Selbstständig gemacht: Was benötigt meine Krankenkasse?

Stempel mit Aufschrift Bescheid
Zuletzt aktualisiert: 21.01.2026

Wer sich für die GKV entscheidet, sollte sich innerhalb von zwei Wochen bei der Krankenkasse melden. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und liegen 2026 bei ca. 270 € bis über 1.200 € monatlich (inklusive Pflegeversicherung, abhängig von Zusatzbeitrag und Kinderstatus). Wichtig: Die Einkommensschätzung wird später mit dem Steuerbescheid abgeglichen, sodass es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen kann.


Krankenkassenrechner

Die Frage, ob Selbstständige eine Krankenversicherung benötigen, ist seit 2007 eindeutig beantwortet: In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht . Spätestens seit 2009 müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, die nicht anderweitig abgesichert sind. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich unter anderem im § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und im § 5 SGB V (gesetzliche Versicherungspflicht).

 

Der Schritt in die Selbstständigkeit: Krankenversicherung richtig regeln

Mit dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit sind Sie nicht mehr über einen Arbeitgeber pflichtversichert – daher ist schnelles Handeln gefragt. Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse wird über die Abmeldung Ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber informiert. Wer dann versäumt, sich zeitnah selbst zu melden, riskiert nicht nur eine Unterbrechung im Versicherungsschutz, sondern unter Umständen auch deutlich höhere Beiträge.
 

1.) Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufnehmen

Sobald Sie sich selbstständig gemacht haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrer bisherigen Krankenkasse aufnehmen. Dabei geben Sie an, dass Sie künftig freiwillig gesetzlich versichert sein möchten. Sie werden dann aufgefordert, Angaben zu Ihrer neuen Tätigkeit und eine Schätzung Ihres voraussichtlichen monatlichen Einkommens abzugeben.

Wichtig: Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie die Beiträge vollständig selbst. Diese werden in der Regel per Lastschrift eingezogen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen – die Einkommensschätzung sollte also realistisch sein. Es kann zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen kommen, sobald der Steuerbescheid vorliegt.
 

2.) Meldefristen beachten

Zwar endet mit dem Ausscheiden aus der Festanstellung die Versicherungspflicht automatisch – doch ohne Ihre aktive Mitteilung wird die Krankenkasse Ihr Einkommen schätzen. Das kann dazu führen, dass Sie vorläufig den Höchstbeitrag zahlen müssen. Dieser liegt 2025 inklusive Pflegeversicherung bei über 1.050 Euro monatlich, wenn kein Krankengeldanspruch besteht.

Tipp: Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit bei Ihrer Krankenkasse , um Rückforderungen oder Unterbrechungen zu vermeiden.
 

3.) Beitragszahlung

Für das Jahr 2026 gelten folgende Werte in der GKV:

  • Beitragssatz: 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € monatlich
  • Mindestbeitrag (2026, ohne Krankengeld): ca. 220–300 € (je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag)
  • Höchstsatz (2026, mit Krankengeld): ca. 1.020 € monatlich (nur Krankenversicherung, ohne Pflege)

Ihre Schätzung wird jährlich mit dem Steuerbescheid abgeglichen. Planen Sie daher einen finanziellen Puffer ein.

 

Selbstständige haben die Wahl: GKV oder PKV?

Als Selbstständiger sind Sie nicht verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Sie können sich auch privat versichern , sofern keine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt (z. B. durch Arbeitslosengeld II oder Familienversicherung).
 

Der Vergleich:

 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
Beitrageinkommensabhängigeinkommensunabhängig
Einstiegohne Gesundheitsprüfungmit Gesundheitsprüfung
Leistungengesetzlich festgelegt, oft erweiterbarindividuell wählbar
Beitragshöhe mind. ca. 220 €, max. über 1.050 €ab ca. 250 € möglich
Beitragsrückerstattungmeist nichtoft bei Leistungsfreiheit

 

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Wechsel zur PKV ausführlich beraten und nutzen Sie einen kostenlosen PKV-Vergleich.

 

Weitere Versicherungen für Selbstständige

  • Pflegeversicherung ist in beiden Systemen verpflichtend.
  • Krankentagegeld ist besonders wichtig, da Sie als Selbstständiger keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Dieses muss bei der GKV separat, bei der PKV oft direkt mitversichert werden.
  • Arbeitslosenversicherung ist freiwillig möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. vorherige Beschäftigung, Anmeldung innerhalb von 3 Monaten).

 

Sonderfall: Freiberufler in der Künstlersozialkasse (KSK)

Künstler, Journalisten oder Designer können unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Für die Aufnahme benötigt die KSK:

  • Angaben zur Person inkl. Personalausweis
  • Nachweise über die künstlerisch/publizistische Tätigkeit
  • Einkommenserwartung
  • Veröffentlichungen, Verträge, Referenzen

Beitragshöhe: einkommensabhängig – bei 1.500 € monatlichem Einkommen zahlen Sie z. B. nur etwa 280 € für alle drei Versicherungen zusammen.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist

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