Krankenversicherung für Selbstständige: Gesetzlich oder privat versichern?

Wer sich selbstständig macht, muss sich eigenständig krankenversichern – und steht vor der wichtigen Entscheidung: gesetzlich oder privat? Beide Systeme bieten Chancen und Fallstricke, besonders beim Beitrag, der Absicherung im Krankheitsfall und der langfristigen Planbarkeit. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie 2025 zur gesetzlichen Krankenversicherung wissen müssen, wann die private Kasse sinnvoll ist – und wie Sie teure Fehler vermeiden. Jetzt weiterlesen und die beste Entscheidung für Ihre Selbstständigkeit treffen!
In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, sodass sich Selbstständige und Freiberufler obligatorisch krankenversichern müssen. Grundsätzlich steht es jedem Existenzgründer frei, ob er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen oder aber in die private Krankenversicherung wechseln möchte.
Versicherungspflicht bei Selbstständigkeit – Ihre Optionen im Überblick
Wer vorher gesetzlich oder privat versichert war, wird in der gewählten Krankenkasse bleiben können, wobei ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Mit der Aufnahme der Tätigkeit werden die Beiträge zur Krankenversicherung als Selbstständiger alleine getragen werden müssen. Der 50 %-ige Arbeitgeberanteil entfällt nunmehr. Während in der GKV die Einkünfte maßgeblich für die Höhe der Beiträge sind, richten sich die Beiträge für die PKV unabhängig davon nach Alter, Gesundheitszustand und individuell wählbaren Tarifen bzw. Gesundheitsleistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige Beiträge 2025:
Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz in der GKV liegt 2025 weiterhin bei 14,6 %, der ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankentagegeld) bei 14,0 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde 2025 auf 2,5 % angehoben. Damit kann der Gesamtbeitrag über 17 % der Einnahmen betragen. Für die Pflegeversicherung gelten 2025 Beiträge in Höhe von 3,4 % für Kinderlose und 3,05 % für Versicherte mit Kindern. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von über 950 Euro pro Monat (inkl. Pflegeversicherung).
Anmeldung und Fristen
Die Krankenkasse sollte frühzeitig kontaktiert und ausgewählt werden. Selbstständige füllen einen Meldebogen aus, der Angaben zu Einnahmen und Tätigkeit erfasst. Diese erste Einschätzung beeinflusst direkt die Beitragshöhe – entsprechend sollte der Kostenfaktor von Anfang an in die Liquiditätsplanung einbezogen werden. Mindestbeitrag & Beitrag bei geringem Einkommen Für Selbstständige mit geringem Einkommen gilt ein fiktives Mindesteinkommen. 2025 liegt dieses bei 1.280 Euro monatlich. Das führt zu einem reduzierten Mindestbeitrag von rund 218 bis 237 Euro. Viele Krankenkassen setzen neue Mitglieder anfangs zu hoch an – daher lieber vorsichtig schätzen und Rücklagen bilden.
Was gilt bei Kleingewerbe oder Nebenerwerb?
Auch Kleingewerbetreibende unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Je nach Umfang der Tätigkeit und Höhe der Einnahmen wird bewertet, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Beitragspflichten. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig mit der Krankenkasse zu klären.
Private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige
Voraussetzungen für den Wechsel
Wer hauptberuflich selbstständig ist, profitiert von einer besonderen Freiheit: dem direkten Zugang zur privaten Krankenversicherung – ganz ohne Einkommensgrenze oder Wartezeit. Das macht die PKV für viele Gründer besonders attraktiv. Moderne Tarife, individuelle Leistungen und oft überraschend günstige Beiträge sorgen dafür, dass der Wechsel nicht nur eine Option, sondern eine echte Chance ist.
Beitragshöhe & Leistungen im Vergleich zur GKV
PKV-Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab, sondern vom Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann über Beitragsrückerstattungen profitieren. Die medizinische Versorgung lässt sich individuell gestalten – von Einzelzimmer bis Naturheilverfahren.
Altersrückstellungen & Kosten im Rentenalter
Dank Altersrückstellungen und Tarifentlastungsoptionen lassen sich Kosten im Alter dämpfen. Trotzdem sollte frühzeitig geplant werden. Ein Rückwechsel in die GKV ist ab 50 oft schwierig – auch wegen entfallender Rücklagen. Bei Familienplanung ist zu beachten: In der PKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung.
Was ist besser – gesetzlich oder privat?
Die Entscheidung für die richtige Krankenversicherung hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Einkommen & Beitragshöhe
- Gesundheitszustand & Alter
- Familienplanung
- Leistungsansprüche & Flexibilität
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet stabile Beiträge auf Basis des Einkommens, eine kostenfreie Familienversicherung und ist vor allem bei geringeren Einnahmen oder bei geplanten Kindern von Vorteil. Auch bei einem späteren Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bleibt der Versicherungsschutz durchgehend bestehen.
Die private Krankenversicherung (PKV) punktet vor allem bei der medizinischen Versorgung: kürzere Wartezeiten, Zugang zu Spezialisten, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus sind je nach Tarif möglich. Darüber hinaus profitieren Selbstständige in der PKV oft von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, besonders wenn sie jung, gesund und einkommensstark sind. Wer Wert auf Individualisierung und hochwertige Leistungen legt, ist mit der PKV bestens beraten.
In jedem Fall sollte die Wahl gut durchdacht und bestenfalls mithilfe eines Vergleichsrechners getroffen werden.
Beitragsberechnung für Selbstständige leicht gemacht
Krankenkassenrechner nutzen
Mit unserem praktischen Krankenkassenrechner können Sie als Selbstständiger oder Existenzgründer die voraussichtlichen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung berechnen und Ihre Liquidität besser planen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Beiträge zur GKV und PKV können im Rahmen der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Tipps zur Liquiditätsplanung
Seit 2018 erfolgt die Beitragsfestsetzung in der GKV zunächst nur vorläufig – basierend auf dem aktuellen Einkommenssteuerbescheid. Sobald ein neuer Steuerbescheid vorliegt, werden die Beiträge rückwirkend angepasst. Je nach Entwicklung kann es so zu Nach- oder Rückzahlungen kommen. Um hier nicht in finanzielle Engpässe zu geraten, sollten Selbstständige unbedingt Rücklagen einplanen. Wer gerade startet, sollte zudem beachten, dass die Einschätzung der künftigen Einnahmen oft schwierig ist. Gerade die Umsatzsteuer darf bei der Einnahmenschätzung nicht übersehen werden – sie kann je nach Branche einen erheblichen Anteil ausmachen. Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, profitiert von einfacherer Abrechnung, hat aber auch andere Grenzen zu beachten.
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FAQ – Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Selbstständigkeit