Selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie

Zuletzt aktualisiert: 04.09.2026

Das Wort Gastronomie klingt nicht wirklich spannend. Jeder weiß, was damit gemeint ist und was auf dem Teller landen könnte. Selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie jedoch hat sofort etwas Unbekanntes an sich, das ‚Appetit‘ auf mehr macht. Bei der Erlebnisgastronomie handelt es sich um eine Neuinterpretation klassischer Konzepte, die nicht nur den Geschmackssinn betreffen. Auf Reisen bzw. im Ausland ist der eine oder andere vielleicht auf ein gastronomisches Konzept gestoßen, das nun zu einer perspektivenreichen Geschäftsidee ausgearbeitet werden soll. Hier kann der Startpunkt sein!

Erlebnisgastronomie, was ist das?

Viele haben vielleicht insgeheim davon geträumt, wie einst die Ritter zu speisen oder sich an einer fürstlich gedeckten Tafel wie ein König vorzukommen? All das ist mit Fantasie und betriebswirtschaftlicher Zielorientierung bei der Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie‘ möglich. Und genau darum soll es im folgenden Beitrag in praxisorientierter Form gehen!

Bei Erlebnisgastronomie geht es darum, neben dem Geschmack alle weiteren Sinne anzusprechen und eine einzigartige Atmosphäre zu kreieren. Hierbei verschmelzen Musik, Einrichtung und interaktive Elemente zu einer genussvollen Einheit. Es ist bekannt, dass sich die Präsentation positiv auf das Geschmackserlebnis auswirken wird. Durch die Inszenierung eines gelungenen Abends mit Freunden kann Erlebnisgastronomie zu einem unvergesslichen Highlight werden. Hierin besteht die Chance, Stammkunden zu gewinnen oder durch begeisterte Erzählungen von Kunden die Bekanntheit des eigenen Angebots schnell zu steigern. Der Markt steht mittlerweile unter deutlichem Druck, insofern gilt umso mehr: Warum nicht klassische Konzepte mit neuen Ideen aufwerten und sich im Vergleich zur Konkurrenz deutlich abheben? Mit Erlebnisgastronomie ist das definitiv möglich.

Brainstorming: Was bedeutet ‚selbstständig machen als Erlebnisgastronom?‘

Unter Erlebnisgastronomie kann so gut wie alles verstanden werden und es gibt bereits viele mehr oder weniger etablierte Angebote. Daher ist es sinnvoll, an dieser Stelle kurz innezuhalten und die eigenen Vorstellungen zu konkretisieren. Erlebnisgastronomie kann auch mit einem Food Truck mobil interpretiert werden, ebenso als Catering-Service mit Show-Elementen oder als Kochschule, bei der die Gäste selbst am Herd stehen.

Das Wichtigste in aller Kürze: Existenzgründung in der Erlebnisgastronomie

  • Das Konzept spielt eine Schlüsselrolle in der Erlebnisgastronomie: Es muss stimmig sein und den Geschmack von Gästen in jeder Hinsicht treffen!
  • Der Markt ist rückläufig: Das Gastgewerbe verzeichnete im Jahr 2025 real 14,8 % weniger Umsatz als vor der Corona-Krise (DEHOGA/Statistisches Bundesamt) – ein tragfähiges Alleinstellungsmerkmal ist deshalb keine Kür, sondern Voraussetzung.
  • Mit Blick auf die Voraussetzungen sind vor allem die Gewerbeanmeldung und – je nach Bundesland – eine Gaststättenerlaubnis oder eine bloße Anzeige zu nennen.
  • Beim Marketing gibt es für die Kundengewinnung viele reichweitenstarke Möglichkeiten, u.a. mittels Erlebnisportalen (Gutscheinverkauf) oder auch touristische Kooperationen.

Voraussetzungen, um sich selbstständig mit Erlebnisgastronomie zu machen

Wer eine Erlebnisgastronomie eröffnen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Erst mit dem erhaltenen Gewerbeschein ist es erlaubt, den Geschäftsbetrieb ganz offiziell zu führen. Ob darüber hinaus eine förmliche Gaststättenerlaubnis (Konzession) nötig ist, hängt seit der Föderalismusreform vom Bundesland ab: Das Gaststättenrecht liegt bei den Ländern, und mehrere von ihnen haben die Erlaubnispflicht für den Alkoholausschank inzwischen durch eine bloße Anzeige ersetzt – Thüringen etwa, und Baden-Württemberg mit dem neuen Landesgaststättengesetz zum 1. Januar 2026. Wo das Gaststättengesetz des Bundes weiter gilt, bleibt es bei der Erlaubnis, sobald Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt wird. Fragen Sie deshalb vor der Planung bei der zuständigen Behörde nach, welche Variante für Ihren Standort gilt.

Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste erstellen

Welche Regeln im Einzelnen greifen und wann eine Erlaubnis zwingend ist, haben wir gesondert aufbereitet: Wann benötige ich eine Konzession?

Erforderliche Nachweise für die Gewerbeanmeldung als Erlebnisgastronom?

Im Regelfall werden Existenzgründer ihre persönliche und finanzielle Eignung mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister und einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen müssen. Statt eines Gesundheitszeugnisses ist die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt vorzulegen – das frühere Gesundheitszeugnis nach dem Bundes-Seuchengesetz gibt es seit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 nicht mehr. Die Bescheinigung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wo die Erlaubnispflicht noch besteht, kommt die Gaststättenunterrichtung der IHK nach § 4 GastG hinzu; sie ersetzt die Belehrung des Gesundheitsamtes ausdrücklich nicht, beide werden gebraucht. Im Einzelfall ist je nach Konzept zu prüfen, ob weitere Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind (Stichworte Brandschutz, Kennzeichnung von Fluchtwegen). Aussagekräftige Dokumente für die Räumlichkeiten sind einzureichen. Bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist rechtzeitig ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Da in der Erlebnisgastronomie frische Lebensmittel verarbeitet werden, gelten zusätzlich die allgemeinen Hygienevorschriften samt HACCP-Konzept.

Rechtskonformer Betrieb aller Kassen in der Erlebnisgastronomie: Das gilt!

Um Steuerbetrug zu verhindern, ist es notwendig geworden, die verwendeten Kassen beim Finanzamt zu melden. Die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung sind in einem Betrieb für Erlebnisgastronomie zwingend zu beachten: Jedes elektronische Aufzeichnungssystem braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Hinzu kommt die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO – Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden; seither ist jedes neue oder geänderte System innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Änderung über „Mein ELSTER" bzw. die ERiC-Schnittstelle anzuzeigen. Es versteht sich von selbst, dass je nach Rechtsform die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gemäß § 238 HGB ebenfalls einzuhalten sind.

Was bei der Umstellung im Einzelnen zu tun ist, steht hier: Änderungen beim Kassensystem – was Selbstständige beachten müssen.

Persönliche Voraussetzungen: Bereit für die Selbstständigkeit in der Erlebnisgastronomie?

Spätestens an dieser Stelle sollten angehende Gründer sich selber ehrlich hinterfragen. Bringen sie die Belastbarkeit, das finanzielle Risiko und den Mut mit, etwas Neues zu probieren? Wer ein Team um sich herum aufbauen möchte, muss dieses motivierend führen können. Vor allem hinsichtlich der Arbeitszeiten sollte gerade in der Startphase keine Illusion herrschen. Mit einer 40-Stunden-Woche wird in den ersten Monaten kaum zu rechnen sein…

Mitarbeiterkosten-Rechner: Was kostet ein Angestellter wirklich?

Ausgangslage: Warum selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie?

Eine kurze Recherche zeigt, dass Erlebnisgastronomie in Deutschland in den letzten Jahren immer beliebter geworden ist. Wer bei Google nach diesem Keyword sucht, wird das regionale Angebot überblicken können. Das ist der erste Ansatzpunkt für eine notwendige Standort- und Konkurrenzanalyse. Ziel aller späteren Anstrengungen beim Marketing muss es sein, mit der eigenen Erlebnisgastronomie möglichst weit oben platziert und somit sichtbar zu sein.

Ein nüchterner Blick auf die Branche gehört allerdings dazu: Das Gastgewerbe blickt mittlerweile auf sechs Verlustjahre in Folge zurück, und die Kosten sind in derselben Zeit erheblich gestiegen. Wer in diesem Umfeld gründet, verkauft nicht Essen, sondern einen Anlass – und genau darin liegt die Chance der Erlebnisgastronomie, weil der Gast für ein Erlebnis nachweislich mehr auszugeben bereit ist als für einen bloßen Restaurantbesuch.

Gründungsfahrplan: Schritt für Schritt in die Erlebnisgastronomie

Die folgende Übersicht dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

  • Erlebnisformat festlegen: Krimi-Dinner, Dunkelrestaurant, Ritteressen, Dinner-Show oder eigenes Format.
  • Alleinstellungsmerkmal in einem Satz formulieren.
  • Zielgruppe bestimmen: Privatfeiern, Firmenkunden, Touristen, Geschenkkäufer.
  • Regionale Konkurrenz und deren Preise erfassen.
  • Speisenangebot passend zum Erlebnis entwerfen.
  • Bei der Gemeinde klären, ob Ihr Bundesland eine Gaststättenerlaubnis verlangt oder eine Anzeige genügt.
  • Gewerbe anmelden.
  • Erstbelehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt absolvieren.
  • Gaststättenunterrichtung der IHK besuchen, sofern erlaubnispflichtig.
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
  • Nutzungsänderung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen.
  • Brandschutz und Fluchtwege mit der Behörde abstimmen.
  • Räumlichkeiten prüfen: Kapazität, Küche, Lager, Sanitär, Barrierefreiheit.
  • Mietvertrag und Umbaukosten kalkulieren.
  • Kasse mit zertifizierter TSE beschaffen und binnen eines Monats nach § 146a AO melden.
  • HACCP-Konzept erstellen und Reinigungspläne festlegen.
  • Businessplan mit Finanzteil erstellen.
  • Investitionsbedarf und Kapitalbedarf für die Anlaufphase ermitteln.
  • Täglichen Mindestumsatz und nötige Gästezahl berechnen.
  • Fördermittel und Gründungszuschuss prüfen.
  • Bank- oder Investorengespräche vorbereiten.
  • Betriebshaftpflicht abschließen.
  • Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung prüfen.
  • Krankenversicherung als Selbstständiger klären.
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe anmelden.
  • Website mit Online-Reservierung aufsetzen.
  • Auf Bewertungs- und Erlebnisportalen listen lassen.
  • Kooperationen mit Hotels, Reiseveranstaltern und Gutscheinportalen anbahnen.
  • Eröffnungsveranstaltung für Presse und lokale Multiplikatoren planen.

Guter Geschmack kann viele gastronomische Formen annehmen

Krimi-Dinner, Essen im Dunklen, Ritteressen, Essen mit Live-Musik oder romantische Abende können schon als Klassiker innerhalb der Erlebnisgastronomie gelten. Dinner-Shows bzw. Varietés sind eine weitere Form der Erlebnisgastronomie, wobei hier das Essen eher nur eine Nebenrolle spielt. Grundsätzlich aber kann in einem Konzept verarbeitet werden, was Gäste anspricht und für unvergessliche Geschmackserlebnisse sorgt. Alles ist möglich, Gründer müssen an dieser Stelle an ihrem Alleinstellungsmerkmal arbeiten. Im Businessplan für die Gastronomie erfolgt dann der notwendige betriebswirtschaftliche Feinschliff.

Ein Blick auf geschäftsrelevante Zahlen

Im Bereich der Erlebnisgastronomie werden höhere Preise erzielt werden müssen als in der klassischen Gastronomie, da Gäste schlichtweg länger am Platz sind und außer einem Essen bzw. Menü auch noch mehr geboten bekommen. Das sollte kein Problem werden, denn besondere Erlebnisse senken die Preissensitivität. Allerdings sollte das Konzept dann auch halten können, was es beim Marketing ‚vollmundig‘ verspricht. Wie ein tragfähiger Preis zustande kommt, haben wir in der Preiskalkulation in der Gastronomie ausführlich beschrieben.

Wie sich das Marktumfeld derzeit darstellt

Die Ausgangslage ist anspruchsvoller, als es der Blick auf gut besuchte Innenstadtlokale vermuten lässt. Nominal legte der Gastgewerbeumsatz zuletzt zwar leicht zu, real – also preisbereinigt – ging er zurück.

KennzahlWertQuelle
Gastgewerbeumsatz 2025 gegenüber Vorjahr, nominal+1,4 %Statistisches Bundesamt / DEHOGA
Gastgewerbeumsatz 2025 gegenüber Vorjahr, real−2,1 %Statistisches Bundesamt / DEHOGA
Gastronomieumsatz 2025 gegenüber 2019, real−14,8 %Statistisches Bundesamt / DEHOGA
Getränkegeprägte Betriebe gegenüber 2019, real−35,9 %DEHOGA
Personalkosten Juli 2025 gegenüber Januar 2022+34,4 %DEHOGA
Lebensmittelkosten Juli 2025 gegenüber Januar 2022+27,1 %DEHOGA
Energiekosten Juli 2025 gegenüber Januar 2022+27,6 %DEHOGA

Die Zahlen sprechen nicht gegen die Geschäftsidee, sie verschieben nur den Maßstab: Wer mit einem austauschbaren Angebot startet, gerät in genau diesen Sog. Ein Erlebniskonzept, für das Gäste gezielt anreisen und vorab buchen, entzieht sich ihm zumindest teilweise.

Businessplan: Wie selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie?

Die Idee ist fix, nun muss das Konzept als gastronomisches Filetstück sehr fein abgestimmt werden. Alle betriebswirtschaftlichen Zutaten gehören auf den Prüfstand, damit am Ende aller täglichen Anstrengungen auch die Kasse klingelt. Neben dem Erlebniskonzept, das den eigenen Betrieb deutlich von der Konkurrenz abheben können sollte, darf das eigentliche gastronomische Element nicht zu kurz kommen. Die Frage, was eigentlich neben Showelementen auf den Tellern landen soll, darf nicht zu kurz kommen. Schließlich wollen Kunden trotz des ganzen Spektakels einfach gutes Essen genießen. Auch hier ist es möglich, sich gezielt von der Konkurrenz abzuheben, indem regionale Produkte, Bio-Qualität oder ausländische Delikatessen angeboten werden.

Bei der Erlebnisgastronomie sollten zudem die Bezeichnungen nicht langweilig und bekannt klingen. Ein Klassiker wie Spaghetti Bolognese könnte auch Fadenpasta mit hausgemachter Feinschmeckersauce heißen. Ein Latte Macchiato könnte zum Koffeinschaum mit Krone werden. Ein bunter Salat könnte als knackige Gartenfrische verkauft werden. Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt, sofern Bilder oder ‚Übersetzungen‘ keine Missverständnisse aufkommen lassen.

Auch die Wahl der Rechtsform gehört in diese Phase, denn sie entscheidet über Haftung, Buchführungspflichten und Gründungskosten: Überblick über die Rechtsformen.

Rechtsform-Finder: passende Rechtsform ermitteln

Folgende Fragen könnten bei der Konzepterstellung helfen:

  • Warum sollten Kunden gerade diese Erlebnisgastronomie besuchen? Wo liegt das Alleinstellungsmerkmal?
  • Ist diese Marktnische profitabel?
  • Welchen Geschmack hat die Zielgruppe? Passen Gastronomieangebot und Erlebnis gut zusammen?
  • Welchen Preis müssten oder würden Kunden für einen Besuch ausgeben?
  • Welche Elemente sorgen für eine einzigartige Atmosphäre, der man sich nicht entziehen kann?

Finanzteil des Businessplans: Die Zahlen dürfen nicht ‚roh‘ sein!

Will heißen: Alle Annahmen sollten realistisch und gut begründbar hergeleitet sein. Nicht zu unterschätzen ist der Investitionsbedarf in der Startphase, falls Umbaumaßnahmen notwendig sind. Ohnehin wird alleine die professionelle Einrichtung viel Kapital binden. Insofern wird der Businessplan für eine Erlebnisgastronomie zu einer überzeugenden Visitenkarte werden müssen, um potenzielle Investoren und vor allem kreditgebende Banken mit ins Boot zu holen.

Eine knallharte Kalkulation kann zeigen, welche betriebliche Realität auf Gründer zukommen wird. Sind alle Kosten bekannt, lässt sich der tägliche Mindestumsatz bestimmen. Es steht dann fest, wie viele Gäste mindestens welche Summe zahlen müssen, um kostendeckend zu arbeiten. Das kann aber nicht das Ziel sein, denn der Geschäftsbetrieb muss profitabel sein und Gewinne erwirtschaften. Diese Rechnung zeigt in einer sehr frühen Phase, ob die Geschäftsidee machbar ist oder eher nicht.

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Marketing: Das Erlebnis beginnt schon bei der Buchung

Es liegt in der Natur der Sache, dass es bei Erlebnisgastronomie um eine Inszenierung gehen sollte, die bereits bei der Buchung Vorfreude weckt. Auf der eigenen Webseite sollte das Erlebnis auch möglichst interaktiv und mit allen Sinnen erlebbar sein, um Interessenten einen ersten ‚Vorgeschmack‘ zu bieten. Um maximale Reichweite zu erzielen, ist eine suchmaschinenoptimierte Homepage sicherlich nicht alleine ausreichend. Wünschenswert sind Listungen auf Portalen wie TripAdvisor in Bezug auf regionale Suchen. Wer nach Highlights in einem Ort oder der Umgebung sucht, sollte bei der Suche im Internet auf die Erlebnisgastronomie aufmerksam werden können.

Kooperationen mit Erlebnisportalen ausloten!

Die Erlebnisgastronomie bietet sich geradezu für bekannte Erlebnisportale an, auf denen Gutscheine für außergewöhnliche Momente gebucht werden können. Die Suche nach einem originellen Geschenk ist ein weiterer vielversprechender Weg, um für eine hohe Auslastung zu sorgen. Letztlich werden insbesondere persönliche Empfehlungen und authentische Erfahrungsberichte sehr wichtig für die Kundengewinnung werden. Die Homepage und Social-Media-Kanäle sollten hierzu genügend virtuellen Raum bieten, der sehr reichweitenstark beim Marketing sein wird.

Weitere erprobte Ansätze, um die Auslastung zu erhöhen, finden Sie unter Umsatz in der Gastronomie steigern.

Touristischer Standort: Kooperationen mit Hotels und Reiseveranstaltern prüfen

Handelt es sich um einen touristisch erschlossenen Standort, sind Kooperationen mit Hotels oder Reiseveranstaltern zu prüfen. Pakete könnten so in großer Anzahl verkauft werden, was für eine konstant hohe Auslastung und eine exzellente Liquidität sorgen kann. Wer sich auf diesen Bereich ausrichten möchte, sollte bei der Wahl des Standortes für Erlebnisgastronomie sehr genau hinschauen.

Strategische Alternative: Pop-up-Restaurant eröffnen

Anfangs wurde mit einem Food-Truck schon eine mobile Form dieser Geschäftsidee vorgeschlagen. Wer sich nicht fest binden möchte, kann über ein Pop-up-Restaurant nachdenken. Mal wenige Wochen, mal mehrere Monate: Der Standort würde sich bei dieser Form der Erlebnisgastronomie immer wieder ändern. Alleine der neue und zeitlich begrenzte Charakter eines solchen Gastronomiebetriebes wäre an sich ein Erlebnis. Durch den Verknappungseffekt lassen sich viele Gäste anlocken, sofern Preise und Angebote nicht den Appetit verderben. Mit einem Pop-up-Restaurant ließe sich in strategischer Hinsicht flexibler auf saisonale Schwankungen eingehen. Diese Option ist allerdings explizit nicht für Gründer geeignet, die sich nach langfristiger Planungssicherheit sehnen, soweit man dies bei einer Existenzgründung überhaupt sagen kann.

Welche Versicherungen braucht die Erlebnisgastronomie?

Wo Gäste im Haus sind, offene Flammen, Show-Elemente oder Getränke im Spiel sind, ist das Schadenrisiko greifbar: Ein Gast rutscht aus, ein Requisit beschädigt fremdes Eigentum, eine Speise führt zu einer Erkrankung. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten entstehen, und ist für Gastronomiebetriebe faktisch unverzichtbar – bei Personenschäden haftet der Inhaber je nach Rechtsform auch mit dem Privatvermögen. Als Deckungssumme gelten drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden als Untergrenze.

Betriebshaftpflicht: kostenloses Angebot anfordern

Welche weiteren Policen in der Gastronomie sinnvoll sind – von der Inhaltsversicherung bis zur Betriebsunterbrechung –, haben wir hier zusammengestellt: Welche Versicherungen braucht die Gastronomie?

Wie viel verdient man in der Erlebnisgastronomie?

Diese Frage müssen Gründer im Finanzteil des Businessplans beantworten können, schließlich wollen sich potenzielle Geldgeber ein ganz genaues Bild von der Profitabilität dieser Geschäftsidee verschaffen. Sofern die Kostenstruktur des Betriebs möglichst schlank ist, eine hohe Auslastung gegeben ist und Kunden deutlich mehr als in der konventionellen Gastronomie ausgeben, sollten die erzielbaren Gewinnmargen höher bleiben. Letztlich müssen hierfür alle Kostenfaktoren bei der Preisberechnung Berücksichtigung finden. Kunden zahlen eben nicht nur für gutes Essen, sondern eine einzigartige Stimmung.

Steuerrücklagen-Rechner: Wie viel Steuer zurücklegen?

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie‘:

Warum selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie?

Weil ein ausgefeiltes Konzept es ermöglicht, sich gezielt von der Konkurrenz abzusetzen und neue geschmackliche sowie thematische Anreize zu setzen. Der Kreativität und persönlichen Selbstverwirklichung sind kaum Grenzen gesetzt, was viele Gründer in ihrem Freiheitsstreben sehr ansprechen sollte. Gerade weil die klassische Gastronomie unter Druck steht, sind Anreize nötig, für die Gäste bewusst einen Abend reservieren und im Voraus buchen.

Wer kann sich mit Erlebnisgastronomie selbstständig machen?

Prinzipiell alle, die bereits Erfahrungen in der Gastronomie sammeln konnten. Eine besondere berufliche Qualifikation wird allerdings nicht vorausgesetzt. Insofern eignet sich die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Erlebnisgastronomie‘ auch für Quereinsteiger. Sie sollten aber mit dem Businessplan ihre Hausaufgaben gründlich erledigen! Wer zunächst kleiner einsteigen möchte, findet unter selbstständig machen als Gastronom die allgemeinen Grundlagen.

Wie viel verdient man in der Erlebnisgastronomie?

Auf diese Frage muss im Vorfeld der Selbstständigkeit der Businessplan eine aussagekräftige Antwort geben. Ein gut ausgelasteter Betrieb mit optimierter Kostenstruktur sollte dem Inhaber einen mittleren vierstelligen Verdienst durchaus ermöglichen können.

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