Selbstständig gemacht: Was benötigt meine Krankenkasse?

Wer sich für die GKV entscheidet, sollte sich innerhalb von zwei Wochen bei der Krankenkasse melden. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und liegen 2026 bei ca. 270 € bis über 1.200 € monatlich (inklusive Pflegeversicherung, abhängig von Zusatzbeitrag und Kinderstatus). Wichtig: Die Einkommensschätzung wird später mit dem Steuerbescheid abgeglichen, sodass es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen kann.
Die Frage, ob Selbstständige eine Krankenversicherung benötigen, ist seit 2007 eindeutig beantwortet: In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht . Spätestens seit 2009 müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, die nicht anderweitig abgesichert sind. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich unter anderem im § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und im § 5 SGB V (gesetzliche Versicherungspflicht).
Der Schritt in die Selbstständigkeit: Krankenversicherung richtig regeln
Mit dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit sind Sie nicht mehr über einen Arbeitgeber pflichtversichert – daher ist schnelles Handeln gefragt. Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse wird über die Abmeldung Ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber informiert. Wer dann versäumt, sich zeitnah selbst zu melden, riskiert nicht nur eine Unterbrechung im Versicherungsschutz, sondern unter Umständen auch deutlich höhere Beiträge.
1.) Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufnehmen
Sobald Sie sich selbstständig gemacht haben, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrer bisherigen Krankenkasse aufnehmen. Dabei geben Sie an, dass Sie künftig freiwillig gesetzlich versichert sein möchten. Sie werden dann aufgefordert, Angaben zu Ihrer neuen Tätigkeit und eine Schätzung Ihres voraussichtlichen monatlichen Einkommens abzugeben.
Wichtig: Als freiwilliges Mitglied zahlen Sie die Beiträge vollständig selbst. Diese werden in der Regel per Lastschrift eingezogen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen – die Einkommensschätzung sollte also realistisch sein. Es kann zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen kommen, sobald der Steuerbescheid vorliegt.
2.) Meldefristen beachten
Zwar endet mit dem Ausscheiden aus der Festanstellung die Versicherungspflicht automatisch – doch ohne Ihre aktive Mitteilung wird die Krankenkasse Ihr Einkommen schätzen. Das kann dazu führen, dass Sie vorläufig den Höchstbeitrag zahlen müssen. Dieser liegt 2025 inklusive Pflegeversicherung bei über 1.050 Euro monatlich, wenn kein Krankengeldanspruch besteht.
Tipp: Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit bei Ihrer Krankenkasse , um Rückforderungen oder Unterbrechungen zu vermeiden.
3.) Beitragszahlung
Für das Jahr 2026 gelten folgende Werte in der GKV:
- Beitragssatz: 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %)
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € monatlich
- Mindestbeitrag (2026, ohne Krankengeld): ca. 220–300 € (je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag)
- Höchstsatz (2026, mit Krankengeld): ca. 1.020 € monatlich (nur Krankenversicherung, ohne Pflege)
Ihre Schätzung wird jährlich mit dem Steuerbescheid abgeglichen. Planen Sie daher einen finanziellen Puffer ein.
Selbstständige haben die Wahl: GKV oder PKV?
Als Selbstständiger sind Sie nicht verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Sie können sich auch privat versichern , sofern keine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt (z. B. durch Arbeitslosengeld II oder Familienversicherung).
Der Vergleich:
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
|---|---|---|
| Beitrag | einkommensabhängig | einkommensunabhängig |
| Einstieg | ohne Gesundheitsprüfung | mit Gesundheitsprüfung |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt, oft erweiterbar | individuell wählbar |
| Beitragshöhe | mind. ca. 220 €, max. über 1.050 € | ab ca. 250 € möglich |
| Beitragsrückerstattung | meist nicht | oft bei Leistungsfreiheit |
Tipp: Lassen Sie sich vor dem Wechsel zur PKV ausführlich beraten und nutzen Sie einen kostenlosen PKV-Vergleich.
Weitere Versicherungen für Selbstständige
- Pflegeversicherung ist in beiden Systemen verpflichtend.
- Krankentagegeld ist besonders wichtig, da Sie als Selbstständiger keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Dieses muss bei der GKV separat, bei der PKV oft direkt mitversichert werden.
- Arbeitslosenversicherung ist freiwillig möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. vorherige Beschäftigung, Anmeldung innerhalb von 3 Monaten).
Sonderfall: Freiberufler in der Künstlersozialkasse (KSK)
Künstler, Journalisten oder Designer können unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Für die Aufnahme benötigt die KSK:
- Angaben zur Person inkl. Personalausweis
- Nachweise über die künstlerisch/publizistische Tätigkeit
- Einkommenserwartung
- Veröffentlichungen, Verträge, Referenzen
Beitragshöhe: einkommensabhängig – bei 1.500 € monatlichem Einkommen zahlen Sie z. B. nur etwa 280 € für alle drei Versicherungen zusammen.
Krankenkassenrechner:
So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:
Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.
Ermitteln Sie jetzt Ihre Kosten:
Weitere Informationen:
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2026...









