Selbstständig machen als Haushaltshilfe

Zusammenfassung: Selbstständig machen als Haushaltshilfe
Wer sich als Haushaltshilfe selbstständig machen möchte, hat gute Chancen auf ein stabiles Einkommen – sei es als Nebenverdienst oder Vollerwerb. Die Nachfrage wächst stetig, vor allem durch die demografische Entwicklung und steigende Belastungen in vielen Haushalten. Wichtig sind eine sorgfältige Planung, die Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Versicherungen und eine ordentliche Buchhaltung. Eine Zertifizierung nach § 36 SGB XI ermöglicht zusätzlich die Abrechnung über Pflegekassen und sichert lukrative Aufträge. Durch gezielte Marketingmaßnahmen, Angebotserweiterungen und Kooperationen lässt sich der Kundenstamm nachhaltig ausbauen. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit gilt es zu vermeiden, um rechtliche Risiken auszuschließen.
Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Sich als Haushaltshilfe selbstständig zu machen, bietet aus verschiedenen Lebenssituationen heraus eine attraktive Möglichkeit, einen flexiblen Hinzuverdienst oder sogar ein stabiles Haupteinkommen zu erzielen. Ob in der Elternzeit, aus der Arbeitslosigkeit heraus oder als berufliche Neuorientierung – mit der richtigen Planung lässt sich eine solide Existenz aufbauen. Die Nachfrage steigt kontinuierlich, nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden beruflichen Belastung in vielen Haushalten.
Selbstständig machen als Haushaltshilfe: To-Do Checkliste
Wer sich als Haushaltshilfe selbstständig machen möchte, sollte sich gut vorbereiten und alle notwendigen Schritte sorgfältig planen. Neben der Gewerbeanmeldung gehören steuerliche Formalitäten, Versicherungen und die richtige Buchhaltung zu den wichtigsten Grundlagen. Die folgende Übersicht zeigt alle erforderlichen Punkte, die Sie beachten müssen, um rechtssicher und erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Gewerbeanmeldung
- Eventuell erforderlich: polizeiliches Führungszeugnis, falls das Gewerbeamt es verlangt.
- Benötigt: Gültiger Personalausweis, ausgefülltes Formular.
- Gebühren: ca. 20–60 Euro (je nach Gemeinde).
- Erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Steuerliche Erfassung
- Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Hier erfolgt die Festlegung, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.
Kleinunternehmerregelung (nach § 19 UStG)
- Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 € und im Folgejahr unter 50.000 € möglich.
- Erleichtert die Buchführung, da keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Berufshaftpflichtversicherung
- Deckt Schäden bei Kunden ab (z. B. zerbrochene Gegenstände oder verursachte Schäden).
- Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme und die Absicherung von Tätigkeitsschäden.
Krankenversicherung
Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit besteht Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. In jedem Fall muss proaktiv Kontakt zur Krankenkasse aufgenommen werden.
Rentenversicherungspflicht prüfen
- Manche selbstständige Tätigkeiten sind rentenversicherungspflichtig (z. B. Pflege- und Betreuungsdienstleistungen).
- Eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung bringt Klarheit.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BGW)
- Pflichtanmeldung innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit.
- Absicherung bei Arbeitsunfällen.
Gewerbliche Unfallversicherung (optional, aber empfehlenswert)
Ergänzend zur BGW-Absicherung kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Eröffnung eines Geschäftskontos
Erleichtert die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen.
Buchhaltungspflichten
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei kleinen Betrieben ausreichend.
- Ordnungsgemäße Rechnungserstellung mit allen Pflichtangaben.
- Aufbewahrungspflicht von Rechnungen und Belegen für 10 Jahre.
Vertragliche Absicherung
- Empfehlung: Schriftlicher Dienstleistungsvertrag oder Auftragsbestätigung.
- Enthält Regelungen zu Leistungen, Arbeitszeiten, Haftung und Vergütung.
Steuerliche Beratung (empfohlen)
Beratung bei einem Steuerberater kann helfen, von Anfang an alles korrekt umzusetzen und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Zertifizierung als Haushaltshilfe – Welche Vorteile bringt das?
Wenn Sie planen, auch für Pflegebedürftige tätig zu sein und über die Pflegekassen abzurechnen, benötigen Sie eine Zertifizierung nach § 36 SGB XI. Diese Qualifikation öffnet Ihnen die Tür zur Kooperation mit Pflegekassen, was Ihnen langfristig regelmäßige und gut bezahlte Aufträge verschaffen kann. Eine solche Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden und Partnern nicht nur Ihre Professionalität, sondern ist auch die rechtliche Grundlage für die Abrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit den Pflegekassen. Die Zertifizierung umfasst in der Regel eine Schulung zu den rechtlichen Grundlagen, zur Betreuung von Senioren sowie zur Dokumentation der erbrachten Leistungen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Anerkennung durch die Pflegekasse, mit der Sie offiziell als qualifizierte Haushaltshilfe arbeiten dürfen. Zusätzlich bietet Ihnen diese Qualifikation die Möglichkeit, an speziellen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen und Ihr Angebot regelmäßig zu erweitern. Gerade in einer alternden Gesellschaft kann diese Investition in Ihre Qualifikation entscheidend sein, um sich von anderen Anbietern abzuheben und höhere Preise durchzusetzen.
Selbstständig machen als Pflegekraft
Tipp: Zusammenarbeit mit Krankenkassen – So bauen Sie stabile Kundenbeziehungen auf
Viele Versicherte wissen nicht, dass die Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen — zum Beispiel bei Schwangerschaft, nach einer Operation, während einer schweren Krankheit oder wenn der Haushalt aufgrund anderer medizinisch bedingter Umstände vorübergehend nicht eigenständig geführt werden kann. Hier können Sie als selbstständige Haushaltshilfe eine wertvolle Unterstützung leisten und zugleich eine stabile Auftragsquelle erschließen.
Damit Sie von Krankenkassen vermittelt werden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen selbstständig tätig sein und über ein gültiges Gewerbe verfügen.
- In der Regel verlangen Krankenkassen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Oftmals wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert.
- Teilweise wird auch eine medizinische Schulung oder eine Weiterbildung im Bereich Betreuung und Pflege gerne gesehen.
So gehen Sie vor:
Nehmen Sie proaktiv Kontakt zu den Krankenkassen in Ihrer Region auf. Viele Krankenkassen verfügen über feste Kooperationspartner und führen entsprechende Listen. Erkundigen Sie sich nach den Registrierungsmöglichkeiten und den genauen Anforderungen. In manchen Fällen ist eine formale Bewerbung nötig, in anderen reicht die Vorlage der relevanten Unterlagen.
Darum lohnt sich die Selbstständigkeit als Haushaltshilfe
Aktuelle Studien und Statistiken zeigen die enorme Nachfrage in diesem Bereich. Laut Statistischem Bundesamt und Branchenanalysen nutzen rund 8 Millionen Haushalte in Deutschland regelmäßig haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Umsatz in diesem Sektor liegt bei mehreren Milliarden Euro jährlich, Tendenz steigend. Experten gehen davon aus, dass der Markt aufgrund der demografischen Entwicklung, der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen und der höheren Lebenserwartung weiter wächst. Die Anzahl der Menschen über 65 Jahre wird bis 2035 voraussichtlich um 22 % steigen, was den Bedarf an unterstützenden Dienstleistungen wie Haushalts- und Alltagshilfen erheblich erhöhen dürfte. Die Nachfrage ist riesig. Rund 8 Millionen Haushalte beschäftigen regelmäßig Haushaltshilfen. Ihre Zielgruppe reicht von Senioren über berufstätige Singles bis hin zu Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Risiken vermeiden: Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit
Gerade im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen ist der Anteil der Schwarzarbeit leider hoch. Viele Privatpersonen beschäftigen Haushaltshilfen ohne Anmeldung und ohne ordnungsgemäße Abrechnung. Für beide Seiten besteht dabei ein erhebliches Risiko: Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder, Nachzahlungen von Sozialabgaben und strafrechtliche Konsequenzen. Heben Sie sich bewusst davon ab, indem Sie Ihre Tätigkeit offiziell anmelden, Rechnungen stellen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dies schafft Vertrauen und zeigt Professionalität.
Schwarzarbeit – die unterschätzte Gefahr
Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit ohne steuerliche Anmeldung und Sozialabgaben ausgeübt wird (§ 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Wird dies aufgedeckt, drohen für die Haushaltshilfe hohe Geldstrafen, Rückforderungen von Steuern sowie Nachzahlungen zur Sozialversicherung. Auch der Auftraggeber wird belangt und muss mit Bußgeldern und Nachzahlungen rechnen.
Wichtig:
Auch wenn der Kunde nur gelegentlich eine „private Hilfe“ in Anspruch nimmt, sind Steuer- und Sozialversicherungspflichten nicht aufgehoben. Spätestens wenn regelmäßig und gegen Bezahlung gearbeitet wird, handelt es sich um ein meldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit.
Scheinselbstständigkeit – worauf Sie achten müssen
Ein weiteres Risiko besteht in der sogenannten Scheinselbstständigkeit . Diese liegt vor, wenn eine Person offiziell als Selbstständige auftritt, in Wahrheit jedoch wie eine Angestellte in die Abläufe eines Betriebs eingebunden ist.
Typische Merkmale einer Scheinselbstständigkeit:
- Es gibt nur einen Auftraggeber, der über Arbeitszeiten, -orte und die genaue Art der Tätigkeit bestimmt.
- Der „Selbstständige“ ist weisungsgebunden und kann keine eigenen Entscheidungen treffen.
- Die Person tritt nicht am Markt gegenüber anderen Auftraggebern auf und wirbt auch nicht für ihre Dienstleistungen.
- Arbeitsmittel werden vom Auftraggeber gestellt.
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen für beide Seiten erhebliche Nachzahlungen von Sozialabgaben und Steuerforderungen. Außerdem können Strafzahlungen und weitere rechtliche Konsequenzen folgen.
Brauche ich als Haushaltshilfe einen Businessplan?
Ein ausführlicher Businessplan ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie größere Investitionen planen oder sich um Fördermittel oder einen Kredit bewerben möchten. Für kleine nebenberufliche Tätigkeiten reicht oft eine einfache Planung der Einnahmen, Ausgaben und Marketingmaßnahmen aus. Dennoch kann eine strukturierte Aufstellung helfen, Ihre Geschäftsidee zu überprüfen und den Erfolg langfristig zu sichern.
Marketing – Ihre Strategien im Überblick
Ihr Businessplan sollte folgende Punkte beinhalten:
- Analyse der lokalen Nachfrage
- Definierte Zielgruppen
- Detailliertes Leistungsangebot
- Preisgestaltung und Stundensatzkalkulation
- Marketing- und Akquisestrategien
Beispiele für Marketingmaßnahmen:
- Online-Präsenz (eigene Website, Google My Business)
- Anzeigen in regionalen Zeitungen
- Kooperation mit Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen
- Flyer in Apotheken, Supermärkten und Arztpraxen
- Eintragung bei Vermittlungsportalen wie Helpling.de oder Betreut.de
Angebotserweiterung und Spezialisierung
Ein breites Angebot macht Sie attraktiv für verschiedene Zielgruppen. Beispiele für Dienstleistungen:
- Gründliche Reinigungsarbeiten
- Bügel- und Wäscheservice
- Gartenpflege
- Einkäufe und Botengänge
- Betreuung von Haustieren und Kindern
- Winterdienst und kleinere Hausmeistertätigkeiten
Spezialisierungen, wie z. B. Teppich- oder Fensterreinigung oder die Organisation kompletter Haushalte, können Ihnen einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen. Eine Angebotserweiterung macht Sinn, weil Sie dadurch mehrere Zielgruppen gleichzeitig ansprechen können und Ihren Kunden zusätzliche Dienstleistungen aus einer Hand bieten. Das erhöht nicht nur den durchschnittlichen Auftragswert, sondern stärkt auch die Kundenbindung. Wenn Sie zum Beispiel zusätzlich einen Bügelservice oder Gartenpflege anbieten, kann das dafür sorgen, dass Kunden Sie regelmäßig und für unterschiedliche Aufgaben buchen. Außerdem heben Sie sich durch Spezialisierungen oder ein umfangreiches Portfolio von reinen Reinigungskräften ab und werden als Alltagshelfer mit Komplettservice wahrgenommen.
Fazit: Selbstständig machen als Haushaltshilfe
Die Selbstständigkeit als Haushaltshilfe ist eine attraktive Möglichkeit, flexibel und eigenverantwortlich zu arbeiten – sei es als Nebenverdienst oder als Haupteinnahmequelle. Die wachsende Nachfrage, getrieben durch den demografischen Wandel und die hohe berufliche Belastung vieler Haushalte, sorgt für einen stetigen Bedarf an Unterstützung. Wer die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Schritte – von der Gewerbeanmeldung über die steuerliche Erfassung bis hin zur Versicherung – sorgfältig plant, kann sich langfristig erfolgreich etablieren. Besonders durch eine Zertifizierung und die Zusammenarbeit mit Pflege- und Krankenkassen lässt sich das Angebot erweitern und zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Ein breites Leistungsportfolio, saubere Abrechnungen und Professionalität heben Sie von der Konkurrenz ab und sichern Ihnen zufriedene Stammkunden. Wer auf legale, gut strukturierte und kundenorientierte Arbeit setzt, profitiert von einer stabilen und zukunftssicheren Selbstständigkeit.
Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Mit unserem praktischen Kleinunternehmerrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen. Diese Regelung nach § 19 UStG bietet Selbstständigen und kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen, indem sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung.
Nutzen Sie auch unsere weiteren Rechner:
Einkommensteuerrechner Gewerbesteuerrechner Krankenkassenrechner Abschreibungsrechner Firmenwagenrechner
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...