Selbstständig machen als Übersetzer

Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026

Wer sich als Übersetzer selbstständig machen möchte, benötigt hervorragende Sprachkenntnisse und idealerweise eine fundierte Ausbildung oder praktische Erfahrung. Der Beruf ist in Deutschland nicht geschützt, doch Spezialisierung und hohe Qualität sind entscheidend, um sich am Markt zu behaupten. Übersetzer arbeiten schriftlich und meist freiberuflich, ohne Gewerbeanmeldung. Besonders gefragt sind Fachübersetzungen in technischen, juristischen oder kreativen Bereichen, bei denen höhere Honorare möglich sind. Zur Kundengewinnung sind eine professionelle, suchmaschinenoptimierte Website und Kooperationen mit Agenturen sinnvoll. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern angeboten werden. Moderne KI-Tools und Übersetzungssoftware können die Arbeit effizienter machen, ersetzen aber nicht das menschliche Fingerspitzengefühl — gerade bei anspruchsvollen Inhalten bleibt die individuelle Expertise unersetzbar.

Wer eine Fremdsprache perfekt beherrscht, erlernt oder studiert hat, möchte sich eventuell als Übersetzer selbstständig machen, um in Eigenregie bzw. auf eigene Rechnung und ohne Vorgaben arbeiten zu können. Doch welche Voraussetzungen sind dazu zu erfüllen? An welche Aspekte der strategischen Ausrichtung ist zu denken? Wie stehen die (finanziellen) Erfolgsaussichten? Diese und weitere Fragen sollten im folgenden Beitrag praxisorientiert geklärt werden.

Die Aufgabenbereiche von Übersetzern sind breit gefächert

Die Themen und Auftraggeber können sehr vielfältig sein, sodass es angesichts der recht großen Konkurrenz Sinn machen kann, sich (je nach Qualifikationshintergrund) auf eine Nische zu spezialisieren. Aufträge können selbstständige Übersetzer typischerweise von Behörden oder Unternehmen erhalten, aber auch bei Privatpersonen ist durchaus Bedarf für Übersetzungsdienstleistungen vorhanden. Das mögliche Arbeitsspektrum kann also sehr breit gefächert sein, sodass der sorgfältigen Planung eine Schlüsselrolle zukommt. Wer sich als Einzelkämpfer selbstständig machen möchte, sollte die große Konkurrenz von Übersetzungsbüros im Hinterkopf haben. Diese können Kunden geringere Preise anbieten, da sie größere Auftragsvolumina erledigen. Was die Preisgestaltung angeht, so kommt es letztlich auf die Qualität bzw. den eigenen Qualifikationshintergrund an. In der Regel gilt, dass sich für spezifische Themenbereiche höhere Honorare durchsetzen lassen. Man denke hier etwa an technisches Vokabular im Zuge der Übersetzung von Anleitungen etc. Zumeist wird aus einer Fremdsprache in die Muttersprache übersetzt, um die sprachlichen Nuancen so gut wie möglich zu transportieren. In der Branche werden in den meisten Fällen explizit Muttersprachler verlangt, da ihre Sprachkompetenz als höher erachtet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?

Übersetzer arbeiten schriftlich: Sie übertragen Texte wie Dokumente, Verträge oder Webseiten von einer Sprache in eine andere. Hierbei kommt es auf präzise Formulierungen, stilistische Anpassung und inhaltliche Genauigkeit an. Dolmetscher hingegen arbeiten mündlich und übersetzen das gesprochene Wort in Echtzeit, beispielsweise bei Konferenzen, Verhandlungen oder Gerichtsverhandlungen. Sie benötigen neben exzellenten Sprachkenntnissen auch hohe Konzentrationsfähigkeit und schnelles Reaktionsvermögen. Während Übersetzer ihre Arbeit meist ortsunabhängig erledigen können, sind Dolmetscher oft vor Ort oder per Video- bzw. Telefonkonferenz im Einsatz. Steuerlich werden beide Tätigkeiten übrigens gleich behandelt: Beide zählen zu den Katalogberufen und sind damit grundsätzlich freiberuflich.

Existenzgründung: Formale Aspekte zur Selbstständigkeit als Übersetzer

Zu bedenken ist, dass in Deutschland das Berufsbild des Übersetzers nicht geschützt ist, sodass theoretisch jeder diese Bezeichnung tragen darf. Dies weist schon darauf hin, wie groß die Konkurrenz ist, wobei natürlich vorhandene Qualitätsunterschiede hier nicht weiter vertieft werden sollen. In aller Regel sind Übersetzer freiberuflich tätig, da es sich um einen so genannten Katalogberuf nach § 18 EStG handelt. Die Freiberuflichkeit muss vom Finanzamt anerkannt werden. Ein entsprechendes Hochschulstudium ist der einfachste Weg, um diesen Status zu nutzen. Er bewirkt, dass kein Gewerbe anzumelden ist und dass ferner keine Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer in Kauf genommen werden muss. Die Buchhaltung vereinfacht sich spürbar, da am Ende eines Geschäftsjahres bei der Steuererklärung eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht.

Der Katalogberuf allein sichert den Status allerdings nicht ab – und hier liegt die praktisch wichtigste Tücke des Berufs. Der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte stellen darauf ab, ob der Übersetzer die betreffende Sprache selbst beherrscht und die Leistung persönlich erbringt. Wer Aufträge in Sprachen annimmt, die er selbst nicht beherrscht, und dafür Fremdübersetzer einschaltet oder Übersetzungen zukauft, gilt insoweit als gewerblich – mit der Folge von Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft und Gewerbesteuerpflicht. Das trifft in der Praxis vor allem jene, die aus der Einzeltätigkeit heraus wachsen und Aufträge weiterreichen. Insofern ist die Frage, ob man ein Übersetzungsbüro oder eine freiberufliche Einzelpraxis aufbauen will, keine reine Geschmacksfrage, sondern eine steuerliche Weichenstellung, die von Anfang an bedacht sein will. Vorsicht ist im Übrigen auch bei einer reinen Lektoratstätigkeit im Bereich von Übersetzungen geboten, da diese je nach Ausgestaltung ebenfalls gewerblicher Natur sein kann.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Online-Check stellt ausdrücklich keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt eine solche nicht. Die endgültige Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender obliegt allein den zuständigen Finanzbehörden anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls. Die hier gezeigten Hinweise basieren auf vereinfachten Kategorisierungen und können die individuelle steuerrechtliche Würdigung nicht ersetzen. Insbesondere bei Grenzfällen (IT, Coaching, Design, Online-Business, Mischtätigkeiten, Personengesellschaften) wird dringend empfohlen, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt nach § 89 AO einzuholen oder einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine fehlerhafte Selbsteinschätzung kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen oder weiteren rechtlichen Folgen führen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Wer unsicher ist, ob das Finanzamt die eigene Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einordnet, sollte das vor der Anmeldung klären und nicht erst bei der ersten Betriebsprüfung. Der Status lässt sich beim Finanzamt vorab erfragen; bei gemischten Tätigkeiten empfiehlt sich eine saubere Trennung der Einnahmen, damit nicht die gesamte Tätigkeit gewerblich „abfärbt".

Ist die Tätigkeit doch gewerblich einzuordnen, führt an der Anmeldung beim Gewerbeamt kein Weg vorbei – wie das abläuft und welche Unterlagen nötig sind, ist unter Gewerbe anmelden Schritt für Schritt beschrieben. Die grundsätzlichen Unterschiede beider Wege sind im Beitrag Unterschied Gewerbe anmelden und Freiberufler zusammengefasst.

Gründungsfahrplan für selbstständige Übersetzer

Die folgende Übersicht dient als unverbindliche Orientierung für die ersten Schritte und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

  • Sprachkombinationen und Fachgebiete festlegen, in denen Sie selbst übersetzen können.
  • Prüfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist.
  • Bei Bedarf Vereidigung beim zuständigen Landgericht beantragen (für beglaubigte Übersetzungen).
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
  • Steuernummer beantragen, bei EU-Kunden zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Entscheiden, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden soll.
  • Nur bei gewerblicher Einordnung: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Abrechnungsmodell festlegen: Normzeile, Wortpreis oder Stundensatz.
  • Mindestumsatz aus privaten und betrieblichen Fixkosten ableiten.
  • Rücklage für Einkommensteuer-Vorauszahlungen einplanen.
  • Übersetzungssoftware mit Translation Memory auswählen und einrichten.
  • Fachwörterbücher und Terminologiedatenbanken für die eigenen Fachgebiete beschaffen.
  • Buchhaltungslösung einrichten, die E-Rechnungen empfangen und erstellen kann.
  • Website mit klarer Nennung der Sprachkombinationen und Fachgebiete aufsetzen.
  • Bei Übersetzungsbüros und Agenturen als Freelancer registrieren.
  • Direktkunden in den eigenen Fachbranchen ansprechen.
  • Vertragsbedingungen und Zahlungsziele schriftlich festhalten.

Gute Sprach- und Theoriekenntnisse sind unabdingbar für nachhaltigen Erfolg

Ein Hochschulstudium ist keine Pflicht, um eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer ausüben zu können. Schließlich wachsen viele Menschen auch zweisprachig auf. Wie bei allen freien Berufen müssen die angebotenen Leistungen aber eine gewisse schöpferische Höhe erreichen und aufgrund einer besonderen Qualifikation erbracht werden. Finanzämter entscheiden hier sehr mit Blick auf den Einzelfall. Zu verwechseln oder gar gleichzusetzen sind Übersetzer keinesfalls mit Dolmetschern: Hierbei handelt es sich quasi um die ‚mündliche live-Form' der Übersetzung. Welcher Qualifikationshintergrund auch besteht: ein hohes Qualitätsniveau sollte von Anfang an gegeben sein, um Kunden zu gewinnen und zu halten. Letztlich wird schlechte Qualität sich immer bemerkbar machen und ein schlechtes Bild auf den Übersetzer werfen. Was nützen Übersetzungen, die keiner versteht oder Kunden womöglich nur verwirren oder verärgern? Es ist also illusorisch, sich ohne Sprach- und Fachkenntnisse erfolgreich in diesem Bereich selbstständig machen zu wollen.

Wer ohne einschlägigen Abschluss startet, kann die eigene Qualifikation über eine staatliche Prüfung nachweisen. Die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer wird von einzelnen Bundesländern angeboten und ist auch ohne Studium zugänglich; sie ist zugleich die übliche Voraussetzung für eine spätere Vereidigung. Für Quereinsteiger ist das insofern der pragmatischste Weg, dem Finanzamt und den Auftraggebern die besondere Qualifikation zu belegen.

Honorare und Preiskalkulation als Übersetzer

Hier lassen sich nur pauschale Aussagen treffen, da der Verdienst sich sehr stark nach den Texten bzw. dem damit verbundenen Arbeitsaufwand richtet. Komplexe technische Texte z.B. sind weitaus teurer als recht einfache Produktbeschreibungen, die im globalisierten Onlinehandel sicher eine gute Einnahmequelle für Übersetzer darstellen. Abgerechnet wird in der Branche üblicherweise nicht pro Seite, sondern pro Normzeile zu 55 Anschlägen einschließlich Leerzeichen. Eine belastbare Orientierung gibt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das die Vergütung für Gerichte und Behörden verbindlich regelt: Dort sind seit der Anhebung zum 1. Juni 2025 1,95 Euro je Normzeile vorgesehen, wenn der Text in bearbeitbarer elektronischer Form vorliegt, und 2,15 Euro, wenn das nicht der Fall ist. Diese Sätze sind für den freien Markt zwar nicht bindend, dienen aber vielen Übersetzern als Untergrenze der eigenen Kalkulation. Der Fachverband für Übersetzer gibt darüber hinaus eine gewisse Orientierung vor, letztlich ist die freie Preisgestaltung aber ein großer Vorteil der Selbstständigkeit.

Stundensatz berechnen und mit der Branche vergleichen

Neben der Vergütung pro Zeile kommt auch ein Abrechnungsmodell pro Wort in Frage, sodass für Kunden eine wünschenswerte Kostentransparenz herrscht. So oder so hat der Übersetzer den Verdienst selbst in der Hand: Sein Können und seine Geschwindigkeit entscheiden letztlich darüber, wie viel er verdient. Insofern sollte von Beginn an auf ein Maximum an Effizienz geachtet werden. Die Zuhilfenahme moderner Übersetzungsprogramme erscheint in dieser Hinsicht alternativlos: Diese sorgen u.a. dafür, dass ein und derselbe Satz immer nur einmal übersetzt wird. Auch notwendige Wörterbücher sollten vorhanden sein, um eine belastbare Qualität sicherzustellen. Übersetzer von Büchern werden üblicherweise an den Verkaufserlösen beteiligt. Allerdings greift diese Vergütung zumeist erst ab einer bestimmten Verkaufsmenge. Wer sich auf Übersetzungen von Büchern spezialisieren möchte, sollte den Kontakt mit Verlagen suchen und dort sein sprachlich-kreatives Können unter Beweis stellen.

Aus dem Zeilenpreis allein ergibt sich allerdings noch kein tragfähiges Einkommen. Maßgeblich ist, wie viele abrechenbare Zeilen pro Tag realistisch zu schaffen sind und wie viel Zeit für Akquise, Buchhaltung und Terminologiepflege draufgeht – Zeit, die niemand bezahlt. Wer den nötigen Jahresumsatz aus den eigenen Lebenshaltungs- und Betriebskosten herleitet, erkennt schnell, ob das angepeilte Preisniveau überhaupt trägt.

Nötigen Jahresumsatz ermitteln

Steuern und Umsatzsteuer: was auf selbstständige Übersetzer zukommt

Wer freiberuflich startet, kommt mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung aus und muss weder Bilanz noch Gewerbesteuer fürchten. Zu klären ist aber gleich zu Beginn, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG genutzt werden soll. Sie greift, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr gerissen, endet der Status sofort – und zwar bereits für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Gegen die Kleinunternehmerregelung spricht der fehlende Vorsteuerabzug, der bei größeren Anschaffungen wie Übersetzungssoftware ins Gewicht fällt.

Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung passt

Eine Besonderheit, die viele Übersetzer früh betrifft: Aufträge aus dem Ausland. Erbringt man eine Übersetzung für ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat, liegt der Leistungsort beim Kunden. Die Rechnung wird dann ohne deutsche Umsatzsteuer gestellt, trägt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG und setzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Seiten voraus. Zusätzlich sind solche Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann an dieser Stelle an eine Grenze stoßen, weil ihm die nötige USt-IdNr. in der Regel fehlt – insofern lohnt es sich, die Entscheidung für oder gegen den Kleinunternehmerstatus nicht nur am Umsatz, sondern auch an der geplanten Kundenstruktur auszurichten.

Die Einkommensteuer wird bei Selbstständigen nicht monatlich einbehalten, sondern in Vorauszahlungen und einer Nachzahlung fällig. Wer im ersten Jahr gut verdient, bekommt im zweiten Jahr häufig Vorauszahlung und Nachzahlung gleichzeitig. Eine Rücklage von Anfang an erspart hier böse Überraschungen.

Steuerrücklage berechnen

Weitere Einzelheiten zur Besteuerung freier Berufe sind im Ratgeber Steuern für Freiberufler zusammengestellt. Für die laufende Buchhaltung und den Versand von E-Rechnungen, die im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen mittlerweile Pflicht sind, gibt es passende Buchhaltungssoftware.

Sonderfall beglaubigte Übersetzungen

Viele Ämter verlangen beglaubigte Übersetzungen, wenn es um offizielle Angelegenheiten geht. Hierzu sind nur Übersetzer befähigt, die von einem Landgericht oder Oberlandesgericht ermächtigt bzw. beeidigt wurden. Ohne diese offizielle Legitimation ist es nicht erlaubt, solche Übersetzungen anzufertigen (auch wenn die sprachlichen Kenntnisse durchaus vorhanden sein können). Ohnehin werden Auftraggeber in diesem Bereich einen entsprechenden Legitimationsnachweis sehen wollen. Voraussetzung für die Ermächtigung ist in aller Regel ein einschlägiger Abschluss oder die bestandene Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer, dazu persönliche Zuverlässigkeit; die Einzelheiten regeln die Bundesländer unterschiedlich. Hieran zeigt sich erneut, dass dieses Berufsfeld zahlreiche Spezialisierungen zulässt. Daher sollte vorher genau analysiert werden, wie groß die Nachfrage für welchen Bereich ist.

Auftragsgewinnung und Sicherstellen einer guten Auslastung

Der Standort spielt für freiberufliche Übersetzer im Grunde keine allzu große Rolle, da viele Aufträge über das Internet bzw. über Plattformen abgewickelt werden können. Generell kann eine suchmaschinenoptimierte Homepage der erste Weg sein, um Kunden auf das professionelle Leistungsspektrum aufmerksam zu machen. Auf diesem Weg kann auch eine erste Kontaktaufnahme schnell hergestellt werden. Alternativ können freiberufliche Übersetzer auch mit Büros oder Unternehmen zusammenarbeiten, um für eine konstant hohe Auslastung zu sorgen. Alternativ stehen noch Plattformen zur Verfügung, auf denen flexibel Übersetzungen zu unterschiedlichsten Konditionen erledigt werden können. Letztlich muss jeder selbstständige Übersetzer für sich entscheiden, wie flexibel oder frei er agieren will. Durch die Kooperation mit Agenturen wird die eigene Entscheidungsfreiheit unwillkürlich eingeschränkt. Die Gefahr einer möglichen Scheinselbstständigkeit ist immer dann gegeben, wenn Übersetzer in unternehmerische Strukturen fest eingebunden sind und somit im Grunde weisungsgebunden agieren. Kritisch wird es vor allem dann, wenn dauerhaft nur ein einziger Auftraggeber den Großteil des Umsatzes stellt und dieser Arbeitszeiten, Arbeitsmittel oder Abläufe vorgibt.

Scheinselbstständigkeit in 12 Fragen prüfen

Wie sich die Abhängigkeit von einem Hauptauftraggeber vermeiden lässt und worauf Auftraggeber achten, ist im Beitrag Scheinselbstständigkeit: was zu beachten ist ausführlicher dargestellt.

Eine attraktive und zukunftssichere Berufsoption trotz KI – mit Spezialisierung und Qualität punkten

In Zeiten von technischen Innovationen wie ChatGPT und automatischen Übersetzungstools hat sich das Berufsbild des Übersetzers und Sprachlehrers verändert – aber nicht an Bedeutung verloren. Standardübersetzungen können zunehmend von Künstlicher Intelligenz übernommen werden. Wer sich als selbstständiger Übersetzer oder Sprachlehrer behaupten will, muss daher durch Fachwissen, Spezialisierung und menschliche Präzision überzeugen. Besonders bei komplexen Texten, juristischen Dokumenten, kulturell sensiblen Inhalten oder kreativen Übersetzungen wird weiterhin die Expertise eines Profis gefragt sein. Auch das Angebot von individuellen Beratungen, persönlichem Kundenkontakt und maßgeschneiderten Lösungen hebt sich klar von automatisierten Diensten ab. Investitionen in moderne Übersetzungstools und KI-gestützte Software sind sinnvoll, sollten jedoch als Ergänzung und Effizienzsteigerung verstanden werden. Entscheidend bleiben Qualität, Vertrauenswürdigkeit und die Fähigkeit, technische Hilfsmittel intelligent für den eigenen Erfolg zu nutzen.

In der Praxis hat sich das Aufgabenprofil dadurch spürbar verschoben: Ein wachsender Teil der Aufträge besteht mittlerweile nicht mehr in der Übersetzung von Grund auf, sondern im Nachbearbeiten maschineller Übersetzungen. Diese Arbeit wird häufig nach Zeitaufwand oder mit Abschlägen auf den Zeilenpreis vergütet, verlangt aber unverändert Fachkenntnis und ein sicheres Sprachgefühl. Insofern lohnt es sich, für solche Aufträge einen eigenen Stundensatz zu kalkulieren, statt sie stillschweigend zum Normzeilenpreis mitzuerledigen. Wer in Fachgebieten arbeitet, in denen Fehler teuer werden – Medizin, Recht, Technik – oder wer beglaubigte Übersetzungen anbietet, spürt vom Preisdruck durch Maschinen ohnehin am wenigsten.

Verwandte Tätigkeitsfelder, in denen sich Sprachkenntnisse ebenfalls in eine Selbstständigkeit übersetzen lassen, sind unter anderem Sprachlehrer bzw. eigene Sprachschule, Lektor und Online-Texter. Gerade in der Anfangszeit ist eine Kombination mehrerer Standbeine ein gangbarer Weg, um die Auslastung zu sichern.

Selbstständig machen als Übersetzer: praxisorientierte Zusammenfassung der Schlüsselaspekte

  • In der Regel handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, sodass kein Gewerbe angemeldet werden muss
  • Ein einschlägiges Hochschulstudium in diesem Bereich erleichtert den Zugang zum Status des Freiberuflers. Sprachkenntnisse können aber auch anderweitig erworben sein (Zweisprachigkeit etc.)
  • Wer Fremdübersetzer für Sprachen einschaltet, die er selbst nicht beherrscht, wird insoweit gewerblich – das ist die häufigste Ursache für den Verlust des Freiberuf-Status
  • In Deutschland ist das Berufsbild ‚Übersetzer' nicht geschützt, sodass es keine großen Zugangshürden gibt. Einschlägige Sprach- und Theoriekenntnisse sind für eine überzeugende Qualität aber unabdingbar
  • Angesichts der großen Konkurrenz durch Agenturen kann eine Spezialisierung Sinn machen
  • Um auf die angebotenen professionellen Übersetzungsdienstleistungen aufmerksam zu machen, bietet sich eine suchmaschinenoptimierte Homepage an
  • Auslastung sicherstellen: Kooperationen mit Agenturen oder Übersetzungsbüros sind eine prüfenswerte Option
  • Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzern angefertigt werden
  • Abgerechnet wird üblicherweise nach Normzeilen zu 55 Anschlägen; die JVEG-Sätze dienen vielen als Kalkulationsuntergrenze
  • Bei Firmenkunden im EU-Ausland gilt das Reverse-Charge-Verfahren mit USt-IdNr. und Zusammenfassender Meldung
  • Der Verdienst hängt von der Textart/Komplexität und von der Arbeitseffizienz des Übersetzers ab. Leistungsstarke Übersetzungsprogramme können in dieser Hinsicht buchstäblich wertvolle Dienste leisten.

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