Selbstständig machen als Bürsten- und Pinselmacher

Viele Existenzgründer gehen nachfrage- bzw. problemorientiert bei der Suche nach einer Geschäftsidee vor. Nicht selten liegen große wirtschaftliche Chancen in vermeintlich banalen Alltagsgegenständen. Gilt das auch für den Plan, sich selbstständig zu machen als Bürsten- und Pinselmacher? Dieser Frage soll im folgenden Beitrag praxisorientiert nachgegangen werden. Zweifelsohne handelt es sich bei Bürsten und Pinseln um funktionale Gebrauchsgegenstände, die in jedem Haushalt und auch in vielen Unternehmen anzutreffen sind. In manchem Haushalt sollen sich bis zu 100 solcher unterschiedlichen Exemplare befinden. Doch da es sich offensichtlich häufig um Erzeugnisse aus industrieller Massenproduktion handelt, gilt es, bei der handwerklichen Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Bürsten-/Pinselmacher‘ sehr genau auf den relevanten Zielmarkt zu schauen. Diese Themen stehen dabei im Fokus:

  • Ausgangslage: Chancen und Risiken

  • Businessplan als Bürsten- und Pinselmacher: Was muss hinein?

  • Marketing/Kundengewinnung als Bürsten-/Pinselmacher?

  • Wie viel kann ein selbstständiger Bürsten- und Pinselmacher verdienen?


Was macht ein Bürsten-/Pinselmacher?

Die Berufsbezeichnung deutet schon an, dass es mit dem Bürstenmacher bzw. Pinselmacher zwei unterschiedliche Ausrichtungen gibt. Je nach eigenem Schwerpunkt/beruflicher Qualifikation ist der Fokus der selbstständigen Tätigkeit somit vorgegeben. Im Bereich der Bürstenherstellung werden nicht nur solche praktischen Helfer gefertigt, sondern beispielsweise auch Besen. Auch Spezialanfertigungen wie Ofenrohrreiniger fallen in den handwerklichen Tätigkeitsbereich von Bürstenmachern, wobei unterschiedlichste Materialien zum Einsatz kommen können. Von Kunst- bis hin zu robusten Naturfasern ist alles denkbar. Pinselmacher stellen unterschiedlichste Produkte her: Vom feinen Pinsel bis hin zu Farbrollen ist vieles vorstellbar. Eine Besonderheit dieser Berufsausrichtung ist, dass oftmals echte Tierhaare (z. B. von Eichhörnchen) zum Einsatz kommen. Und hier zeigen sich erste qualitative Unterschiede, die diese traditionelle Handwerkstätigkeit ganz klar von industrieller Massenproduktion abgrenzen. Darauf wird bei der strategischen Ausrichtung bzw. im Businessplan für Pinsel- und Bürstenmacher zu achten sein.
 

Voraussetzungen, um sich als Bürsten-/Pinselmacher selbstständig zu machen

Wer sich selbstständig als Bürsten- und Pinselmacher machen möchte, braucht eine fundierte Berufsausbildung samt Erfahrungen in der Betriebsführung als Basis. Dass es ohne handwerkliches Geschick nicht funktionieren kann, dürfte für diese Existenzgründung somit auf der Hand liegen. In formaler Hinsicht ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Bürsten-/Pinselmacher ein Gewerbe anzumelden. Ein Blick in Anlage B der Handwerksordnung zeigt, dass es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe handelt. Für die Aufnahme der selbstständigen handwerklichen Tätigkeit sind also keine strengen Zulassungsvoraussetzungen zu befürchten. Ein Meistertitel ist für die selbstständige Berufsausübung nicht notwendig. Die aufgenommene Tätigkeit ist allerdings bei der zuständigen Handwerkskammer anzumelden. Der Erhalt des Gewerbescheins geht mit der Pflicht einher, jenseits des jährlichen Freibetrages Gewerbesteuer abzuführen und allen Buchführungspflichten nachzukommen. Was die persönlichen bzw. gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Geschäftsidee angeht, so sollte keine Allergie auf Tierhaare bestehen.
 

Ausgangslage: Warum selbstständig machen als Bürsten-/Pinselmacher?

Generell handelt es sich um einen traditionellen Handwerksberuf, der heute nicht mehr allzu oft anzutreffen ist. Das zeigt sich an der Tatsache, dass es in Deutschland laut Fachportalen nur noch weniger als 50 Bürsten- und Pinselmacherbetriebe gibt. Fakt ist, dass es sich oft um industrielle Massenware handelt, die aus Fernost importiert wird und in allen Super- und Baumärkten kostengünstig gekauft werden kann. Es versteht sich von selbst, dass ein selbstständiger Bürsten- und Pinselmacher mit seinem Betrieb nicht mit der industriellen Massenproduktion mithalten kann: Er muss andere Gewinnmargen anstreben, wenn er gut mit dieser Tätigkeit verdienen will. Die Selbstständigkeit als Bürsten- und Pinselmacher kann trotz schwieriger Ausgangssituation erfolgreich sein. Eine wichtige Voraussetzung neben besonderer Qualität muss es sein, eine profitable Nische zu besetzen und für eine ausgewählte Zielgruppe eben keine beliebige Massenware zu produzieren. Im Businessplan muss deutlich werden, wo diese Nische liegen soll und inwiefern der angedachte Geschäftsbetrieb profitabel sein kann.
 

VDPB: Was sagt der Verband der Deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller?

Dieser für angehende Existenzgründer wichtige Fachverband (https://pinsel-buersten.de/) liefert aussagekräftige Orientierung bzw. Hilfestellungen. In seinen regelmäßigen Pressemittelungen ist u.a. zu lesen, dass Bürsten- und Inselmacher traditionell regionale Schwerpunkte haben. Das bedeutet, dass die Konkurrenzsituation an einigen Standorten größer sein kann als in vielen Gebieten Deutschlands. Generell ist aber immer von der Nachfrage her zu denken. Insofern nützt ein konkurrenzloser Standort auf lange Sicht wenig, wenn sich die Erzeugnisse nicht absetzen lassen. Ein Standort mit etablierten Betrieben zeigt letztlich, dass eine Nachfrage für diese Produkte vorhanden ist. Die Frage ist dann nur, ob diese Nachfrage für ein weiteres Geschäftsmodell reicht. Eine aussagekräftige Standort- und Konkurrenzanalyse sind somit zentrale Bestandteile des auszuarbeitenden Businessplans. In jedem Fall kann es sich immer noch lohnen, sich selbstständig als Bürsten- und Pinselmacher zu machen. Es muss dann aber klar sein, dass die eigenen Erzeugnisse zu entsprechend hohen Gewinnmargen auf dem Zielmarkt verkauft werden können.
 

Was ist zu beachten? Die modernisierte Ausbildungsordnung als Rahmen

Um den neuen beruflichen und technischen Anforderungen gerecht werden zu können, ist im Jahr 2017 die neue Ausbildungsordnung für Bürsten- und Pinselmacher in Kraft getreten. Auch wenn es die hier verwendete Berufsbezeichnung suggeriert, so werden mittlerweile nicht mehr beide Schwerpunkte behandelt. Die Ausbildung erfolgt nunmehr in den beiden Schwerpunkten Herstellen von Pinseln bzw. Herstellung von Bürsten. Das zeigt, inwiefern die Ausbildung als wichtige Grundlage in Zukunft die Richtung für die Existenzgründung in diesem Bereich vorgeben wird. Natürlich steht es Selbstständigen offen, sich gezielt weiterzubilden und so ein großes handwerkliches Leistungsspektrum anbieten zu können.
 

Tipp: Recherche für ein wenig geschäftliche Inspiration!

Wer noch ganz am Anfang steht und/oder die Existenzgründung langfristig planen möchte, kann im Internet zu alten Bürstenmanufakturen (https://www.buerstensteinbrueck.de/geschichte.html) recherchieren. Neben der Produktvielfalt und der Ausrichtung zeigt besonders ein Blick auf die Geschichte, dass es sich vielerorts um ein sehr altes Handwerk handelt.


Businessplan: Themen für Pinsel-/Bürstenmacher

Die gerade angesprochene Recherche als Inspiration kann einen positiven Nebeneffekt bzw. wichtige Erkenntnisse für den Businessplan offenbaren. Es zeigt sich, wo entsprechende Betriebe zu finden sind und was sie für welche Kunden zu welchen Konditionen herstellen. Das Leistungsspektrum der Konkurrenz liefert wichtige Anhaltspunkte, um sich selbst strategisch klug im relevanten Wettbewerbsumfeld platzieren zu können. Und eventuell offenbart sich bei den Recherchen und ggf. ersten Gesprächen die langfristige Möglichkeit, einen vorhandenen Betrieb übernehmen zu können. Auch diese Option sollten angehende Selbstständige immer auf dem Bildschirm haben, zumal bei dieser Variante wertvolle Erfahrungen in der Betriebsführung gesammelt werden können. Wer sich selbstständig als Bürsten- und Pinselmacher machen möchte, wird nicht nur das eigentliche Handwerk, sondern auch Betriebswirtschaft respektive Buchführung beherrschen müssen. Es gilt, im Zuge der Ausgangsanalyse/Planung eigene Defizite ehrlich zu benennen und an belastbaren Lösungen zu arbeiten.
 

Stehen Vertriebskanäle und Kooperationspartner fest?

Im Businessplan für Pinsel- und Bürstenmacher muss insbesondere deutlich werden, über welche Vertriebskanäle die Produkte die anvisierte Zielgruppe erreichen sollen. Über einen Onlinehandel ließen sich Kunden nicht nur deutschlandweit, sondern international beliefern. Die Chancen für eine Internationalisierung in diesem Bereich dürften nicht schlecht stehen, da Handwerksprodukte made in Germany auf dem Weltmarkt ein hohes Ansehen genießen. Wer zunächst regional denkt und ‚nur‘ eine kleine Werkstatt aufbaut, kann dank Internet und diverser Plattformen seine Erzeugnisse weit über den Standort hinaus verkaufen.
 

Marketing/Ausrichtung auf die richtige Zielgruppe

Gelernte Pinsel- und Bürstenmacher heben die Kreativität ihrer Arbeit hervor. Jedes Produkt ist ein Unikat. Insofern wird klar, dass eine ganz bestimmte Zielgruppe zu bedienen ist. Spezielle Pinsel für Künstler enthalten besondere Haare (Kolinsky, eine Rotmarderart aus China), die eine besonders hohe und funktionale Produktqualität ermöglichen. Das wäre eine kleine, aber von den Gewinnmargen her sehr interessante Nische. Da der Verkauf über das Internet über den Standort hinausgehen kann, lässt sich mit der notwendigen Bekanntheit und Reichweite ein profitabler Geschäftsbetrieb hochziehen. Mit dem Businessplan hat die gezielte Positionierung über das Leistungsspektrum zu erfolgen. Dieses muss für die anvisierte Zielgruppe maximale Relevanz bieten. Um einen Eindruck von der möglichen Vielfalt des Leistungsspektrums zu erlangen, seien nur diese Erzeugnisse von Bürsten- und Pinselmachern erwähnt:

  • Haushaltsbürsten (in diversen Größen)

  • technische Bürsten (für Unternehmen/gewerbliche Kunden)

  • Körperbürsten/Zahnbürsten/Kosmetikpinsel (kosmetischer Bereich)

  • Tierbürsten

  • Malerpinsel, Farbroller

  • Schülerpinsel

  • Künstlerpinsel

Hier wird deutlich, dass die Ausrichtung der selbstständigen Tätigkeit als Bürsten- und Pinselmacher sehr unterschiedliche Formen annehmen kann.


Kunden durch Reichweite & Sichtbarkeit gewinnen: So geht’s!

Auch wenn diese handwerksähnliche Tätigkeit sehr traditionell erscheint, so müssen Gründer gerade beim Marketing sehr moderne bzw. digitale Wege gehen. Ohne suchmaschinenoptimierte Internetpräsenz dürfte es schwierig werden, Kunden zu gewinnen bzw. mögliche Kooperations- oder auch neue Geschäftspartner anzusprechen. Bei der Existenzgründung ist ein starkes Netzwerk sicher hilfreich. Wenn angehende selbstständige Pinsel- und Bürstenmacher bereits gut in der Branche vernetzt sind, kann sich das nur positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken.
 

Nachwuchsproblem: Wie den Fachkräftemangel als kleiner Betrieb angehen?

Da es sich um einen recht seltenen Handwerksberuf handelt, dürfte es gerade für kleine Betriebe schwierig werden, geeignete Mitarbeiter geschweige denn Nachwuchs zu gewinnen. Angesichts dessen sollten Gründer dieses wichtige Thema bereits im Businessplan proaktiv und vor allem lösungsorientiert angehen. Wie soll Nachwuchs für diese Tätigkeit begeistert werden? Mit welchen Mitteln lassen sich bei einem Wachstumskurs neue Mitarbeiter gewinnen und möglichst langfristig binden?
 

Verdienst als selbstständiger Pinselmacher/Bürstenmacher?

Als Referenzwert sei auf angestellte Pinsel- und Bürstenmacher verwiesen, die in Spezialbetrieben im Schnitt etwa 3.000 Euro brutto pro Monat verdienen. Berufserfahrungen und regionale Faktoren wirken sich natürlich auf den möglichen Verdienst als Pinsel-/Bürstenmacher aus. Wer sich selbstständig macht, kann deutlich mehr verdienen. Der Finanzteil im Businessplan muss eine konkrete Antwort auf die Frage ‚Wie viel verdiene ich als Bürstenmacher/Pinselmacher?‘ liefern.
 

Wovon hängt der Verdienst ab?

Der Verdienst hängt in erster Linie von der Auftragslage und von den Gewinnmargen ab. Wie viel kann pro Erzeugnis verdient werden und wie viele Erzeugnisse lassen sich pro Monat absetzen? Die genaue Kalkulation der Faktoren Arbeitszeit und Materialeinsatz spielt eine entscheidende Rolle für die Verdienstmöglichkeiten als Pinsel- und Bürstenmacher. Auch die verwendeten Maschinen und deren Arbeitsgeschwindigkeit können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit respektive Profitabilität der selbstständigen Tätigkeit als Bürsten-/Pinselmacher haben.
 

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Bürsten-/Pinselmacher?

Selbstständige sehen sich in der Pflicht, ihre Arbeitskraft abzusichern und privat für die Rente vorzusorgen. Mit dem Weg in die Selbstständigkeit eröffnet sich die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Eine Krankentagegeldversicherung in einem individuellen Leistungsumfang erscheint wichtig, um Verdienstausfälle im Krankheitsfall kompensieren zu können. Ansonsten ist zu überlegen, inwiefern eine Versicherung für Maschinen und Inventar sinnvoll ist. Je nach Leistungsspektrum und Zielgruppe ist auch an den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu denken.
 

Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Bürstenmacher/Pinselmacher ‘

  1. Unter welchen Voraussetzungen selbstständig machen als Bürsten-/Pinselmacher?
    Es handelt sich laut Anlage B der Handwerksordnung um ein handwerksähnliches Gewerbe, das vor Aufnahme der Tätigkeit anzumelden ist. Besondere Zulassungsvoraussetzungen wie ein Meistertitel sind angesichts dessen nicht zu erwarten.

  2. Lohnt sich die Selbstständigkeit als Pinsel-/Bürstenmacher?
    Ja, wenn es gelingt, mit dem handwerklichen Können eine profitable Nische mit hohen Gewinnmargen zu besetzen. Angesichts der vorhandenen Produktvielfalt wird es nicht möglich sein, mit Massenprodukten aus industrieller Fertigung zu konkurrieren.

  3. Was passiert mit der Krankenversicherung nach der Existenzgründung?
    Der Status ‚selbstständig‘ berechtigt zum Wechsel in die private Krankenversicherung, wenn ein Verbleib als freiwillig Versicherter in der GKV nicht erwünscht ist. Mit individuell wählbaren Bausteinen (wie etwa dem Krankentagegeld) lässt sich eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

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