Welche Krankenversicherung für Selbstständige?
Für hauptberuflich Selbstständige ist die Arbeitskraft ein zentrales Fundament der Erwerbstätigkeit. Insofern spielt eine leistungsstarke Krankenversicherung eine wichtige Rolle bei der Planung, auch mit Blick auf etwaige Zahlungen im Krankheitsfall (Stichwort Krankentagegeld). Wer selbstständig bzw. freiberuflich arbeitet, kann grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder aber sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Im Gegensatz zu Angestellten kommt es bei Selbstständigen nicht auf die Höhe des Jahreseinkommens an. Sie können sich allein aufgrund ihres Status privat krankenversichern lassen. Und im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach individuellen Variablen wie dem Alter oder Gesundheitszustand. Dieser wird bei der Aufnahme in die PKV im Rahmen der so genannten Gesundheitsprüfung obligatorisch ermittelt.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für die Selbstständigkeit? Worüber dieser Beitrag informiert
- Kosten für die gesetzliche und private Krankenversicherung?
- GKV/ PKV Beitragsvergleich und Kostenentwicklung
- Versicherungswechsel: Welche Kündigungsfristen sind vorgesehen?
- Rückkehr von der PKV in die GKV? Welche Faktoren sollten bei der Entscheidung für eine Krankenversicherungsform beachtet werden?
Aktuelle Kosten für Selbstständige (und Freiberufler) in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach den Einnahmen (Gewinnen), die einmal pro Jahr anhand eines aktuellen Lohnsteuerbescheides nachgewiesen werden müssen. Sobald sich die Einkommensverhältnisse von Selbstständigen grundsätzlich ändern, müssen diese der Krankenkasse mitgeteilt werden, damit die Beiträge neu berechnet werden können.
Aktuelle Zahlen für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für 2025 gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neue Beitragswerte, die sich leicht verändert haben: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt nun bei 66.150 Euro jährlich, was einem monatlichen Betrag von 5.512,50 Euro entspricht. Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 %, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 % steigt. Dies ergibt einen Gesamtbeitragssatz von 17,1 %.
Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das einen monatlichen GKV-Beitrag von rund 942,64 Euro. Für freiwillig Versicherte, die sich beispielsweise für ein Krankentagegeld entscheiden, können zusätzliche Kosten anfallen. Die Versicherungspflichtgrenze wurde ebenfalls angepasst und beträgt jetzt 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich).
Die über 110 gesetzlichen Krankenkassen bewegen sich weiterhin in einem Beitragsrahmen zwischen 14,6 % und 16,5 %.
Höchstbetrag in der GKV 2025
Für 2025 gelten aktualisierte Werte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Höchstbetrag, den Selbstständige zahlen müssen, liegt bei etwa 942,64 Euro monatlich, basierend auf der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro jährlich und einem Gesamtbeitragssatz von 17,1 %. Wer weniger verdient, zahlt entsprechend geringere Beiträge, da sich der Beitrag am tatsächlichen Einkommen bemisst, das jährlich per Steuerbescheid nachzuweisen ist.
Für geringere Einkünfte kann ein fiktives Mindesteinkommen angesetzt werden, das 2025 bei 1.280 Euro monatlich liegt. Hieraus ergibt sich ein Beitragssatz von etwa 218-237 Euro pro Monat (ohne Krankengeldanspruch und zuzüglich Zusatzbeitrag). Nach Einreichung der Steuererklärung können weiterhin Nachzahlungen oder Erstattungen erfolgen. Für Selbstständige in der Gründungsphase bedeutet dies eine geringere finanzielle Belastung, wenn sie geringe Einnahmen nachweisen. Wer keinerlei Einnahmen erzielt, muss Beiträge auf Grundlage der Mindestbemessungsgrenze zahlen.
Beitragserhebung für die gesetzliche Krankenversicherung
Mit Beginn des Jahres 2025 bleibt das Verfahren zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das seit 2018 gilt, weiterhin bestehen. Dabei werden die Beiträge zunächst vorläufig auf Basis geschätzter Einkommensverhältnisse erhoben. Erst mit Vorlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids erfolgt die finale Beitragsfeststellung, was zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen kann. Die Beiträge sind daher als vorläufig zu betrachten.
Für 2025 gelten aktualisierte Bemessungsgrenzen, darunter eine Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro jährlich und eine Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro. Angestellte müssen mindestens einen Bruttolohn in dieser Höhe erzielen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. In der PKV gibt es weiterhin keine Beitragsbemessungsgrenzen, sodass die Kosten individuell vereinbart werden und von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang abhängen.
Kosten- und Beitragsvergleich: gesetzliche vs. private Krankenversicherung
Generell steigen die Kosten in beiden Gesundheitssystemen seit Jahren, da die Gesellschaft immer schneller altert und der medizinische Fortschritt bezahlt werden will. Insofern überrascht es nicht, dass offizielle Zahlen beiden Krankenversicherungssystemen steigende Kosten attestieren, wobei diese in der privaten Krankenversicherung noch etwas moderater ausfallen. Ohnehin werden in diesem System mit dem Beiträgen auch Rücklagen für das Alter gesammelt, um die Kosten langfristig insgesamt auf einem bezahlbaren Niveau halten zu können.
Was die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung angeht, so lassen sich diese seriöserweise nicht pauschalisieren. Es gibt zahlreiche Tarifoptionen und individuelle Faktoren, die sich unmittelbar auf die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung auswirken können. Einzig in Bezug auf den Basistarif, der seit Anfang 2009 ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung angeboten werden muss, lassen sich die Kosten konkretisieren, denn im Grunde geht es um eine Gesundheitsversorgung, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Konkrete Kostenfaktoren in der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich sind die Kosten für eine private Krankenversicherung geringer, wenn der Versicherte jung und gesund ist. Natürlich hat auch das individuell gestaltbare Leistungsspektrum einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Es versteht sich von selbst, dass der vertragliche Anspruch auf ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung teurer ist als der explizite Verzicht auf diese Leistung. Privat Krankenversicherte können sich bewusst für oder gegen bestimmte Bausteine entscheiden, sodass der Kostenrahmen sehr flexibel ist. Dies trifft auch auf den jährlichen Selbstbehalt zu. Auch Höhe und Beginn des Krankentagegeldes haben einen direkten Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Generell sollten die Kosten immer auch in Relation zur erwartbaren Leistung gesetzt werden, denn in der PKV besteht im Gegensatz zur GKV die Option, sich einen Tarif maßschneidern zu können. In einer individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung sollten insofern abgesehen von Kostenfaktoren vor allem die gesundheitsrelevanten Mehrwerte mit einbezogen werden.
Welche Kündigungsfristen und sonstigen finanzielle Aspekte sind zu beachten?
Wer vor der Selbstständigkeit schon gesetzlich krankenversichert war, kann mit einem entsprechenden Antrag in der jeweiligen Krankenkasse bleiben. Durch den Statuswechsel ist es auch möglich, sich privat krankenversichern zu lassen. Neben dem Antrag ist auch eine obligatorische Gesundheitsprüfung vorgesehen. Eine vorhandene gesetzliche Krankenversicherung kann in der Regel zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (vergleiche § 175 SGB V). Generell kann eine Versicherung nur gekündigt werden, wenn ein Nachweis über eine Folgeversicherung erbracht wird. Die Kündigungsmodalitäten der PKV sind den Vertragsdetails zu entnehmen. Je länger eine Versicherung in der PKV besteht, desto weniger lohnenswert ist eine Kündigung im wahrsten Wortsinne.
Ist die private Krankenversicherung eine echte Alternative für Selbstständige?
Diese Frage stellen sich viele angehende Existenzgründer. Im Einzelfall gilt es, die persönlichen Voraussetzungen und (familiäre) Ziele zu prüfen. Die Entscheidung für oder gegen ein Krankenversicherungssystem sollte immer ganzheitlich und vor allem langfristig gesehen getroffen werden. Insofern kann eine unabhängige Fachberatung schnell zeigen, inwiefern die private Krankenversicherung die bessere Option ist. Online lassen sich verschiedene Tarife schnell vergleichen, sodass auch die kostenrelevante Leistungsflexibilität in der PKV gut eingeschätzt werden kann. Folgende Vorteile sprechen ohnehin für die ernsthafte Prüfung der Option, sich als Selbstständiger (Freiberufler) privat krankenversichern zu lassen:
+ Entkopplung der Beiträge von der Einkommensentwicklung (Einkünfte müssen nicht offengelegt werden).
+ Individuelle Wahl von Leistungen vs. Einheitsversorgung in der GKV.
+ Zugang zu den modernsten Behandlungsmethoden.
+ Schnelle Terminvergabe bei gefragten Fachärzten.
+ Kosten begrenzen: tarifliche Entlastungsoptionen (etwa Altersrückstellungen) sind wählbar.
Natürlich müssen bei einer individuellen Entscheidung immer auch die eigenen Lebenspläne mit eingebunden werden. Mit Blick auf die Familienplanung sollte bedacht werden, dass eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV in der PKV nicht vorgesehen ist. Für jedes neue Familienmitglied müssten insofern Beiträge entrichtet werden.
Ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Sofern Selbstständige ihren Status aufgeben und wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückehren, können sie sich gesetzlich versichern lassen, sofern das Einkommen unterhalb der aktuell geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Grundsätzlich spielt bei dieser Frage der Faktor Alter eine Schlüsselrolle. In der Praxis ist es so, dass jenseits des 55. Lebensjahres ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV so gut wie ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber möchte ausdrücklich verhindern, dass Versicherte je nach Lebensabschnitt die spezifischen Vorteile beider Systeme ausnutzen können. Hinzu kommt, dass ein Wechsel in finanzieller Hinsicht auch nicht erstrebenswert wäre, da ein Großteil der über Jahre angesammelten Rückstellungen verloren ginge (zu beachten wären im konkreten Fall immer die vertraglichen Details). Insofern kann es sinnvoller sein, das Leistungsspektrum anzupassen und so die Kosten aktiv zu senken. Im Falle der Eheschließung ergäbe sich noch die Option der Familienversicherung in der GKV.
Experten raten ohnehin dazu, regelmäßig Tarifoptimierungsoptionen zu nutzen. Von Anfang an sollte schon in jungen Jahren großer Wert auf Entlastungskomponenten gelegt werden, sodass die eingangs gestellte Frage aufgrund nicht zu stark anwachsender Beiträge erst gar nicht aufkommt.
Fazit: Selbstständige/Freiberufler genießen Handlungsfreiheit mit Blick auf die Gesundheitsversorgung
Grundsätzlich sollten sich Selbstständige glücklich schätzen, da sie mit Blick auf die Wahl des Krankenversicherungssystems wählen können. Sie sind durch ihren Status nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, was schon durch den Status ‚freiwillig‘ versichert deutlich wird. Mit der PKV öffnet sich aufgrund des Status als Selbstständiger die Tür zu einer besseren Gesundheitsversorgung, die tariflich perfekt an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann.
Im Grunde muss jeder Versicherte selber entscheiden, wie viel ihm die Gesundheitsversorgung wert ist. Es versteht sich von selbst, dass neben den reinen Kosten auch weitere persönlich bedeutsame Aspekte betrachtet werden sollten. Schließlich ist die Gesundheit die Grundvoraussetzung, um als Selbstständiger dauerhaft Einnahmen erzielen zu können.
Zusammenfassung: Vergleich von GKV/PKV Tarifen für Selbstständige & Freiberufler
Wahlfreiheit: Selbstständige/Freiberufler können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen oder aber in die private Krankenversicherung wechseln.
In der GKV herrscht zwar ein Einheitssatz, doch durch Zusatzbeiträge kann dieser auf deutlich über 16% steigen (auch ein Vergleich innerhalb der GKV kann sich daher lohnen).
Eine Entscheidung sollte immer ganzheitlich und langfristig getroffen werden, auch mit Blick auf die individuelle Familienplanung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro. Daraus ergibt sich inklusive Pflegeversicherung ein Höchstbetrag von über 950 Euro monatlich, abhängig vom individuellen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitragssatz.
Seit 2018 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Verfahren zur Beitragsermittlung, bei dem die Beiträge zunächst vorläufig auf Basis geschätzter Einkommensverhältnisse erhoben werden. Nach Vorlage des aktuellen Einkommensteuerbescheids erfolgt die endgültige Feststellung der Beiträge. Dadurch kann es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen, abhängig davon, ob die tatsächlichen Einkünfte höher oder niedriger als die Schätzung ausfallen
Pauschale Kosten können für die private Krankenversicherung nicht angegeben werden, da die Tarife sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungsmerkmalen (und NICHT nach dem Verdienst) richten
In den letzten Jahren sind die Kosten in beiden Systemen gestiegen, in der GKV sogar noch etwas stärker (zur aktuellen Entwicklung siehe Grafik oben).
Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes 2010 sind die Beiträge für beide Versicherungsformen von der Lohnsteuer grundsätzlich absetzbar.
Das kostet die gesetzliche Krankenversicherung
Das kostet die private Krankenversicherung