Selbstständig machen mit einem Marktstand

Marktstand

Nach wie vor erfreuen sich Wochenmärkte hierzulande einer großen Beliebtheit, da Kunden dort frische Produkte direkt von regionalen Erzeugern erhalten. Doch an Marktständen gibt es längst nicht nur Lebensmittel (Fleisch, Fisch sowie Obst und Gemüse): Auch Blumen, Kleidung, Imbissstände und Haushaltswaren sind mittlerweile auf viele Märkten zu finden. Ganz zu schweigen von Trödelmärkten, auf denen oftmals im Nebenerwerb second hand Ware verkauft wird. Insofern wird hier zu Beginn schon deutlich, dass ein Marktstand viele Verkaufsmöglichkeiten eröffnet. Insofern sollte von Beginn an Klarheit darüber herrscht, was überhaupt wo verkauft werden soll. Die Planung sollte gewissenhaft vorangetrieben werden, da für einen Marktstand viele formale Aspekte zu beachten sind. Auf diese und alle relevanten Faktoren in Bezug auf die Geschäftsausrichtung soll in diesem Beitrag eingegangen werden.

Selbstständig machen mit einem Marktstand: Worüber dieser Beitrag informiert

  • strategische Ausrichtung des Marktstandes: Angebot, Preise, Standorte und Alleinstellungsmerkmale
  • Reisegewerbekarte: formale Voraussetzungen für die Eröffnung eines Marktstandes
  • Hinweise in Bezug auf den Verkauf von Lebensmitteln
  • regionale Unterschiede: Praxistipps in Bezug auf relevante Anlaufstellen
     

Existenzgründung mit einem Marktstand: Welche Art von Erwerb wird angestrebt?

Natürlich sollten angehende selbstständige Marktstandbetreiber eine Leidenschaft für diese Tätigkeit mitbringen, die sich im Winter bei Wind und Wetter nicht immer von der Sonnenseite her präsentieren wird. Zu Beginn sollte abgesehen davon Klarheit darüber herrschen, wie viel mit dem Marktstand verdient werden soll. Handelt es sich nur um einen Nebenerwerb, der wenige Male im Monat betrieben wird? Oder aber soll damit der Lebensunterhalt bestritten werden, indem der Marktstand fast jeden Tag woanders aufgestellt wird? In jedem Fall wird es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln, die anzeigepflichtig ist. Da ein Marktstand beweglich und somit nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, ist die Beantragung einer Reisegewerbekarte erforderlich. Wer nur als Hobby ganz sporadisch auf Flohmärkten alte Dinge verkaufen möchte, wird in der Regel kein Gewerbe anmelden müssen (zumal in solchen Fällen zumeist kein ‚richtiger‘ Marktstand vorhanden sein wird).
 

Was soll mit dem Marktstand verkauft werden?

Wofür gibt es dementsprechend eine Nachfrage bzw. eine Angebotslücke? Wer an einen Marktstand denkt, dem kommen in erster Linie frisches Obst und Gemüse von Bauern aus der Region in den Sinn. Trotz höherer Preise (im Vergleich zu Discountern) ist ein solcher Marktstand durchaus wettbewerbsfähig, da viele Kunden frische Produkte aus der Region ausdrücklich wünschen. An einem Marktstand können aber auch Fleisch, Fisch, Blumen, Bekleidung oder Haushaltswaren verkauft werden. Insofern sollte Klarheit darüber herrschen, welcher Fokus gelegt werden soll. Zu prüfen ist auch, wie es sich an den anvisierten Standorten mit der Konkurrenzsituation verhält: Falls dort schon 4 Marktstände mit Obst und Gemüse vorhanden sind, so muss ein 5. nicht unbedingt erfolgversprechend sein. Es sei denn, er bietet im Vergleich zu den anderen etwas Besonderes (näheres dazu weiter unten zu den Alleinstellungsmerkmalen). Es kann also im Rahmen der Vorbereitung Sinn machen, sich einige Märkte in der Region anzuschauen, um das Angebot bzw. die Konkurrenzsituation einschätzen zu können. So lässt sich der eigene Erfolg von Beginn an zielorientierter gestalten.
 

Formalitäten vor der Eröffnung eines Marktstandes

Wer mit einem Marktstand regelmäßig und selbstständig Einnahmen erzielen möchte, muss ein so genanntes Reisegewerbe anmelden. Hintergrund ist, dass für einen Marktstand eigentlich keine festen Geschäftsräume erforderlich sind. Insofern handelt es sich um ein Reisegewerbe, dessen rechtliche Grundlagen in Paragraf 55 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt sind. Um einen Marktstand offiziell betreiben zu dürfen, ist eine so genannte Erlaubnisurkunde nötig. Hierbei handelt es sich um eine "Reisegewerbekarte", die beim zuständigen Gewerbeamt zu beantragen ist. Zu beachten ist, dass hierfür einige Zeit in Anspruch genommen werden kann, denn im Vergleich mit einer einfachen Gewerbeanmeldung sind deutlich mehr Nachweise vorzulegen. Die Kosten für die Erwirkung einer Reisegewerbekarte sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie sollten daher im zuständigen Amt erfragt werden. Übrigens gilt für Reisegewerbetreibende auch die Gewerbesteuerpflicht. Die diesbezüglich relevanten Grundlagen werden in Paragraf 35a des Gewerbesteuergesetzes geregelt.
 

Eine Reisegewerbekarte alleine reicht noch nicht aus

Mit der Reisegewerbekarte halten Marktstandbesitzer die offizielle Erlaubnis in den Händen, einen Marktstand betreiben zu dürfen. Vor Ort muss aber dann auch noch eine so genannte Standerlaubnis eingeholt werden. Diese sind sehr oft kostenpflichtig, sodass eine genaue Preis- und Kostenkalkulation unabdingbar erscheint, wenn der Marktstand Gewinne abwerfen soll. Die Ansprechpartner für eine Standerlaubnis sind entweder die Behörden vor Ort oder auch die Veranstalter der Märkte selbst.
 

Das Angebot entscheidet auch über weitere Nachweispflichten im Rahmen der Gewerbeanmeldung

Wer frische (offene) Lebensmittel verkauft bzw. einen Imbisstand betreibt, muss zwingend eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlegen. Der Ansprechpartner hierfür ist das zuständige Gesundheitsamt. Zudem ist zu beachten, dass beim Verkauf von frischen Lebensmitteln auch das Veterinäramt ins Spiel kommt. Marktstandbetreiber sollten sich im Vorfeld erkundigen, um spätere Beanstandungen zu vermeiden. Unangemeldete Kontrollen können im laufenden Geschäftsbetrieb jederzeit vorkommen, sodass die geltenden Standards von Beginn an konsequent eingehalten werden sollten. Eine Internetrecherche zeigt Interessenten schnell, auf welche Aspekte bzw. konkreten Richtlinien in Bezug auf frische Lebensmittel zu achten ist. Darüber hinaus müssen auch der Marktstand und der Standort selber gewissen Anforderungen entsprechen, um überhaupt erst abgenommen zu werden. Des Weiteren sind für den Verkaufsbetrieb mit einem Marktstand Kennzeichnungspflichten zu beachten. So hat etwa jeder Marktstand ein gut lesbares Impressum aufzuweisen.

Praxistipp: im Vorfeld der Gründung auf regionale Besonderheiten achten

In der Praxis zeigt sich, dass die Bestimmungen für Stände auf (Spezial)märkten in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt sind. Vor der Teilnahme an einem Markt sollten sich Interessenten diesbezüglich bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. beim Gewerbeamt informieren. Fehlende Genehmigungen können teuer werden, da sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.


Die Standorte als Basis für die Geschäftsentwicklung planen

Sofern ein Marktstand den Lebensunterhalt sichern soll, ist eine hohe Auslastung nötig. Gesucht werden müssen also profitable Standorte an unterschiedlichen Tagen, wobei die Konkurrenzsituation eine gute Geschäftsentwicklung zulassen sollte. Auch die Kosten für die Standmiete sind in jedem Falle zu erfragen, zu vergleichen und ggf. auch zu hinterfragen. In Ballungsgebieten dürfte die Auswahl an Möglichkeiten in einem recht kleinen Aktionsradius gut sein. In ländlichen Regionen könnte es dagegen schon schwieriger werden, wobei hohe Fahrtkosten die Einnahmen bzw. Gewinne natürlich schrumpfen lassen. In diesem Fall wäre ein fester Hofladen o.ä. wohl die strategisch bessere Option. Zu bedenken ist, dass die Kosten für die Standmiete in vielen Fällen sehr hoch sind. Werden die Preise falsch kalkuliert bzw. insgesamt zu wenig Waren verkauft, dann entwickelt sich ein Marktstand sehr schnell zu einem Verlustgeschäft.

Angebot und Beschaffung: Woher sollen die Produkte kommen?

Wer selber einen Bauernhof hat, sitzt an der Quelle. Frische Produkte aus eigener Erzeugung können so an Kunden verkauft werden, wobei die Preiskonditionen mit Blick auf die eigenen Kosten bestimmt werden sollten. Ein Bauer weiß in diesem Sinne, wie viel ihn kalkulatorisch ein Kilo Kartoffeln kostet. Wer seine Waren für den Marktstand selber noch einkaufen muss, sollte sich Gedanken über zuverlässige Bezugsquellen machen. Neben den Preisen muss die Qualität bei der Auswahl eine Schlüsselrolle spielen, schließlich ist diese für viele Marktkunden ein entscheidendes Kriterium. Es versteht sich von selbst, dass die Einkaufspreise noch attraktive Gewinnmargen zulassen müssen. Abzüglich der Einkaufs- und Transportkosten müssen die Waren also zu Preisen verkauft werden, die für Kunden akzeptabel sind und die angemessen hohe Gewinnmargen erlauben. Die Preise hängen letztlich auch von der Saison und der Nachfrage ab. Wer viele Waren kauft, wird diese auch zu günstigeren Preisen bekommen bzw. an seine Kunden verkaufen können. Allerdings besteht so immer das Risiko, dass große Mengen nicht ganz verkauft werden bzw. im Endeffekt zu weitaus geringeren Preisen.
 

Alleinstellungsmerkmale: Warum sollten Kunden gerade an diesem Marktstand einkaufen?

Das Angebot sollte einladend und ansprechend gestaltet sein, gerade bei frischen Waren! Werbetafeln können gezielt auf das Angebot verweisen und Kunden zum Einkaufen anregen. Gleiches können kleine Kostproben leisten, die an vorbeigehende Kunden verteilt werden. Auch Angebotspreise haben immer eine starke Anziehungskraft auf Kunden. Letztlich sollte sich das gesamte Angebot von der Konkurrenz abheben, um dieser immer einen entscheidenden Schritt voraus zu sein. Zu denken wäre etwa an einen Fokus auf biologische Erzeugnisse aus der Region oder auf vegane Spezialitäten. Hier sind Kreativität und ein Gespür für Trends von Marktstandbetreibern gefragt. Natürlich kann man sich auch fragen, was die Konkurrenz schlecht(er) macht und in welchen Punkten man sich abheben will. All diese Fragen und Betrachtungen sollten stets aus der Kundenperspektive erfolgen.
 

Praxisorientierte Zusammenfassung: selbstständig machen mit einem Marktstand

  1. Sofern es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt (= dauerhaft, regelmäßig, selbstständig und gewinnorientiert), muss eine Reisegewerbekarte erwirkt werden. Die Rechtsgrundlagen regelt Paragraf 55 der Gewerbeordnung
  2. Für den Erhalt einer Reisegewerbekarte sind mit Blick auf die verkauften Produkte weitere Nachweise zu erbringen (insbesondere bei frischen Lebensmitteln)
  3. Vor Ort muss noch eine Standerlaubnis erwirkt werden, die in der Regel kostenpflichtig ist
  4. Beschaffung der Waren und gewinnorientierte Preiskalkulation: Der Verkaufspreis am Marktstand muss eine attraktive Gewinnmarge enthalten, damit nicht nur die Kosten gedeckt werden
  5. Die Standorte sind mit Blick auf eine möglichst hohe Auslastung sinnvoll zu planen und auch in Bezug auf Kostenaspekte gezielt auszuwählen
  6. Alleinstellungsmerkmale können den Marktstand aus Kundensicht attraktiver als die Konkurrenz erscheinen lassen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner