Diese Versicherungen benötigen Sie als Hausmeister

Hausmeister an der Tür

Als Hausmeister sind Sie wahrscheinlich ein Universaltalent. Neben einfachen Instandhaltungsarbeiten sowie der Sicherung der Treppen und Gemeinschaftsräume kümmern Sie sich auch um Reparaturen. Weiterhin obliegt es den meisten Hausmeistern, den Rasen zu mähen, die Hecken zu schneiden und im Winter alles schnee- und eisfrei zu halten. Mieter sprechen Sie wegen Tausenden Kleinigkeiten an, wie undichte Fenster, defekte Glühbirnen oder tropfende Wasserhähne. Als selbstständiger Hausmeister tragen Sie Verantwortung, mehr noch, wenn Sie Mitarbeiter haben. Sie benötigen zum einen das passende Werkzeug und zum anderen die richtigen Versicherungen, damit Sie als selbstständiger Hausmeister bestehen können.

Welche Schadensrisiken Sie als Hausmeister haben

Aufgrund der Vielseitigkeit der Tätigkeit als Hausmeister gibt es viele mögliche Schadensszenarien. Durch Personen- oder Sachschäden, Rechtsstreitigkeiten und Eigenschäden kann Ihnen enormer finanzieller Schaden entstehen, der existenzbedrohend sein kann.
 

Beispiel für einen Personenschaden

Als Hausmeister betreuen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit das Eigentum Dritter. Entsteht an diesem Eigentum oder an einer Person ein Schaden durch Sie, handelt es sich um einen Sach- oder Personenschaden. Sie sind als Unternehmer gesetzlich verpflichtet, die damit entstehenden Kosten zu übernehmen. Stürzt beispielsweise jemand, weil Ihr Werkzeug auf dem Boden lag, und bricht sich ein Bein, können die Behandlungskosten sich häufen. Sie müssen dafür aufkommen. Wenn Sie eine entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben, kümmert diese sich um die Regulierung des Schadens.

Beispiel 1: Sie betreuen ein Wohngebäude und wischen dort im Treppenhaus regelmäßig den Fußboden. Eine Bewohnerin des Hauses rutscht auf der nassen Treppe aus und bricht sich die Schulter. Sie müssen in diesem Fall für die Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen, wenn Sie keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Beispiel 2: Es fällt in Ihren Aufgabenbereich, für Verkehrssicherheit im Treppenhaus zu sorgen. Dazu gehört auch die Beleuchtung. Nun stürzt ein Bewohner, bricht sich ein Bein und behauptet, das defekte und bereits reklamierte Treppenlicht sei schuld an dem Unfall. Der Bewohner fordert von Ihnen Schmerzensgeld und die Krankenversicherung verlangt die Erstattung der Behandlungskosten.
 

Beispiel für einen Eigenschaden

Ihr Werkzeug ist grundlegend für Ihre Tätigkeit als selbstständiger Hausmeister. Entsteht an Ihrem Inventar ein Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, kann Sie das erheblich beeinträchtigen. Zudem fallen Kosten für das neue Werkzeug oder die Reparatur an. Schlimmstenfalls sind Sie nicht nur beeinträchtigt, sondern der Betrieb ist vollständig lahmgelegt. Um weiterarbeiten zu können, müssen Sie alles wiederinstandsetzen, was teilweise mit hohen Kosten verbunden sein kann. Wenn Sie eine Inhaltsversicherung haben, kommt diese für den entstandenen Schaden auf. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie gegen einen vorübergehenden Betriebsausfall ab.
 

Beispiel für einen Rechtsschaden

Rechtsstreitigkeiten passieren häufiger und sie kommen meistens unerwartet. Eine Unstimmigkeit mit einem Lieferanten, einem Kunden oder mit Handwerkern kann rasch vor Gericht enden. Wenn Sie den Streit nicht außergerichtlich beilegen können, drohen Ihnen hohen Prozess- und Anwaltskosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Diese übernimmt die Kosten, wenn Sie verklagt werden, und prüft die Aussichten auf Erfolg, wenn Sie selbst klagen wollen.

Beispiel: Sie haben eine Bohrmaschine bestellt, erhalten jedoch eine Lieferung mit fünf Bohrmaschinen. Sie reklamieren die Bestellung, doch der Lieferant weigert sich, die vier streitigen Bohrmaschinen zurückzunehmen. Sie bezahlen nur eine Bohrmaschine und der Lieferant verklagt Sie auf Erfüllung. Es kommt zum Rechtsstreit, dessen Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.


Betriebshaftpflicht-Versicherung für selbstständige Hausmeister – diese Versicherung sollten Sie auf jeden Fall haben

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für jedes Unternehmen. Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Das bedeutet, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen haften und mit allen Einkünften, die Sie in Zukunft noch erzielen werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Ihre Versicherung kümmert sich darum und prüft, was dem Anspruchsteller zusteht. Unberechtigte Forderungen, unbegründete oder zu hohe Ansprüche weist die Versicherung auf ihre Kosten zurück.

Bei Vertragsabschluss müssen Sie genau prüfen, ob die Versicherung für alle Tätigkeiten, die Sie anbieten, auch tatsächlich haftet. Scheinbar günstige Verträge können sich als Fehlgriff erweisen, Sie sparen dann nur Geld, wenn nie etwas passiert. Wenn Sie einen Service anbieten, der über die klassische Hausmeistertätigkeit hinausgeht, wie beispielsweise Gas- oder Elektroinstallationen, müssen Sie diese explizit im Vertrag erwähnen oder einen separaten Versicherungsschutz beantragen.
 

Die Gewerberechtsschutzversicherung

Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden gegenüber Dritten und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen. Die Gewerberechtsschutzversicherung steht Ihnen bei, wenn Sie einen Anwalt oder gerichtliche Hilfe brauchen. Optional kann auch ein Inkassoservice Vertragsbestandteil sein. Dieser kümmert sich um Mahnverfahren sowie die Realisierung von Forderungen.
 

Die Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung ist Ihr betriebliches Eigentum versichert. Kommt es durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser, zu einem Schaden, ersetzt diesen die Inhaltsversicherung. Sie bezahlt die Kosten für die Instandsetzung nach dem Schaden bis zur Höhe der ausgehandelten Deckungssumme.
 

Welche Tarifoptionen haben Sie als selbstständiger Hausmeister?

Die tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherer können sehr unterschiedlich sein. Am besten ist es, wenn Sie sich von einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Bevor Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden, sollten Sie sich genau überlegen, welchen Vertragsumfang Sie sich vorstellen und die wichtigsten Kriterien für Ihren Versicherungsvertrag festlegen. Wichtig ist, insbesondere die Deckungssumme in ausreichender Höhe festzulegen. Da Sie als Hausmeister fast immer mit oder an fremdem Eigentum arbeiten, sollten Sie nicht weniger als drei Millionen Euro als Deckungssumme wählen. Auch über eine Selbstbeteiligung sollten Sie nachdenken. Sie sorgt dafür, dass der jährliche Beitrag sich verringert. Dabei sollten Sie die Selbstbeteiligung nicht höher wählen, als Sie im Schadensfall auch tatsächlich problemlos aufbringen können. Lieber verzichten Sie auf die Ersparnis und schließen einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung ab, wenn Sie sich diese zunächst nicht leisten können. Das kann insbesondere am Anfang der Selbstständigkeit ein Problem sein.
 

Weitere wichtige Versicherungen

Als selbstständiger Hausmeister haben Sie wahrscheinlich ein Fahrzeug, mit dem Sie zu Ihren Kunden fahren. Außerdem brauchen Sie eine Krankenversicherung, eine Unfall- und möglichst auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
 

Kraftfahrt- und Sachversicherung

Um das Firmenfahrzeug optimal zu versichern, ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Sie ist in vielen Fällen nicht wesentlich teurer als die Teilkaskoversicherung, bietet aber viel besseren Versicherungsschutz. Kommt es an Ihrem Fahrzeug zu einem Schaden, weil jemand es aufgebrochen und mit Gewalt beispielsweise das Navigationsgerät herausgerissen hat, zahlt diesen Schaden die Teilkaskoversicherung. Diese zahlt auch, wenn der Schaden durch Hagel, Glasbruch, Brand oder Überschwemmung entsteht. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt auch Unfall- und Vandalismusschäden an Ihrem Fahrzeug. So ist Ihr Wagen nach einem Schaden schnell wieder einsatzbereit, weil Sie nicht lange überlegen müssen, wovon Sie die Reparatur bezahlen.
 

Versicherung für technische Geräte

Sie haben in Ihrem Unternehmen eine teure Kehrmaschine, die durch einen Fahrfehler an einer Bordsteinkante umkippt. Die Maschine ist nicht mehr zu gebrauchen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist entstanden. Solche mobilen Kehr- oder Streumaschinen sind allerorts im Einsatz. Mit einer Maschinen-Teilversicherung können Sie die Geräte gegen elementare Gefahren, wie Blitzschlag, Brand oder Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, versichern. Außerdem sind Schäden durch Frost, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler geschützt, wenn Sie eine Vollversicherung für die mobilen Maschinen vereinbaren. Diese Policen funktionieren nach dem Allgefahren-Konzept. Das bedeutet, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung

Wenn Sie bei einem Unfall schwer verunglücken und anschließend nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, ist das ein herber Schlag. Meistens bedeutet das den finanziellen Ruin. Da Ihre Arbeitskraft sehr wertvoll ist, sollten Sie sie mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Diese entschädigt Sie auch, wenn Sie nicht bei der Arbeit verunglücken. Je nach Versicherungsumfang fängt Sie die finanziellen Folgen des Unfalls ab, beispielsweise Behandlungskosten oder behindertengerechte Umbauten am Haus. Für Unfälle bei der Arbeit sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. Wenn Sie die private Unfallversicherung als Gruppenvertrag abschließen und beispielsweise Ihre Mitarbeiter mitversichern, bekommen Sie meist günstiger Beiträge.

Um auch Verdienstausfälle durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Wenn Sie Ihren Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben können, zahlt diese Versicherung eine monatliche Rente. Dabei ist es wichtig, dass der Vertrag keine Klausel mit einem „abstrakten Verweis“ enthält. Bei seriösen Versicherern ist das in der Regel der Fall. Diese Klausel besagt nämlich, dass Sie erst eine Rente bekommen, wenn Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Bis dahin sind Sie verpflichtet, eine Tätigkeit in einem anderen Beruf aufzunehmen, auch wenn Sie damit Ihren Lebensstandard nicht aufrechterhalten können und unter Ihrer Qualifikation arbeiten.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

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