Lotto-Annahmestelle: Genehmigungen, Lizenzen, Versicherungen

Lotto Wort mit Lottoscheinen

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer

Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...

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In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.

Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.

Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.

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Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).

  • Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Tipp: In vielen privaten Krankenversicherungen lässt sich Krankentagegeld flexibel ergänzen.

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Zuletzt aktualisiert: 31.03.2021

Lottogesellschaften setzen in Deutschland regelmäßig Beträge in Milliardenhöhe um. Im Jahr 2018 spielten rund sieben Millionen Menschen regelmäßig Lotto. Die Zahl der gelegentlichen Lottospieler übersteigt die Zwanzig-Millionen-Marke. Die Umsatz- und Gewinnaussichten für Lotto-Annahmestellen erscheinen vielversprechend. Doch es gilt, einige Hürden zu nehmen, bevor Sie sich in diesem Bereich selbstständig machen können.

Genehmigungen

Mit einer Lotto-Annahmestelle betreiben Sie eine Glücksspielstätte. Das Glücksspiel steht in Deutschland unter strenger gesetzlicher Reglementierung. Deshalb ist es nicht ausreichend, ein Gewerbe anzumelden, wenn Sie Lottoscheine verkaufen, annehmen und Gewinne auszahlen möchten. Das Geschäftsgebäude, in dem Sie die Annahmestelle führen, muss gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für den Betrieb einer Glücksspielstätte geeignet sein. Wurde das Gebäude bisher anderweitig genutzt, müssen Sie gegebenenfalls eine Nutzungsänderungsantrag bei Ihrem städtischen Bauamt stellen. Je nach den Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen der Stadt können Glücksspielstätten am gewünschten Standort verboten sein.
 

Lizenzen

Laut des geltenden Glücksspielstaatsvertrags (GlüSTV) ist Glücksspiel in Deutschland genehmigungspflichtig. Unternehmen, die Glücksspiele anbieten, müssen hierfür eine Konzession erwerben und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften garantieren. Lotterieunternehmen verfügen über solche Konzessionen und geben an die Betreiber von Lotto-Annahmestellen Lizenzen aus. Als Lizenznehmer dürfen Sie im Namen der Lotterie Lottoscheine verkaufen und annehmen. Auch die Gewinnausschüttung an Ihre Kunden wird durch die Lizenz reguliert. Pro Standort ist die Anzahl der verfügbaren Lottolizenzen begrenzt. Mit Beantragung einer Lottolizenz müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag und eine einwandfreie SCHUFA nachweisen. Gleichzeitig ist eine Gebühr an das Lotterieunternehmen zu entrichten. Die Gesellschaft verlangt außerdem die Teilnahme an einem hausinternen Seminar. Hier werden Sie zu Fragen des Jugend- und Spielerschutzes, Geldwäsche sowie in der Berechnung von Gewinnausschüttungen geschult und abschließend geprüft.
 

Versicherungen für die Lotto-Annahmestelle: Betriebshaftpflicht ein MUSS

Die verschiedenen Risiken, die Sie mit dem Betrieb einer Lotto-Annahmestelle eingehen, sollten Sie umfassend versichern.
 

Wichtigste Versicherung: Betriebshaftpflicht

Unabdingbar ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt. Hierbei kann es sich um Vermögens-, Sach- oder Personenschäden handeln. Die Betriebshaftpflichtversicherung verfügt über einen passiven Rechtsschutz und überprüft, ob geltend gemachte Ansprüche berechtigt sind. Hierfür beauftragt sie Gutachter oder Juristen auf eigene Kosten. Nicht gültige Ansprüche weist die Versicherung ab. Für Sie sind vor allem Vermögensschäden relevant, die ein Kunde durch eine fehlerhafte Beratung erleiden kann. Je nach Deckungssumme steht die Versicherung für Schäden in Millionenhöhe ein. Viele Versicherer schließen das Personal in den Betriebshaftpflichtschutz ein, ohne hierfür einen Aufpreis zu verlangen.
 

Äußere Risiken absichern mit Geschäfts- und Inhaltsversicherung

Umgekehrt schützt die Geschäfts- und Inhaltsversicherung Sie vor äußeren Risiken. Sollte das Ladenlokal oder Inventar durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus zu Schaden kommen, greift die Versicherung. Nicht nur Reparaturkosten werden hierdurch abgedeckt. Die Versicherung ersetzt den Neuwert von Einrichtungsgegenständen, die einen Totalschaden erleiden. Aber auch höhere Gewalt deckt die Versicherung ab. Sie springt beispielsweise für Instandsetzungen von Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschäden ein.
 

Weitere Versicherungen: Betriebsunterbrechungsversicherung und Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie im Schadensfall den Betrieb Ihrer Lotto-Annahmestelle für eine gewisse Zeit einstellen müssen, erstattet Ihnen die Betriebsunterbrechungsversicherung den Verdienstausfall. Auch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist für Ihr Geschäft empfehlenswert. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Mitarbeitern, der Lotteriegesellschaft oder von staatlicher Seite übernimmt die Versicherung Anwalts- und Prozesskosten. Viele Versicherungen unterstützen ihre Kunden bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt.

Fazit

Informieren Sie sich sorgfältig über die rechtlichen Pflichten, die mit dem Aufbau und Betrieb einer Lotto-Annahmestelle einhergehen. Sichern Sie Ihr Berufsrisiko in ausreichender Höhe ab.

Als Alternative zur Neuetablierung einer solchen Glücksspielstätte bietet sich die Übernahme einer bereits lizensierten Lotto-Annahmestelle an. Vorteilhaft hierbei ist, dass die benötigten Genehmigungen schon vorhanden sind. Zudem erhalten Sie durch die bereits erwirtschafteten Umsätze einen Überblick über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aus dem Lotteriegeschäft.

Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, findet weiterführende Informationen auf der WestLotto Webseite. Die für Deutschland gültige Fassung des Glücksspielstaatsvertrages finden Sie hier.

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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