Konzertfotografie: Veröffentlichung und Vermarktung

Fotograf beim Konzert

Wer als Fotograf gerne ein Livekonzert seiner Lieblingsband professionell ablichten möchte, hat es mitunter gar nicht so leicht. Denn die Bühnen, auf denen junge oder unbekannte Bands spielen, verfügen meist nur über sehr dürftige Beleuchtung. Doch um in großen und professionellen Konzerthallten fotografieren zu dürfen, setzen viele Veranstalter eine Akkreditierung voraus. Dass Sie dann mit Ihren Fotos auf Ihrer Webseite werben oder die Bilder sogar verkaufen dürfen, ist damit jedoch nicht gesagt.
 

Der steinige Weg in die Konzertfotografie

Fotografen wie Neal Preston oder Guido Karp machen es vor: starke, eindrucksvolle Livebilder von sämtlichen Größen des Musikhimmels. Die Bilder vermitteln das Hautnah-Erlebnis. Jeder Schweißtropfen wird eingefangen und auch ein schnell verflogener Seitenblick unter den Musikerkollegen entgeht der Kamera nicht. Doch gerade bei bekannten Künstlern ist es nicht selbstverständlich, solche vermeintlichen Schnappschüsse einzufangen. Denn der Weg in die Konzertfotografie ist steinig. Wer eine Band von Beginn an als „Hausfotograf“ begleitet, hat im Glücksfall die Möglichkeit, diese auch in Zeiten eines großen Erfolges während Konzerten abzulichten. Doch die meisten Fotografen müssen andere Umwege in den Orchestergraben finden.
 

Akkreditierung beim Veranstalter

In großen Veranstaltungshäusern ist es nicht selbstverständlich, dass Sie fotografieren dürfen. Zwar kann die eingesetzte Security kaum einige tausend Menschen im Publikum ihrer Handys entledigen. Daher sind Smartphones und einfache Digitalkameras von Privatpersonen normalerweise bei Musikveranstaltungen gestattet. Professionelle Spiegelreflexkameras, die für Wechselobjektive präpariert sind und der große Telezoom werden ohne vorige Erlaubnis aber sicherlich nicht in die heiligen Hallen eingelassen. Hierfür benötigen Fotografen eine Akkreditierung, also eine ausgestellte Genehmigung des Veranstalters, dass sie das Konzert fotografisch begleiten dürfen. In den meisten Fällen geht diese Akkreditierung mit einer vertraglichen Einigung einher.
 

Wer erhält eine Akkreditierung?

Um eine Akkreditierung kann sich grundsätzlich jeder Fotograf bemühen. Hilfreich ist es, wenn Sie über einen Presseausweis verfügen und das Foto für die Berichterstattung Ihres Arbeitgebers - möglichst eines renommierten Musikmagazins - verwenden. In den meisten Fällen wird dieser dann die Akkreditierung für Sie vornehmen. Grundsätzlich gilt das Hausrecht des Veranstalters. Er bestimmt, ob und welche Fotografen zum Konzert zugelassen werden und weist diesen auch entsprechende Plätze zu. Diese geben nicht unbedingt die beste Perspektive für Fotos her, zum Beispiel direkt vor der Bühne oder hinter dem Mischpult. Doch darauf sollten Sie gefasst sein und sich entsprechend vorbereiten.
 

Bereits bekannt in der Szene

Sicherlich ist es hilfreich, wenn Sie sich bereits einen Namen in der Konzertszene gemacht haben oder zumindest ansehnliche Referenzen vorweisen können. Hobbyfotografen ohne professionelle Fotoausstattung werden bei großen Konzerthäusern in der Regel keinen Zugang erhalten.
 

Vermarktungsrechte

In den meisten Fällen werden Veranstalter vorab mit den Künstlermanagements die Bedingungen klären, unter denen sie Fotografen zum Konzert zulassen dürfen. Dies betrifft auch die Vermarktungsrechte der Fotografen. Denn: es gilt das Recht am eigenen Bild (vgl. §22 KunstUrhG). Das bedeutet, die abgelichteten Musiker können grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob sie ein Bild zur Veröffentlichung oder sogar zum Verkauf freigeben oder nicht. In der Regel ist die Anzahl der Lieder, während derer professionell fotografiert werden darf, limitiert. Zum Beispiel nur die ersten drei Stücke eines Konzerts. Zudem geben Sie bei Akkreditierung an, wie Sie Ihre Bilder nutzen möchten und an wen Sie sie gegebenenfalls weiterverkaufen. Dann steht einer kommerziellen Nutzung grundsätzlich nichts im Wege.
 

Mitspracherecht der Musiker

Oftmals behalten sich die Künstlermanagements jedoch ein Mitspracherecht vor. Dann müssen Sie für jedes Bild, das Sie veröffentlichen oder verkaufen möchten, erst eine gesonderte Erlaubnis einholen. Manche Managements bestehen auch darauf, dass sie ihrerseits die entstandenen Bilder für Promotionszwecke nutzen dürfen. Auch wenn dieser Umstand urheberrechtlich höchst umstritten ist, erhalten Fotografen, die diesem Punkt nicht zustimmen, schlichtweg keine Akkreditierung. Räumen Sie also Ihren Auftraggebern möglichst keine Exklusivrechte an Ihren Bildern ein, die Sie später nicht halten können.
 

Kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung: was droht?

Selbstverständlich ist die Versuchung groß, ein gelungenes Bild, für das vielleicht sogar ein Kaufangebot vorliegt, auch ohne Genehmigung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Im Zweifelsfall kommen Sie damit sogar durch, das Internet ist schließlich riesig und wer sucht schon nach ausgerechnet Ihrem Foto? Doch täuschen Sie sich nicht, tatsächlich durchforsten professionelle Managements das Netz und andere offizielle Kanäle nach unautorisiertem Fotomaterial. Je bekannter die abgelichtete Persönlichkeit, desto lohnender ist solch ein Fund. Denn neben der Aufforderung, das Bild zu löschen, droht Ihnen eine Schadenersatzklage. Für ein zu Werbezwecken verkauftes Bild kann sich diese bis auf fünfstellige Beträge belaufen.
 

Fazit: Rechte am Bild vorab vertraglich vereinbaren

Wenn Sie Ihren Konzertbesuch nicht nur aus privaten Gründen fotografisch festhalten möchten, holen Sie sich vorab unbedingt eine Genehmigung ein. Alle Rechte, die die Veranstalterakkreditierung nicht abdeckt, sind im Zweifelsfall mit dem Künstlermanagement zu klären. Im Idealfall werden Sie direkt von Künstlerseite als Fotograf beauftragt. Dann haben Sie die Akkreditierung inklusive und werden gleichzeitig für Ihre Arbeit entlohnt.

 

Wer mehr über die Selbstständigkeit als Fotograf erfahren möchte, findet in diesem Artikel weiterführende Informationen.

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