Selbstständig gemacht: Was benötigt meine Krankenkasse?

Wer sich selbstständig macht, muss seine Krankenversicherung selbst regeln – und das schnell. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, sollte sich innerhalb von zwei Wochen bei der Krankenkasse melden. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und liegen derzeit grob zwischen rund 250 € und etwas über 1.100 € monatlich (inklusive Pflegeversicherung, je nach Zusatzbeitrag und Kinderstatus). Wichtig: Die Einkommensschätzung wird später mit dem Steuerbescheid abgeglichen – es kann also zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.
Wie hoch Ihr Beitrag voraussichtlich ausfällt, können Sie vorab überschlagen:
Berechnen Sie Ihren GKV-Beitrag mit allen aktuellen Werten für 2026 und sehen Sie eine grobe Schätzung möglicher PKV-Prämien für Ihr Profil. Mindestbemessungsgrundlage 2026: 1.318,33 €. Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €. Krankengeld: höherer Beitragssatz (14,6 %) statt 14,0 %. Eltern zahlen ermäßigten Pflegebeitrag (3,6 % statt 4,2 %). © selbststaendig.de · Alle Rechte vorbehalten Alle Angaben ohne Gewähr Schritt 1 ist geschafft. Im zweiten Schritt fordern Sie ein kostenloses Angebot an und erhalten so einen unverbindlichen Vergleich passender PKV-Tarife für Ihr Profil.Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag als Selbstständiger
2. Schritt – Persönliches PKV-Angebot anfordern
Die Frage, ob Selbstständige eine Krankenversicherung benötigen, ist eindeutig beantwortet: In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen versichert sein, die nicht anderweitig abgesichert sind. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem im § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und im § 5 SGB V.
Der Schritt in die Selbstständigkeit: Krankenversicherung richtig regeln
Mit dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit sind Sie nicht mehr über einen Arbeitgeber pflichtversichert – daher ist schnelles Handeln gefragt. Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse wird über die Abmeldung Ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber informiert. Wer dann versäumt, sich zeitnah selbst zu melden, riskiert nicht nur eine Unterbrechung im Versicherungsschutz, sondern unter Umständen auch deutlich höhere Beiträge.
- Bisherige Krankenkasse kontaktieren und mitteilen, dass Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchten.
- Voraussichtliches monatliches Einkommen realistisch schätzen.
- Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit melden.
- Prüfen, ob ein Anspruch auf Krankengeld gewünscht ist (höherer Beitragssatz).
- Mit dem Beitragsrechner den voraussichtlichen Monatsbeitrag überschlagen.
- Lastschrifteinzug einrichten und einen finanziellen Puffer für mögliche Nachzahlungen einplanen.
- GKV und PKV anhand von Beitrag, Leistungen und Gesundheitsprüfung vergleichen.
- Bei künstlerischer/publizistischer Tätigkeit eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse prüfen.
- Pflegeversicherung ist in beiden Systemen Pflicht.
- Krankentagegeld und ggf. freiwillige Arbeitslosenversicherung bedenken.
Diese Checkliste dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch Krankenkasse, Steuer- oder Versicherungsberatung.
1.) Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufnehmen
Sobald Sie sich selbstständig gemacht haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrer bisherigen Krankenkasse aufnehmen. Dabei geben Sie an, dass Sie künftig freiwillig gesetzlich versichert sein möchten. Sie werden dann aufgefordert, Angaben zu Ihrer neuen Tätigkeit und eine Schätzung Ihres voraussichtlichen monatlichen Einkommens abzugeben.
Wichtig: Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie die Beiträge vollständig selbst. Diese werden in der Regel per Lastschrift eingezogen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen – die Einkommensschätzung sollte also realistisch sein. Es kann zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen kommen, sobald der Steuerbescheid vorliegt.
2.) Meldefristen beachten
Zwar endet mit dem Ausscheiden aus der Festanstellung die Versicherungspflicht automatisch – doch ohne Ihre aktive Mitteilung wird die Krankenkasse Ihr Einkommen schätzen. Das kann dazu führen, dass Sie vorläufig den Höchstbeitrag zahlen müssen. Dieser liegt inklusive Pflegeversicherung bei deutlich über 1.000 Euro monatlich.
Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit bei Ihrer Krankenkasse, um Rückforderungen oder Unterbrechungen zu vermeiden.
3.) Beitragszahlung
Aktuell gelten in der GKV folgende Werte:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (ermäßigt 14,0 % ohne Krankengeldanspruch)
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: rund 2,9 % (kassenabhängig)
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € monatlich
- Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige: rund 1.318 € monatlich
- Mindestbeitrag (KV inkl. Pflege): ab etwa 250 € monatlich
- Höchstbeitrag (KV inkl. Pflege): rund 1.100 € monatlich
Ihre Schätzung wird jährlich mit dem Steuerbescheid abgeglichen. Planen Sie daher einen finanziellen Puffer ein. Wie sich Ihr persönlicher Beitrag zusammensetzt, lässt sich am schnellsten über den Beitragsrechner weiter oben nachvollziehen.
Selbstständige haben die Wahl: GKV oder PKV?
Als Selbstständiger sind Sie nicht verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Sie können sich auch privat versichern, sofern keine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt (zum Beispiel durch Bürgergeld-Bezug oder Familienversicherung).
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
|---|---|---|
| Beitrag | einkommensabhängig | einkommensunabhängig |
| Einstieg | ohne Gesundheitsprüfung | mit Gesundheitsprüfung |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt, oft erweiterbar | individuell wählbar |
| Beitragshöhe | ab ca. 250 €, bis über 1.100 € | ab ca. 250 € möglich |
| Beitragsrückerstattung | meist nicht | oft bei Leistungsfreiheit |
Weitere Versicherungen für Selbstständige
- Die Pflegeversicherung ist in beiden Systemen verpflichtend.
- Krankentagegeld ist besonders wichtig, da Sie als Selbstständiger keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Bei der GKV muss es separat, bei der PKV oft direkt mitversichert werden.
- Die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (etwa vorherige Beschäftigung, Anmeldung innerhalb von drei Monaten).
Sonderfall: Freiberufler in der Künstlersozialkasse (KSK)
Künstler, Journalisten oder Designer können unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wer als Freiberufler tätig ist, sollte vorab klären, ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird – das hat Folgen für Steuern und Kammerpflicht.
Für die Aufnahme benötigt die KSK:
- Angaben zur Person inkl. Personalausweis
- Nachweise über die künstlerisch/publizistische Tätigkeit
- Einkommenserwartung
- Veröffentlichungen, Verträge, Referenzen
Beitragshöhe: einkommensabhängig – bei 1.500 € monatlichem Einkommen zahlen Sie zum Beispiel nur etwa 280 € für alle drei Versicherungen zusammen.
Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden
Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.
Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen.









