Selbstständig machen als Schornsteinfeger

Schornsteinfeger beim Kehren auf dem Dach

Wer bei Existenzgründung hoch hinaus will, kann sich hier mit einer sehr auftrags- und krisensicheren Geschäftsidee im Handwerk befassen: Selbstständig machen als Schornsteinfeger. Seit jeher ist der traditionelle Handwerksberuf des Schornsteinfegers mit einem Bild von einem schwarzen Mann mit Leiter und Kleeblatt geprägt. Das positive Image, das diesem Handwerksberuf vorauseilt, ist ein ermutigender Aspekt, um sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen. Wer heutzutage Schornsteinfeger werden will, muss kaum noch Angst haben, schmutzig zu werden. Mit Kohle heizt kaum noch jemand und die Heiztechnik samt Wartungsinstrumenten ist sehr effizient geworden. Insofern hat sich das Schornsteinfegerhandwerk auch dank neuer Rahmenbedingungen modernisiert. Heute können sich selbstständige Schornsteinfeger auch als Energieexperten und Feuerspezialisten profilieren, die Feuerstättenschau samt Kehrarbeiten macht nur noch gut die Hälfte des Auftragsvolumens aus.

Das Monopol ist gefallen…und kaum einer weiß es

Wer sich selbstständig als Schornsteinfeger machen möchte, sollte wissen, dass sich die Rahmenbedingungen seit 2013 grundsätzlich geändert haben. Während Schornsteinfeger früher quasi bis zur Rente einen festen Bezirk hatten, müssen sie sich nun alle 7 Jahre neu bewerben. Es sei denn, sie wollen als freier selbstständiger Schornsteinfeger beruflich aktiv werden. Die einstige Monopolstellung für Schornsteinfeger ist gefallen, die Existenzgründung findet also in einem Umfeld statt, das nun von wesentlich mehr Konkurrenz und Dynamik geprägt ist. Diese und weitere Rahmenbedingungen und zu treffenden Entscheidungen sollen in diesem Beitrag skizziert werden.
 

Existenzgründung als Schornsteinfeger: selbstständig machen in einem traditionellen Handwerk

  • Perspektiven: Was bedeutet der Verlust des Monopols?

  • Standort und strategische Entscheidungen

  • Leistungsspektrum: neue Betätigungsfelder

  • Verdienstmöglichkeiten als selbstständiger Schornsteinfeger

  • Voraussetzungen, um sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen

     

Schornsteinfeger werden? Analyse der Ausgangslage

Vor der Gesetzesneuerung im Jahr 2013 war es einfacher, sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen. Von der zuständigen Vergabebehörde bekamen Schornsteinfeger einen festen Kehrbezirk zugeteilt. Aufträge und Kunden waren somit klar vorgegeben. Diese Handwerkszunft konnte den Luxus nutzen, quasi einfach Termine bei Kunden auszumachen. Es gab somit nie Probleme, für Aufträge bzw. Auslastung zu sorgen. Seit 2013 aber ist dieses Monopol gefallen und das Arbeitsumfeld ist womöglich nicht mehr so klar umrissen und verlässlich: Das macht die Existenzgründung als Schornsteinfeger tendenziell schwieriger. Insgesamt ist der Markt nun von mehr Wettbewerb gekennzeichnet, Kunden könnten sich ihren Schornsteinfeger nun selbst aussuchen. Allerdings weiß das noch kaum jemand, sodass die Strukturen und Denkweisen ziemlich eingefahren erscheinen. Die Existenzgründung als Schornsteinfeger sollte angesichts dessen nicht als Selbstläufer unterschätzt werden!
 

Bewerbungsverfahren für Schornsteinfeger

Nun ist es so, dass sich Schornsteinfeger auf einen Posten für einen Bezirk bewerben müssen (hierbei wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gesprochen). Das entsprechende Ausschreibungsverfahren findet EU-weit statt. Wer an einem solchen Verfahren teilnimmt, das nunmehr alle 7 Jahre vorgesehen ist, kann bei der Existenzgründung weiterhin den Komfort eines Bezirks genießen. Aber nicht mehr in dem selben Umfang wie früher, denn mittlerweile drängen immer mehr freie Schornsteinfeger auf den Markt. Diese dürfen alle Aufgaben übernehmen, die nicht zu hoheitlichen Tätigkeiten gehören. Zu hoheitlichen Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers gehören:

  • Feuerstättenschau/gesetzliche Sicherheitsprüfungen

  • Kontrolle von Betriebs-/Brandsicherheit

  • Abnahme von Schornsteinen und Feuerstätten

  • Durchführung von behördlich angeordneten Maßnahmen, wenn Eigentümer ihren Wartungsverpflichtungen nicht nachkommen

  • Erstellung von Feuerstättenbescheiden
     

Welche Auswirkungen haben die neuen Rahmenbedingungen?

Obwohl der Markt in Bewegung gekommen ist und neue Betriebe entstanden sind, ist der von Kritikern befürchtete Preiskampf bis dato nicht eingetreten. Das sind in wirtschaftlicher Hinsicht gute Nachrichten für alle, die sich als Schornsteinfeger selbstständig machen wollen. Durch neu gewonnene Freiheiten holen sich immer mehr Hauseigentümer mehrere Angebote ein, die Preise sind dadurch aber nicht nennenswert gesunken. Die Zahl der Betriebe in diesem Handwerksbereich ist zuletzt auf 7.700 angestiegen. Es sind fast 200 Betriebe entstanden, die als so genannter freier Schornsteinfeger jenseits des Bewerbungsverfahrens arbeiten.
 

Ein sehr krisensicheres Betätigungsfeld

Für den Schritt in die Selbstständigkeit als Schornsteinfeger spricht vor allem, dass es sich um ein sehr krisensicheres Betätigungsfeld handelt. Geheizt wird immer und gesetzliche Sicherheitsbestimmungen sehen ohnehin vor, dass Heizanlagen in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen. Die potenzielle Auftragslage dürfte für Schornsteinfeger also völlig konjunkturunabhängig zu keinem Problem werden.
 

Neue Aufgaben für das Schornsteinfegerhandwerk

Mit der Existenzgründung als Schornsteinfeger besteht auch die Chance, sich leistungstechnisch vom einstigen Kern der Tätigkeit wegzubewegen und somit ein größeres Leistungsspektrum zu erschließen. Ganz in diesem Sinne haben sich vor allem seit der Energiewende neue Aufgabenfelder für Schornsteinfeger erschlossen. Wer die nötigen Qualifikationen hat, kann Energieausweise ausstellen und in Sachen Feuerschutz Lösungen an den Kunden bringen. Die Aufgaben des klassischen Bezirksschornsteinfegers (Bauabnahmen und Feuerstättenschau) machen nur noch knapp die Hälfte der Umsätze aus. Gerade jenseits dieser Kernkompetenz besteht die Möglichkeit, sich erfolgreich als freier Schornsteinfeger zu etablieren. Dafür ist als Qualifikation allerdings der Meistertitel vorzuweisen (dazu später noch mehr). Je nach Umfang des angebotenen Leistungsspektrums wird an der Gründung eines Unternehmens kein Weg vorbeigehen. Insofern muss die Geschäftsidee im Businessplan von Beginn an klare Züge annehmen und in eine zielfokussierte Richtung weisen.
 

Standort bzw. strategische Ausrichtung

Wie bereits angekündigt, gibt es seit dem Fall des Monopols für Schornsteinfeger zwei grundsätzliche Optionen für die Selbstständigkeit:

  1. Selbstständig machen als freier Schornsteinfeger (keine Übernahme hoheitlicher Aufgaben möglich)

  2. Bewerbung um einen Kehrbezirk in einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren (alle 7 Jahre neu)

Wer sich um einen Kehrbezirk bewirbt, muss sich um den Standort keine Sorgen machen. Dieser ist samt Aufgabenbereich klar umrissen. Wer sich selbstständig als freier Schornsteinfeger macht, sollte hingegen eine Standort- und Konkurrenzanalyse im Businessplan vornehmen. Daraus sollte hervorgehen, welche Aufgaben jenseits der hoheitlichen Aufträge übernommen werden können und welche Konkurrenzbetriebe dafür schon vorhanden sind.
 

Leistungsspektrum mit neuen Möglichkeiten

Da sich der Beruf des Schornsteinfegers im Wandel befindet, können gerade freie Selbstständige ihren Kunden auch Leistungen jenseits der Wartung von Heizungsanlagen bieten. Einige Betriebe bieten ihren Kunden sogar an, Kamine und Abgasanlagen zu installieren. Die berufsspezifische Gesetzesänderung aber sieht vor, dass Schornsteinfeger eigens installierte Anlagen nicht selber überprüfen dürfen. Hierfür setzt die Vergabebehörde wiederum einen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger ein. Auch im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und Feuer-Sicherheitstechnik ergeben sich neue Aufgabenbereiche, die selbstständige Schornsteinfeger selbstverständlich nachfrageorientiert vermarkten sollten. Wer sich für die Option der Existenzgründung als freier Schornsteinfeger entscheidet, kann aktiv auf Kunden zugehen und professionelle Dienstleistungen vermarkten. Da viele Kunden noch nicht wissen, dass das Monopol gefallen ist, gilt es, beim Marketing auf diesen Aspekt hinzuweisen. Die neuen Handlungsspielräume sollten im Businessplan potenzial- und zukunftsorientiert geschildert werden, auch um mögliche Kapitalgeber zu überzeugen.
 

Selbstständig machen als Schornsteinfeger: Voraussetzungen (Erlaubnis)

Auch wenn sich die Chancen, Optionen und Rahmenbedingungen in den letzten Jahren gravierend geändert haben, so ist eines als verlässliche Konstante gleich geblieben: Das Handwerk des Schornsteinfegers zählt zu den gefahrengeneigten Gewerben. Im Rahmen der Existenzgründung ist somit die Meisterpflicht zu beachten, wie es ein Blick in die Anlage A der Handwerksordnung verrät. Zudem erfordert diese Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß Paragraf 1 Absatz 2 der Handwerksordnung. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Handwerkskammer zu erwirken. Erst dann kann die notwendige Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
 

Passives Marketing reicht nicht mehr!

Die Genehmigung für die Tätigkeit als Schornsteinfeger wird in die BAFA eingetragen. Dabei handelt es sich um ein Register, das Hauseigentümern und Behörden dabei hilft, sich einen Überblick über Bezirksschornsteinfeger sowie -meister zu verschaffen. Wenn man so will, handelt es sich hier um eine indirekte bzw. passive Form des Marketings. Wer allerdings besonders als freier Schornsteinfeger von Kunden gefunden werden will, wird mit Flyern, Werbung in lokalen Printmedien und vor allem mit einer reichweitenstarken Homepage auf sich aufmerksam machen müssen. Nochmals sei daran erinnert, dass Kunden nun von sich aus auf Schornsteinfeger zugehen können. Auch wenn die Mehrheit das noch nicht so weiß, gilt es trotzdem, sich klug für die Zukunft zu positionieren.
 

Wie viel verdient ein selbstständiger Schornsteinfeger?

Natürlich sind gute Verdienstmöglichkeiten ein Motiv für den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Generell hängt die Höhe des Verdienstes vom individuellen Arbeitspensum ab. Und freie Schornsteinfeger haben die Möglichkeit, individuelle Preise für Dienstleistungen durchzusetzen. In der Startphase kann das monatliche Bruttogehalt zwischen 3.000 und 4.000 Euro liegen. Wer nicht als Einzelkämpfer, sondern mit einem Unternehmen agiert, wird bei guter Auftragslage und wirtschaftlicher Geschäftsführung mit Sicherheit schnell auch weitaus höhere Gewinne einfahren. Dazu aber wird es erforderlich sein, neben dem eigentlichen Handwerk auch sein Können in den Bereich Betriebsführung, Kostenkalkulation und Buchführung unter Beweis zu stellen. Auch diese formalen Erfordernisse werden den Arbeitsalltag prägen und entsprechend Ressourcen binden.
 

Herausforderungen: Stillstand bedeutet Rückschritt

Die Analyse der Rahmenbedingungen hat gezeigt, dass sich in den letzten Jahren viel bewegt hat. Auch wenn die Auswirkungen bis dato nicht nennenswerter Natur sind, so kann sich dies in den kommenden Jahren ändern. Ob als Bezirksschornsteinfeger oder freier Vertreter dieser Handwerkskunst: Es gilt, die Rahmenbedingungen genau zu beobachten und daraus neue Chancen für die eigene Tätigkeit abzuleiten. Die Technik entwickelt sich rasant weiter, sodass Fortbildungen zur Selbstständigkeit dazugehören. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kunden immer die modernsten und sichersten Lösungen nutzen (= Mehrwerte für das Marketing!). Der neue Wettbewerb in diesem Handwerksbereich macht es für Existenzgründer erforderlich, sich stärker über Mehrwerte und Alleinstellungsmerkmale zu definieren bzw. abzuheben. Dies sollte idealerweise schon im auszuarbeitenden Businessplan deutlich werden: Erfolgsreiche Existenzgründer sind immer auch Visionäre. Daher kann es nur förderlich sein, ein realistisches Bild von zukünftigen Marktchancen und deren zielorientierter Ergreifung zu zeichnen.
 

Notwendiger Versicherungsschutz als selbstständiger Schornsteinfeger

Auch wenn die Arbeit sicherlich nicht mehr so körperlich wie vor einigen Jahrzehnten ist, so sind die langfristigen Belastungen nicht zu unterschätzen. Entsprechend ist für das Rentenalter vorzusorgen. Für diese handwerkliche Tätigkeit ist übrigens eine Pflicht mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Insofern kann und sollte die Altersvorsorge auf zwei unabhängige Säulen gestellt werden. Ebenso die individuelle Vorteilhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu prüfen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in jedem Fall ein Muss, denn Schäden durch Fehler bei der Arbeit können sehr schnell ein immenses finanzielles Ausmaß annehmen. Dass eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, versteht sich von selbst. Mit dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit als Schornsteinfeger eröffnet sich die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
 

Fazit: Es spricht vieles dafür, selbstständiger Schornsteinfeger zu werden

Auch wenn das sicherlich bequeme Monopol für Schornsteinfeger weggefallen ist und der Weg in die Selbstständigkeit etwas schwieriger geworden ist, so spricht angesichts eines krisen- und auftragssicheren Umfeldes sehr viel für diesen Schritt. Dieser Beitrag dürfte verdeutlicht haben, dass es sich um eine Geschäftsidee mit Zukunft bzw. attraktiven Perspektiven handelt. Es ist auch nicht abwegig, die neuen Rahmenbedingungen als Chance zu sehen, da –wie im Beitrag skizziert– zwei strategische Grundausrichtungen realisierbar sind. Wer sich nicht dem Druck der nunmehr notwendigen Bewerbung um einen Kehrbezirk alle 7 Jahre aussetzen will, kann sich als freier Schornsteinfeger selbstständig machen. Einige so genannte hoheitliche Aufgaben entfallen dann zwar, aber es eröffnen sich neue Aufgabenbereiche in diesem mittlerweile stark modernisierten sowie facettenreichen Handwerksberuf.

Kurzzusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Schornsteinfeger‘

  1. Das einstige Kehrmonopol ist durch Gesetzesänderungen seit 2013 Geschichte, der Markt ist (bisher ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Preis) durch mehr Wettbewerb gekennzeichnet

  2. Wer sich nunmehr als Schornsteinfeger selbstständig machen will, kann sich alle 7 Jahre um einen Bezirk bewerben oder als freier Schornsteinfeger selbstständig tätig sein

  3. Zu beachten ist, dass viele Kunden noch gar nicht wissen, dass sie sich einen Schornsteinfeger selber aussuchen können. Je nach Standort und Ausrichtung sind deutlich mehr Anstrengungen als in früheren Jahren nötig

  4. Der Aufgabenbereich ist in den letzten Jahren jenseits von Kehrarbeiten und der Feuerstättenschau gewachsen. Gerade im Bereich Sicherheit vor Feuer und Energieausweise (energetische Gebäudesanierung) sowie Einbau von Feuerstätten ergeben sich neue Handlungsfelder

  5. Wer sich als Schornsteinfeger selbstständig machen will, braucht zwingend einen Meistertitel. Zudem ist eine Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeit bei der Handwerkskammer zu erwirken.

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