Selbstständig machen mit einem Wachdienst / Objektschutz

Mann Sicherheitsdienst vor Gebäude
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2026

Das Geschäft mit der Sicherheit wächst in Deutschland seit Jahren, sodass eine Existenzgründung mit einem Wachdienst (Objektschutz) äußerst vielversprechend erscheint. Professionelle Wachdienste sichern Objekte und Veranstaltungen ab, auch der Personenschutz kann im Fokus dieser Tätigkeit stehen. Doch wer sich selbstständig mit einem Wachdienst/Objektschutz machen möchte, sollte neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem die persönlichen Voraussetzungen und die formalen Rahmenbedingungen beachten. Gerade die notwendige Gewerbeanmeldung für einen Wachdienst ist mit nicht unerheblichen Hürden verbunden. All diese Aspekte sollen im folgenden Beitrag praxisorientiert erörtert werden, damit aus der Vision ‚selbstständig machen mit Wachdienst/Objektschutz‘ in jeder Hinsicht eine sichere Sache wird.

Existenzgründung mit einem Wachdienst: Diese Themen stehen im Fokus

  • Rahmenbedingungen: mit ‚Sicherheit‘ Geld verdienen?
  • persönliche und fachliche Voraussetzungen
  • strategische Ausrichtung auch mit Blick auf die Billigkonkurrenz
  • Kundengewinnung und Marketing
  • Nachweise und Erlaubnisse für die Gewerbeanmeldung

Chancenbewertung: Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen

Nicht nur die Polizei sorgt in Deutschland von staatlicher Seite für Sicherheit: In der hiesigen Sicherheitswirtschaft arbeiten rund 290.000 Beschäftigte; zum 30. Juni 2025 waren es nach Angaben des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) 290.871 Personen. Die Mitgliedsunternehmen des Verbands erwirtschafteten rund 14,1 Milliarden Euro Umsatz (BDSW-Schätzung für 2024), für das Folgejahr wurde ein weiterer Anstieg auf etwa 14,75 Milliarden Euro prognostiziert. Rechnet man Sicherheitstechnik hinzu, kommt die gesamte Sicherheitsbranche auf ein geschätztes Volumen von rund 28 Milliarden Euro. Es handelt sich beim Thema „innere Sicherheit" also um einen enormen Wirtschaftsfaktor.

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht, dass Wachdienste einen konstanten Wachstumskurs aufweisen – das Marktvolumen hat sich binnen eines Jahrzehnts verdoppelt. Und dieser Trend dürfte angesichts der angespannten Sicherheitslage weiter anhalten, sodass auch in Zukunft mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist. Hinzu kommt die Entwicklung bei Einbrüchen: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (2025) weist 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl aus, ein Plus von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei einer Aufklärungsquote von lediglich 14,1 Prozent. Dies erklärt, warum auch immer mehr private Auftraggeber einen Wachdienst nutzen oder dies zumindest in Erwägung ziehen. Zu bedenken ist aber auch, dass die großen Wachdienste den Markt zu großen Teilen beherrschen und somit auch die preislichen Möglichkeiten diktieren.

Unternehmensgründung für einen Wachdienst/Objektschutz

Insofern sollte eine Existenzgründung mit einem Wachdienst strategisch ganzheitlich geplant werden. Einzelkämpfer werden es sehr schwer haben, da tragfähige Sicherheitskonzepte immer gewisse personelle Ressourcen erfordern. In dieser Hinsicht führt die Selbstständigkeit mit einem Wachdienst/Objektschutz in den meisten Fällen zwangsläufig zu einer Unternehmensgründung. Die Wahl einer Rechtsform spielt eine bedeutende Rolle für die Finanzierungsmöglichkeiten und die Haftungsverhältnisse. Was die Unternehmensfinanzierung angeht, so ist die Ausarbeitung eines Businessplans unerlässlich. Nur so werden Banken und Investoren von der nachhaltigen Tragfähigkeit der Geschäftsidee überzeugt werden können. Deshalb muss gerade mit Blick auf die Konkurrenzsituation im Businessplan deutlich werden, wo die konkreten Chancen bzw. Alleinstellungsmerkmale des Wachdienstes liegen: Warum sollten Kunden sich gerade für diesen entscheiden? Um Handlungsspielräume und somit letztlich unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt zu wahren, sollten die Finanzen für die ersten Geschäftsjahre sehr exakt und möglichst realistisch geplant werden. Gerade in diesem Bereich zeigt sich, ob ein Businessplan gut und überzeugend ist oder eher der Fabelwelt angehört.

Rechtsform-Finder: Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG?

Selbstständig machen mit Wachdienst: Wirklich bereit?

Am Anfang einer jeden Existenzgründung sollte eine ehrliche Hinterfragung stehen. Eine gewisse Euphorie und Aufbruchsstimmung ist sicher hilfreich und auch notwendig, aber der Arbeitsalltag wird schon bald Einzug halten und die Realität schonungslos präsentieren. Sich selbstständig machen mit einem Wachdienst bedeutet, die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen (auch der eigenen Mitarbeiter) zu tragen. Diese tägliche Verantwortung und Belastung sollte nicht unterschätzt werden. Insofern ist die Arbeit in einem Wachdienst immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Auch die Arbeitszeiten werden naturgemäß unkonventionell sein, da Sicherheitsfragen nie an eine feste Uhrzeit gebunden werden können. Hinzu kommt die notwendige Bereitschaft, sich jeden Tag auf neue Charaktere und Situationen einlassen zu müssen. Wer sich mit einem Wachdienst selbstständig macht, kann als sein eigener Chef aber auf der Gegenseite eine maximale Entscheidungsfreiheit genießen. Das ist für die meisten Menschen der wichtigste Grund für den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit.

Formalitäten für die Selbstständigkeit mit einem Wachdienst (Objektschutz)

Die notwendige Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist recht umfangreich, sodass sich Gründer frühzeitig mit allen notwendigen Erfordernissen vertraut machen sollten. Nur so können lästige und teils auch kostenintensive Verzögerungen vermieden werden. Die rechtliche Grundlage für die Gewerbeanmeldung für einen Wachdienst bildet § 34a der Gewerbeordnung. Die Bewachungsverordnung (BewachV) ist die zweite zu beachtende Rechtsgrundlage. Im Vorfeld der Existenzgründung mit einem Wachdienst sollte ein Blick in beide Gesetzestexte geworfen werden.

Notwendigkeit einer Bewachungserlaubnis

Wer sich mit einem Wachdienst/Objektschutz selbstständig machen möchte, muss eine so genannte Bewachungserlaubnis erwirken. Entsprechende Anträge sind bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde zu stellen – je nach Bundesland das Ordnungsamt der Stadt oder das Landratsamt –, wobei sich die Kosten nicht selten in einem mittleren dreistelligen Bereich bewegen. Erst mit der Bewachungserlaubnis wird es möglich sein, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt erfolgreich anmelden zu können. Zudem ist die Erteilung der Erlaubnis an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft. Dies gilt im Übrigen in bestimmtem Maße auch für die Mitarbeiter, was die Suche und Einstellung in der Praxis nicht gerade einfacher macht.

Angehende Selbstständige müssen in dieser Hinsicht eine weiße Weste nachweisen: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit unter anderem über ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Stellungnahme der Verfassungsschutzbehörde. Ein Handelsregisterauszug wird nur dann verlangt, wenn das Unternehmen tatsächlich im Handelsregister eingetragen ist – bei einer Gründung als Einzelunternehmen entfällt er. Hinzu kommen der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse (Auskunft des Insolvenzgerichts und des Schuldnerverzeichnisses) sowie der Sachkundenachweis.

Sachkundeprüfung und Unterrichtung: der fachliche Nachweis

Für die Leitung eines Bewachungsunternehmens genügt die bloße Unterrichtung nicht: Gewerbetreibende müssen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der Industrie- und Handelskammer bestehen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und deckt unter anderem Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Menschen sowie Unfallverhütungsvorschriften ab. Die einfachere Unterrichtung von mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten reicht nur für bestimmte einfache Bewachungstätigkeiten des Personals; Sprachniveau B1 wird dabei vorausgesetzt. Fundierte Berufserfahrungen oder einschlägige Abschlüsse wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft können die Sachkundeprüfung ersetzen.

Neben Erlaubnis und Sachkunde besteht eine Registrierungspflicht im Bewacherregister (BWR): Das Unternehmen muss sich selbst und jede Wachperson vor dem ersten Einsatz dort eintragen lassen. Ohne diese Eintragung darf niemand eingesetzt werden. Für die Registrierung fallen Gebühren an, die pro Wachperson zu entrichten sind.

Für die zu erwirkende Erlaubnis muss auch eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, da aus möglichen Personen- oder Sachschäden sehr hohe Forderungen entstehen können. Die Mindestversicherungssummen sind in § 14 BewachV vorgeschrieben und betragen je Schadensereignis 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Ohne diesen Nachweis wird die Erlaubnis nicht erteilt – die Betriebshaftpflicht ist hier also keine Ermessensfrage, sondern Zulassungsvoraussetzung.

Betriebshaftpflicht: kostenloses Angebot anfordern

Die Reihenfolge der Schritte entscheidet darüber, wie schnell der Betrieb starten kann. Der folgende Fahrplan dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Persönliche Zuverlässigkeit klären: Vorstrafen, Gewerbeuntersagungen, Vermögensverhältnisse.
  • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK anmelden oder Befreiungstatbestand prüfen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
  • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse zusammenstellen.
  • Zielgruppe festlegen: private Auftraggeber, Gewerbe, Industrie, Veranstalter, Kommunen.
  • Leistungsspektrum eingrenzen und Spezialisierung bestimmen.
  • Standort- und Konkurrenzanalyse durchführen, Preisniveau der Großanbieter erheben.
  • Personalbedarf und Schichtmodell für die geplanten Objekte durchrechnen.
  • Stundenverrechnungssatz auf Basis von Tariflohn, Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten kalkulieren.
  • Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde beantragen.
  • Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen nach § 14 BewachV abschließen und nachweisen.
  • Unternehmen im Bewacherregister registrieren lassen.
  • Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sobald die Erlaubnis vorliegt.
  • Rechtsform wählen und gegebenenfalls Handelsregistereintragung veranlassen.
  • Jede Wachperson vor dem ersten Einsatz im Bewacherregister eintragen lassen.
  • Unterrichtung oder Sachkundeprüfung der Mitarbeiter je nach Einsatzbereich sicherstellen.
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung für jeden Mitarbeiter veranlassen.
  • Tarifliche Eingruppierung und Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertag klären.
  • Dienstkleidung, Dienstausweis und Ausrüstung beschaffen.
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vornehmen.
  • Dienstanweisungen und Einsatzdokumentation aufsetzen.
  • Datenschutzkonzept für Videoüberwachung und Einsatzberichte erstellen.
  • Arbeitszeiterfassung nach Arbeitszeitgesetz einrichten.
  • Eigene Krankenversicherung und Altersvorsorge regeln.
  • Referenzobjekte und Zertifikate für die Ausschreibungsteilnahme aufbereiten.
  • Website mit Leistungsspektrum und Erreichbarkeit rund um die Uhr aufsetzen.
  • Rahmen- und Dauerverträge für planbare Auslastung anstreben.
  • Kooperationen mit Facility-Dienstleistern und Veranstaltern anbahnen.
  • Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen prüfen.

Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste als PDF

Wachdienst (Objektschutz) gründen: Leistungen und Zielgruppe

Grundsätzlich ist schon im Businessplan auszuarbeiten, welche Zielgruppe anvisiert werden soll, wobei die Analyse des Standortes und der Konkurrenzsituation sicher mit einfließen sollte. Insofern sollte Klarheit darüber herrschen, ob eher private oder gewerbliche Kunden angesprochen werden sollen. Nur wer weiß, wen er als Kunde gewinnen will, kann dementsprechend auch das Leistungsspektrum ausrichten. Und der Umfang des Leistungsspektrums gibt dann vor, welche personellen Ressourcen nötig sein werden. In dieser Hinsicht wird die Beschaffung von Personal eine der ersten Aufgaben sein, die Existenzgründer angehen sollten.

Das Leistungsspektrum kann folgende Inhalte aufweisen:

  • professioneller Objektschutz
  • ganzheitlicher Personenschutz (in verschiedenen Gefahrenszenarien)
  • Schutz von (Groß)veranstaltungen inkl. Konzepterstellung
  • sicherheitsrelevante Dienstleistungen an Flughäfen
  • individuelle Sicherheitsberatung und Konzepterstellung

Praxistipp: Ohne Vertrauen wird Sicherheit schwierig. In Anlehnung an den letzten Punkt sollten Existenzgründer von Anfang an auf eine hohe Kunden- und Serviceorientierung setzen. Eine individuelle Fachberatung sorgt für das notwendige Vertrauen, ohne das Sicherheit für Kunden eher schwierig zu erzielen sein wird. Das Leistungsspektrum kann auch gezielt genutzt werden, um Alleinstellungsmerkmale kundenwirksam zu präsentieren. Was kann der Wachdienst besser leisten als die Konkurrenz? Idealerweise können schon einige erfolgreiche Projekte oder auch prominente Beispiele als Referenz herangezogen werden. Auch dies wirkt sich förderlich auf das notwendige Vertrauensverhältnis aus.

Wie ist mit der „Billigkonkurrenz" umzugehen?

Die Kundengewinnung sollte im wahrsten Wortsinne nicht um jeden Preis erfolgen, denn letztlich darf die Geschäftstätigkeit nicht nur rein kostendeckend sein. Mitarbeiter werden nach dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. dem branchenspezifischen Tariflohn bezahlt – und der liegt im Sicherheitsgewerbe spürbar über der gesetzlichen Untergrenze. Wo ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist, gilt er für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Kampfpreise sind der falsche Weg, um das Unternehmen dauerhaft auf dem Markt platzieren zu wollen, da die Basis für eine belastbare Ertragskraft so von Anfang an entzogen wird. Zudem wissen Kunden, dass Sicherheit ihren buchstäblichen Preis hat. Und viele werden nicht sparen wollen, wenn es um ihre eigene Sicherheit oder die von Gästen geht. Insofern sollte die Preisgestaltung sich am Branchen- und Ortsüblichen orientieren, wobei natürlich die individuelle Kostenstruktur immer mit in die konkrete Kalkulation fließen sollte.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Lohnuntergrenzen die Kalkulation tatsächlich tragen muss (Beispielwerte aus dem Tarifgebiet Berlin/Brandenburg, Laufzeit ab 2026):

LohnuntergrenzeStundenlohnGilt für
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €alle Branchen, absolute Untergrenze
Unterste Tarifstufe Sicherheitsgewerbe14,92 €Einstieg Bewachung, rund 7 % über dem Mindestlohn
Objektschutz15,15 €Separatwachdienst, stationäre Objektbewachung
Revierdienst16,20 €mobile Streife, mehrere Objekte je Schicht
Geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit17,65 €qualifizierte Fachkräfte, Einsatzleitung

Auf den Stundenlohn kommen Lohnnebenkosten, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie die Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Schulungen. Erst diese Summe ergibt den Satz, der dem Kunden in Rechnung gestellt werden muss.

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Der Realitäts-Check

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Abrechenbare Tage pro Jahr
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Realistischer Schnitt für Solo-Selbstständige. 220 wäre Vollauslastung ohne jede Pause.
Betriebskosten pro Monat
600 €
Miete, Software, Versicherungen, Weiterbildung, Steuerberater, Fahrzeug.
Rücklagen für Auftragslücken
15 %
15 % decken etwa 6 Wochen auftragsfreie Zeit pro Jahr ab.
Abrechenbare Stunden pro Arbeitstag
6 h
Nicht jede Stunde am Schreibtisch ist eine abrechenbare Stunde. 6 bis 7 Stunden sind realistisch.
Ihr realistischer Stundensatz
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    Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Kalkulations-Werkzeug. Die Ergebnisse basieren auf vereinfachten Steuerformeln (Grundtarif 2025) und allgemeinen Branchen-Richtwerten. Die tatsächliche Steuerlast und realistische Stundensätze hängen stark von Ihrer individuellen Situation, Region und Spezialisierung ab. Für konkrete Entscheidungen bitte Steuerberater oder Branchenverband konsultieren.

    Kundengewinnung und Marketing für einen Wachdienst/Objektschutz

    Im Marketingmix darf das Internet als reichweitenstarke Vermarktungsmöglichkeit nicht fehlen, um die eigene Bekanntheit zu steigern. Es gilt, für suchende Kunden immer präsent zu sein. Dies kann mit einer modernen und optimierten Webseite erfolgen, auf der auch das Leistungsspektrum kompakt vorgestellt werden kann. Ansonsten gilt es, sich durch gute Arbeit einen Namen in der Branche zu erarbeiten. Und das kann leider etwas dauern. Ideal ist es, wenn Gründer schon gut verknüpft sind und über Kontakte verfügen. Ansonsten wird der Kundenstamm auch durch persönliche Empfehlungen wachsen, was natürlich eine höchst professionelle und somit überzeugende Arbeitsweise voraussetzt. Für eine wünschenswerte Planungssicherheit in Bezug auf die Auftragslage können auch dauerhafte Kooperationen sorgen. Gerade im Bereich des Objektschutzes werden die Einsätze nicht auf wenige Male beschränkt sein. Insofern gilt es schon, das Leistungsspektrum mit Blick auf die erfolgskritische Kundenbindung geschickt aufzustellen.

    Ein Modell, das in der Sicherheitsbranche verbreitet ist und regelmäßig zu Problemen führt, ist der Einsatz vermeintlich selbstständiger Subunternehmer für Schichten im eigenen Objekt. Wer weisungsgebunden in fester Schicht für nur einen Auftraggeber arbeitet, gilt sozialversicherungsrechtlich schnell als abhängig beschäftigt – mit Nachforderungen für bis zu vier Jahre. Was dabei zählt, steht im Beitrag zur Scheinselbstständigkeit.

    Scheinselbstständigkeits-Check mit 12 Fragen

    Selbstständig machen mit einem Wachdienst/Objektschutz: Zusammenfassung für die Existenzgründung

    Formalitäten für die Existenzgründung

    • Rechtsgrundlage: § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und Bewachungsverordnung (BewachV)
    • Vor der notwendigen Gewerbeanmeldung muss eine Bewachungserlaubnis erwirkt werden; die Gebühren bewegen sich im mittleren dreistelligen Bereich und unterscheiden sich je nach Behörde
    • Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK für die Unternehmensleitung; die 40-stündige Unterrichtung genügt nur für einfache Bewachungstätigkeiten des Personals
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen aus § 14 BewachV (1.000.000 € Personenschäden, 250.000 € Sachschäden, 15.000 € Abhandenkommen bewachter Sachen, 12.500 € Vermögensschäden)
    • Registrierung des Unternehmens und jeder Wachperson im Bewacherregister vor dem ersten Einsatz
    • Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Gewerbezentralregisterauszug, geordnete Vermögensverhältnisse; Handelsregisterauszug nur bei eingetragenen Unternehmen

    Planung/Strategisches

    • Der Markt mit privaten Sicherheitsdienstleistungen wächst seit Jahren und hat sich binnen eines Jahrzehnts verdoppelt. Nichtsdestotrotz muss das eigene Unternehmen strategisch klug am Markt platziert werden (Alleinstellungsmerkmale?)
    • Mit einem professionellen Businessplan wird die angebotene ‚Sicherheit‘ zahlenmäßig und erfolgsorientiert auf den Punkt gebracht, auch für mögliche Investoren
    • Der Tariflohn im Sicherheitsgewerbe liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn und ist die eigentliche Kalkulationsgrundlage – nicht der Mindestlohn
    • Bevor es an die detaillierte Planung geht, sollten Existenzgründer sich hinterfragen und die auf sie zukommenden Herausforderungen ehrlich benennen.

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