Selbstständig gemacht: Was benötigt meine Krankenkasse?
Die Diskussion darüber, ob es nötig oder gar sinnvoll ist, als Selbstständiger eine Krankenversicherung zu haben, sei an dieser Stelle mit einem einfachen Hinweis vom Tisch gefegt: Seit 2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht. Demnach müssen all diejenigen sich versichern, die im Krankheitsfall nicht anderweitig abgesichert sind. Je nach Einzelfall gilt spätestens seit dem Jahr 2009 für alle die Pflicht zur Krankenversicherung. In dieser Gesetzesschrift sind alle Versicherungspflichtigen gelistet.
Selbstständig gemacht: Diese ersten Schritte sind zu gehen
Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte in punkto Krankenversicherung proaktiv getan werden. Empfehlenswert ist es, direkt mit der eigenen gesetzlichen Krankenkasse zu sprechen, sich selbst zu melden und eine Schätzung des voraussichtlichen Einkommens abzugeben. Wer sich an dieser Stelle passiv verhält, riskiert den Versicherungsschutz oder muss deutlich höhere Beiträge bezahlen.
1.) Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufnehmen
Die eigene gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel über den Angestelltenstatus im Bilde. Endet eine Festanstellung, meldet der Ex-Arbeitgeber mit der Abmeldung von der Sozialversicherung der Krankenkasse, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Wird Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezahlt, begleicht die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit dem Sprung in die Selbstständigkeit ist ein Anruf bei der zuständigen Krankenkasse die einfachste Möglichkeit, um weitere Versicherungsoptionen erklärt zu bekommen und über Beitragshöhen und Beitragszahlungen zu sprechen. Wer seiner gesetzlichen Krankenversicherung auch als Selbstständiger erhalten bleibt, muss die Beiträge künftig selbst tragen. Diese werden in aller Regel per Einzugsermächtigung eingezogen. Alle benötigten Daten werden mit einem entsprechenden Formular abgefragt.
Wichtig: Die Beiträge richten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung immer nach dem Einkommen. Zu Beginn wird Ihr voraussichtliches Einkommen nach Schätzungen festgelegt. Weil Einkünfte von Selbstständigen generell immer schwanken, führt dies sehr häufig zu unerwarteten Voraus- und Nachzahlungen. Planen Sie daher immer einen Kostenpuffer für die gesetzliche Krankenkasse mit ein. Alternativ lohnt sich für viele Selbstständige die private Krankenversicherung. Hier werden die Beiträge NICHT nach dem Einkommen erhoben. Näheres hierzu siehe unten.
2.) Meldefristen
Empfehlenswert ist es für jeden Selbstständigen, sich um eine lückenlose Krankenversicherung zu kümmern. Wer sich nicht bei der Krankenkasse meldet, der wird sicherlich Post von eben dieser erhalten, denn: Über den Angestelltenstatus weiß die Krankenkasse in aller Regel Bescheid. Wer binnen zwei Wochen seinen Austritt erklärt, muss nicht die Beiträge der GKV zahlen, ist aber in der Folge auch nicht versichert.
3.) Beitragszahlung
Auch in punkto Beitragszahlung ist ein proaktives Verhalten sinnvoll. Wer sein (voraussichtliches) Einkommen meldet, der bezahlt auch entsprechend angepasste Beiträge. Wer sich nicht meldet, rutscht schnell in den Höchstsatz und der liegt 2017 über 700 Euro im Monat. Der Grund: Die Krankenkasse schätzt dann das Einkommen und schätzt dies entsprechend hoch ein.
Selbstständige haben die Wahl
Wenn der Selbstständige schon die gesetzliche Pflicht hat, eine Krankenversicherung abzuschließen, dann darf er zumindest die Versicherungsart wählen. Der Selbstständige kann zwei der GKV, der gesetzlichen Variante, und der PKV, der privaten Variante wählen. Da die Beitragserhebung bei der GKV und der PKV unterschiedlich ausfällt, benötigt die PKV auch andere Unterlagen als die GKV.
Hier der Direktvergleich:
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
Die Beiträge der GKV sind abhängig vom Einkommen. Die magische Grenze lag im Jahr 2017 bei 4350 Euro. Wer mehr verdient, muss den Höchstsatz von 719,23 Euro plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse) bezahlen. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Das Minimum liegt bei 369,27 Euro plus Zusatzbeitrag. Die GKV benötigt diese Angaben, um den Versicherungsbeitrag errechnen zu können:
| Die PKV-Beiträge sind nicht abhängig vom Einkommen. Das ist ein großer Vorteil für viele Selbstständige. Die PKV benötigt diese Angaben, um den Versicherungsbeitrag errechnen zu können:
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Durch einen Versicherungsvergleich viel Geld sparen!
Nicht ohne Grund sind viele Selbstständige über die private Krankenversicherung versichert: Günstige, einkommensunabhängige Beiträge schaffen finanziellen Spielraum; die Leistungen sind bequem an die eigenen Bedürfnisse anpassbar; straffe Kosten-Begrenzungen gibt es als Privatpatient in der Regel nicht. Viele PKV-Anbieter gewähren Ihnen darüber hinaus hohe Beitragsrückerstattungen bei Nicht-Inanspruchnahme der Krankenversicherung.
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Auch Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind zu beachten
Bevor der Selbstständige sich daran macht, eine Krankenversicherung abzuschließen, ist es sinnvoll, nötig und wichtig, einige Fragen zu klären, die in direktem Zusammenhang mit dem Abschluss der Krankenversicherung stehen:
- Pflegeversicherung: Mittlerweile in gesetzlicher und privater Krankenversicherung inbegriffen: Eine Grundsicherung für den Pflegefall. In der PKV kann wahlweise die gesetzlich vorgeschriebene Leistungshöhe direkt durch Zusatzerweiterungen aufgestockt werden.
- Arbeitslosenversicherung: Bei der Arbeitslosenversicherung gilt dasselbe Konstrukt wie bei der Pflegeversicherung: Wer Beiträge an die GKV bezahlt, bezahlt damit direkt auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Die freiwillige, private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist hingegen an diverse Voraussetzungen geknüpft.
- Krankentagegeld: Da, anders als im Angestelltenstatus keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, besteht für den Fall einer längeren Krankheit mit folglichem Verdienstausfall auch keine finanzielle Absicherung. Daher ist es ratsam, ein "privates" Krankentagegeld zu vereinbaren. In der Privaten Krankenversicherung ist der Einschluss ohne weiteres möglich. Bleiben Sie gesetzlich versichert, sollte hier über eine separate private Krankentagegeldversicherung nachgedacht werden.
Sonderstatus: Freiberufler
Wer den Status des Freiberuflers hat, der hat noch eine dritte Option, die in punkto Krankenversicherung in Frage kommt. Die Rede ist von der Künstlersozialkasse (KSK), die ähnlich agiert wie ein Arbeitgeber und 50 Prozent der Kosten für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und Rentenversicherung trägt.
Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, sind diese Angaben nötig:
- Angaben zur Person inkl. Kopie des Ausweises, Anschrift, Bankverbindung, Versicherungsnummer bzw. Vorversicherung
- Angaben zur selbstständigen/künstlerischen/publizistischen Tätigkeit inkl. Nachweisen, diversen Detailangaben zur beruflichen Tätigkeit, Einkommensnachweise, Verträge
Zunächst wird die Versicherungspflicht geprüft bzw. ob der Antragsteller überhaupt Anspruch auf eine Versicherung in der KSK hat. Anschließend erfolgt die Beitragsberechnung. Diese ist einkommensabhängig. Alljährlich müssen diese geschätzt werden – oder es werden die Daten aus der Steuererklärung des Vorjahres übernommen.
Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...
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So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:
Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.
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