Gesetzliche Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige

Hand stapelt Münzen

Der Gesetzgeber bietet seinen Bürgern verschiedene Wege an, um sich für die Rentenphase abzusichern. Die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, gehört zu diesem System, mit dem der Staat verschiedene Aspekte der sozialen Absicherung für abhängig Beschäftigte zwangsweise organisiert. Er ermöglicht auch Selbstständigen den Zugang.

Selbständige und andere Personen, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, können sich zwar unter bestimmten Bedingungen freiwillig in der GRV versichern, aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist das im Allgemeinen aber nicht immer die beste Wahl. Das gilt besonders für Selbständige mit einem leistungs- oder erfolgsabhängigen, wechselnden (auch hohen) Einkommen, da die GRV die Zahlung fester monatlicher Beiträge erwartet.

Das freiwillige Entrichten von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung ist zwar auch Selbständigen möglich, aber im Allgemeinen nicht unbedingt die vorteilhafteste Art der Alterssicherung. Selbständige sind mit einer privaten Altersvorsorge, die auf ihre persönlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist, in der Regel besser bedient.


So funktioniert die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse

Grundsätzlich kann sich jeder, der einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen kann oder normalerweise in Deutschland lebt, ab dem 16. Lebensjahr freiwillig versichern. Auch, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie sich also in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Personen, die bereits heute eine vorgezogene Altersrente erhalten, können ebenfalls freiwillig Beiträge in die Kasse einzahlen.

Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent für Arbeitnehmer. Freiwillig Versicherte können einen Mindestbetrag von 83,70 Euro und ein Höchstbetrag von 1209 € bezahlen. Sie dürfen im Prinzip jeden Monat bestimmen, wie hoch Ihr Beitrag ausfällt. Wenn es einmal nicht so gut läuft, passen Sie die Rentenzahlung einfach an.
 

Wer ist von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen?

Der Gesetzgeber schließt Personen aus, die bereits eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Regelaltersgrenze liegt bei 65 für alle vor 1947 geborenen. Danach folgt über 20 Jahre eine schrittweise Anhebung auf eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für alle, die nach 1967 geboren sind, ist der reguläre Eintritt in die Rente das 67. Lebensjahr.
 

Wie sinnvoll ist es, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?

Ob es sinnvoll oder sinnlos ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, ist eine Einzelfallprüfung. Für Selbstständige, die bereits einen hohen Anspruch erworben haben, sollte der Rentenerhalt eine Rolle spielen. Sind Sie noch jung und ihre Anwartschaft fällt gering aus, ist eine Vorsorge über einen alternativen Weg sicherlich eine sehr gute Option.

Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, erwerben sie Anwartschaften. Sie bezahlen nicht für sich persönlich auf ein Rentenkonto ein, sondern die Beiträge werden dazu benutzt, dass die aktuell in Rente befindliche Generation ihre Bezüge erhält.

Gleiches gilt für die Zeit, in der Sie in Rente sind. Die nachkommenden Generationen müssen Ihre Rentenforderungen bestreiten. Mit Blick auf die zurückgehende Zahl der Beitragszahler und der stetig anwachsenden Schar von Rentenbeziehern ist es wenig realistisch zu erwarten, dass die arbeitende Generation die Anwartschaften zufriedenstellend erfüllen könnten. Vielmehr müssen Sie damit rechnen, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse für Sie im Alter nicht ausreichen. Sie sind also aufgrund der zu erwartenden Entwicklung gezwungen, eine zusätzliche Form der Absicherung fürs Alter zu finden, wenn Sie der Altersarmut entkommen wollen.


Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Selbständigen bieten sich für die Altersvorsorge mehrere Alternativen zur GRV, mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften. Die eingezahlten Beiträge bei der 2005 eingeführten Rürup-Rente sind – wie die gesetzliche Rente – bis zum Zeitpunkt der Auszahlung

Die in Form von Rürup Rentenansprüchen aufgebauten Rücklagen können in keiner Weise für die Überbrückung kurz- oder mittelfristiger Engpässe genutzt werden, nicht einmal als Sicherheit für einen Kredit oder ähnliches. Die Rürup Rente ist faktisch eine hundertprozentig reine Altersvorsorge, mit einem entsprechenden, gesetzlich garantierten Schutz. 
 

Wer profitiert von der Rürup Rente?

Die Rürup Rente bietet vor allem Angestellten und Selbständigen mit einem ausreichend großen, festen Einkommen Vorteile. Außerdem ist sie, aufgrund der durchschnittlich längeren Lebenserwartung und durch die geschlechterspezifische Bevorzugung der Unisex-Tarife, auch für Frauen interessant, die im Schnitt eine höhere Rendite erzielen als Männer.

Von einer konventionellen privaten Rentenversicherung unterscheidet sich die Rürup Rente durch die Möglichkeit, die Beiträge zu einem großen Teil als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen zu können. Aufgrund ihrer speziellen Bedingungen ist die Rürup Rente besonders für diejenigen interessant, die ein festes Gehalt in höheren Einkommensbereichen beziehen. Frauen profitieren darüber hinaus auch bei der Rürup Rente von den 2012 eingeführten Unisex-Tarifen. Bei gleicher Beitragshöhe können sie eine insgesamt größere Rentenleistung erwarten. Die Länge der Rentenbezugszeit bestimmt bei der Rürup Rente aber die Rendite, da die erworbenen Ansprüche nicht vererbt, veräußert oder als Einmalzahlung bei Renteneintritt in Anspruch genommen werden können.

Wie bei der herkömmlichen privaten Rentenversicherung besteht auch bei der Rürup Rente die Möglichkeit der Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn die BU-Versicherung im Leistungsfall auch die Übernahme der Beiträge für die Rentenversicherung einschließt, so dass die Rentenansprüche auch im Fall einer durch Krankheit bedingten, dauerhaften Einkommensminderung ohne Einschränkungen weiter anwachsen.
 

Können Selbstständige Riester-Verträge abschließen?

Auch Selbstständige haben Zugriff auf die Riester-Rente. Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist allerdings in erster Linie für Angestellte konzipiert. Selbstständige sind in Ausnahmefällen ebenfalls zugelassen. Die Riester-Förderung unterscheidet in zwei Gruppen. Es gibt die Gruppe der unmittelbar Zulagenberechtigten. Darunter fallen alle Anwärter, die rentenversicherungspflichtig sind. Sind Sie zum Beispiel selbstständiger Lehrer oder Journalist, könnte diese Regelung auf Sie zutreffen.

Die andere Gruppe ist die Gruppe der mittelbar zulagenberechtigten. Dazu braucht es einen Trauschein. Ist der Ehemann oder die Ehefrau rentenversicherungspflichtig und zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, dann dürfen Sie auch als mittelbar Förderberechtigter einen Vertrag zur Riester-Rente abschließen.

Die Zulagen können sich sehen lassen. Im Jahr 2018 profitieren Sie von einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro.

Wichtig: Wenn Sie unverheiratet sind und keine Rentenversicherungspflicht für sie besteht, haben Sie keinen Zugriff!

 

Lohnt sich die Riester-Rente für Selbstständige?

Trotz der Zulagen ist die Riester-Rente für Selbstständige ein zweischneidiges Schwert. Zu haben ist sie in unterschiedlichen Produktvarianten. Die klassische Riester-Rentenversicherung bringt allerdings recht hohe Verwaltungskosten mit sich, die auf die Rentabilität der Verträge Einfluss nehmen. Diese Verwaltungskosten, auch Abschlusskosten genannt, werden innerhalb der ersten fünf Jahre fällig. Falls Sie in dieser Phase aus einem Vertrag aussteigen oder Beiträge senken wollen, kommt Sie das teuer zu stehen.

Wichtig zu wissen: Falls Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag aussteigen, müssen Sie die kompletten Förderungen zurückgeben. Dabei geht es nicht alleine um die Zulagen, die sie erhalten haben, sondern auch um den Steuervorteil. Bedenken Sie auch, dass es für sie schwierig sein dürfte, eine korrekte Steuererklärung einzureichen und den dazugehörigen Steuerbescheid auf Richtigkeit zu prüfen, wenn Sie einen Riestervertrag auflösen. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Rückzahlung erhöhte Kosten beim Steuerberater auf Sie zukommen.

Ein weiterer Nachteil zeigt sich für Geringverdiener. Wenn ihrer Selbstständigkeit nicht genug abwirft, und Sie in der Rentenphase auf die Grundsicherung angewiesen sind, trifft es Sie doppelt. Man wird ihn den Grundsicherungsbetrag kürzen, denn ihre Riester-Rente wird angerechnet.

Tipp: Erst prüfen, dann abschließen!

Prüfen Sie die Angebote vor Abschluss sehr genau, insbesondere was die Verwaltungskosten angeht. Wenn Sie unsicher sind, ob sie den geschlossenen Riester-Rentenvertrag dauerhaft bedienen können, sollten Sie sich nach einer Alternative umsehen.

 

Die Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Ein weiterer Baustein, den einige Selbstständige mit Unterstützung des Staates in ihre Altersvorsorge einplanen können, ist die betriebliche Altersversorgung. Wenn Sie sich für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge entscheiden, können Sie von Steuervergünstigungen profitieren. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es um eine Entgeltwandlung, sie bekommen also netto weniger raus. Allerdings sparen Sie den Steuerabzug, der eigentlich über die Lohnabrechnung laufen würde. Investieren Sie diese Ersparnis zusätzlich in einen Altersvorsorgevertrag, profitieren Sie zusätzlich.

Wie Sie dem vorstehenden kurzen Absatz entnehmen können, sind betriebliche Altersvorsorgemodelle mit staatlicher Förderung nur für diejenigen geeignet, die als Angestellter ihrer eigenen GmbH oder einer anderen eigenständigen juristischen Person tätig sind.

Einzelunternehmer hingegen haben keine Möglichkeit, von dieser Art der Altersvorsorge zu profitieren. Da die allermeisten Leser unseres Blogs als Einzelunternehmer tätig sind, wird die betriebliche Altersvorsorge an dieser Stelle nicht detailliert ausgeführt. Der kurze Anriss soll genügen.
 

Vermögensbildende Leistungen – nicht für Selbständige

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat praktisch jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende in Deutschland. Auch Beamten und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Selbstständige jedoch haben kein Anrecht, sie müssen sich nach Alternativen umsehen.
 

Der Gesetzgeber überlässt Selbstständigen die Verantwortung für die Altersvorsorge

Der Gesetzgeber macht das Selbstständigen nicht unbedingt einfach, für das Alter vorzusorgen. Zulagen und Steuervergünstigungen sind im Vergleich zu Angestellten nur beschränkt nutzbar. Wenn Sie nicht gerade Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind oder eine vergleichbare Position bei einer anderen eigenständigen juristischen Person innehaben, sondern als Einzelunternehmer Ihre Selbstständigkeit betreiben, haben Sie keinen Zugriff auf die Produkte der betrieblichen Altersvorsorge.

Führt zu viel Freiheit bei der Altersvorsorge zu Nachlässigkeit?

So viel Freiheit bei der Altersvorsorge ist nicht für jeden Selbstständigen gut. Viele steuern mit offenen Augen auf die Altersarmut zu. Hintergrund ist nicht unbedingt mangelnde Disziplin, sondern oftmals fehlende Einnahmen. Wo die Umsätze fehlen oder die Kosten zu hoch sind, bleibt kein Geld für das Rentenkonto übrig. Inzwischen hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, was sich über kurz oder lang ergeben wird. Selbstständige ohne ausreichende Rentenvorsorge werden dem Staat zur Last fallen, weil sie dann die Grundsicherung beanspruchen werden. Eine Maßnahme, die aktuell intensiv diskutiert wird, ist die Verpflichtung von Selbstständigen in die gesetzliche Kasse einzuzahlen.

Diese Zwangsverpflichtung ändert nichts an schlechten Unternehmenszahlen und kleinen Gewinnen, eine echte Lösung ist das also nicht. Vielmehr könnte eine Verpflichtung dazu führen, dass sich noch weniger Personen selbständig machen. Es bleibt abzuwarten, ob die Zwangsverpflichtung zur Beitragszahlung kommt und wie Betroffene damit umgehen.