Sind Zinskosten auch Betriebsausgaben?
Zinskosten zählen zu den Betriebsausgaben, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt. Das heißt, Zinsen für Darlehen, mit denen Sie private Investitionen finanzieren, sind nicht abzugsfähig. Tätigen Sie jedoch eine betriebliche Investition, für die Sie einen Kredit benötigen, handelt es sich um gewinnmindernde Betriebsausgaben.
Was sind Schuldzinsen?
Laufende oder einmalige Gegenleistungen in Geld oder Geldeswert, die Sie für die zeitlich begrenzte Überlassung von Fremdkapital zahlen müssen, gelten als Schuldzinsen. Dazu zählen insbesondere:
Laufende sowie einmalige Zinszahlungen
Bereitstellungszinsen
Zinsen für die Nachzahlung, Aussetzung oder Stundung betrieblicher Steuern
Zinsen für ein partiarisches Darlehen
Damnumzahlungen
Vorfälligkeitsentschädigungen
Zinsanteil von Kaufpreisraten
Folgende Kosten gelten nicht als Schuldzinsen:
Die Kosten für die Geldbeschaffung
Wechselkosten
Kontoführungsgebühren
Gebühren für die Vermittlung von Hypotheken oder Krediten
Schätzgebühren
Gebühren für eine Bürgschaft
Gebühren für Notar und Grundbuchamt
Laufende Erbbauzinsen
Der Ertragsanteil aus wiederkehrenden Leistungen
Investitionen planen
Wenn Sie private und betriebliche Investitionen planen, ermöglicht es die richtige Vorgehensweise, Steuern zu sparen. Ermitteln Sie dazu zunächst den Kapitalbedarf. Ist ein Teil des benötigten Geldes in Form von Eigenkapital vorhanden, sollten Sie dieses Geld für die private Investition verwenden und für die Investition in das Betriebsvermögen eine Finanzierung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu den betrieblichen Zinskosten können Sie die privaten Zinskosten nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Ein Praxisbeispiel
Sie haben 20.000 Euro Eigenkapital und möchten sich eine neue Küche für Ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus anschaffen. Außerdem benötigen Sie einen neuen Firmenwagen, der den gleichen Wert haben soll. Hier ist es ratsam, die Einbauküche mit dem vorhandenen Eigenkapital zu finanzieren und die Anschaffung des Firmenwagens über ein Darlehen zu finanzieren. Die Zinsen für das Darlehen dürfen Sie als Betriebsausgaben gewinnmindernd anrechnen.
Private und betriebliche Investition fallen zeitlich auseinander
Der Idealfall, dass betriebliche und private Investition zusammenfallen, tritt in den meisten Fällen nicht ein. Der Investitionsbedarf entsteht meistens zu unterschiedlichen Zeiten. Wenn Sie beispielsweise zu Jahresbeginn den Firmenwagen kaufen, werden Sie dafür wahrscheinlich Ihr Eigenkapital verwenden, wenn keine anderen Investitionen geplant sind. Die Einbauküche, die Sie eventuell ein halbes Jahr später anschaffen, müssen Sie dann mit einem Darlehen finanzieren. Die Zinsen, die dafür entstehen, können Sie nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Tipp: Ist die betriebliche Investition aus Eigenmitteln bezahlt, können Sie keine Fremdfinanzierung nachschieben, auch wenn das steuerlich vorteilhafter wäre. Daher ist es ratsam, den betrieblichen und den privaten Kapitalbedarf rechtzeitig zu planen sowie die Mittelbeschaffung so zu gestalten, dass eventuell anfallende Zinskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Investitionen genau planen – betriebliche und private Ausgaben
Planen Sie Ihre Investitionen für das nächste Jahr genau und listen Sie sich den dafür voraussichtlich notwendigen Kapitalbedarf auf. Beispiele für voraussichtliche Ausgaben können sein:
Sie möchten ein privates Einfamilienhaus kaufen oder bauen.
Sie planen Renovierungsarbeiten in größerem Umfang,
eine Urlaubsreise,
den Kauf von Möbeln
oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs.
Um die Zinsen für die Finanzierung der Investitionen als Betriebsausgaben absetzen zu können, müssen Sie den privaten Finanzbedarf über betriebliche Finanzierungen sichern. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten.
Sie können ein Darlehen für eine konkrete betriebliche Investition aufnehmen. Die dadurch entstehenden Zinszahlungen sind dann automatisch Betriebsausgaben. Die vorhandenen betrieblichen Mittel können Sie dann für Ihre private Investition verwenden.
Sie können mit dem sogenannten Zwei-Konten-Modell arbeiten und das Geld für Ihren persönlichen Kapitalbedarf nach und nach ansparen.
Damit Zinskosten als Betriebsausgaben gelten, ist der einfachste und beste Weg die unmittelbare Finanzierung der Investitionen in betriebliche Anschaffungen. Dazu beantragen Sie bei Ihrer Bank ein Darlehen für Ihr Unternehmen, für das Zinsen zu zahlen sind. Mit dem Darlehen finanzieren Sie dann die Anschaffung der geplanten Anlagegüter, auch wenn Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen.
Im Unternehmen ist es sinnvoll, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlagegütern fremdzufinanzieren. Die Zinsen dafür sind voll abzugsfähig. Mit dem Zwei-Konten-Modell können Sie Zinsen in den Betrieb verlagern.
Was ist das Zwei-Konten-Modell?
Um das Zwei-Konten-Modell anzuwenden, benötigen Sie zwei betriebliche und ein privates Konto.
Auf das erste betriebliche Konto fließen die betrieblichen Einnahmen und Sie tätigen von diesem Konto Ihre Privatentnahmen. Von einem zweiten betrieblichen Konto zahlen Sie alle betrieblichen Kosten. Wenn Sie von einem Konto nur Aufwendungen zahlen, ohne dass Zahlungseingänge zu verzeichnen sind, zahlen Sie für den negativen Saldo Zinsen. Der Negativsaldo hat einen betrieblichen Anlass, sodass die entfallenden Zinsen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Auf das dritte Konto – Ihr Privatkonto – überweisen Sie die Privatentnahmen von Ihrem betrieblichen Konto. Dazu können Sie ein normales Girokonto verwenden, aber auch eine andere Kontoform, wie beispielsweise ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Wenn Sie eine andere Kontoform als das Girokonto wählen, erhalten Sie in der Regel höhere Zinszahlung.
Auch bei diesem Zwei-Konten-Modell gilt: Private Zinsen können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn Sie sich konsequent an die Anwendung des Zwei-Konten-Modells halten, erzeugen Sie damit betriebliche Zinsen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Anwendung des Zwei-Konten-Modells. Damit können Sie mit der Zeit Ihren Kapitalbedarf für private Investitionen aufbauen und gleichzeitig die Zinszahlungen in den betrieblichen Bereich verlagern. Je länger Sie dieses Modell anwenden, umso größer ist Ihr Gestaltungsspielraum.
Wann sind Zinsen nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Es bestehen zwei Möglichkeiten, die Zinsen als Betriebsausgaben abzuziehen. Dabei ist es allerdings notwendig, vorher zu klären, inwieweit Sie das Zwei-Konten-Modell nutzen dürfen. Denn es bestehen Einschränkungen beim Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben.
Wenn Sie Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fremdfinanzieren, sind die Zinsen komplett als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Tipp: Verwenden Sie das Darlehen sofort und unmittelbar, um damit die Anschaffungskosten zu bezahlen. Finanzieren Sie Anschaffungen nicht zuerst über das Girokonto. Wenn Sie später ein Darlehen dafür aufnehmen möchten, ist eine Zuordnung nicht mehr möglich und die Zinsen lassen sich nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Wenn Sie nicht direkt Anschaffungen mit dem Geld aus der Finanzierung tätigen, sondern damit das Umlaufvermögen finanzieren oder das Betriebskapital verstärken, können Sie die Zinsen lediglich eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehen. Diesbezüglich gelten folgende Einschränkungen:
Sie dürfen Zinsen bis zu einem Sockelbetrag in Höhe von 2.050 Euro uneingeschränkt abziehen.
Überentnahmen schränken den Abzug der Zinsen ein.
Überentnahmen aus abgelaufenen Geschäftsjahren müssen Sie dem laufenden Geschäftsjahr hinzurechnen.
Im anderen Fall, bei Unterentnahmen, dürfen Sie diese vom Ergebnis des laufenden Jahres abziehen.
Betrieblich veranlasste Zinsen können Sie als Betriebsausgaben uneingeschränkt abziehen, sofern Sie 2.050 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Gehen Ihre Zinszahlungen über diesen Sockelbetrag hinaus, kann das Finanzamt den Abzug einschränken.
Eine Unterentnahme liegt vor, wenn die Summe der Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr unterhalb der Summe der Gewinne und Einlagen im selben Zeitraum bleiben. Das Gegenteil ist eine Überentnahme: Dabei übersteigt die Summe der Entnahmen in einem Wirtschaftsjahr die erzielten Gewinne und getätigten Einlagen.
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