Selbstständig machen als Schornsteinfeger

Schornsteinfeger beim Kehren auf dem Dach
Zuletzt aktualisiert: 04.09.2026

Wer bei Existenzgründung hoch hinaus will, kann sich hier mit einer sehr auftrags- und krisensicheren Geschäftsidee im Handwerk befassen: Selbstständig machen als Schornsteinfeger. Seit jeher ist der traditionelle Handwerksberuf des Schornsteinfegers mit einem Bild von einem schwarzen Mann mit Leiter und Kleeblatt geprägt. Das positive Image, das diesem Handwerksberuf vorauseilt, ist ein ermutigender Aspekt, um sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen. Wer heutzutage Schornsteinfeger werden will, muss kaum noch Angst haben, schmutzig zu werden. Mit Kohle heizt kaum noch jemand und die Heiztechnik samt Wartungsinstrumenten ist sehr effizient geworden. Insofern hat sich das Schornsteinfegerhandwerk auch dank neuer Rahmenbedingungen modernisiert. Heute können sich selbstständige Schornsteinfeger auch als Energieexperten und Feuerspezialisten profilieren, die Feuerstättenschau samt Kehrarbeiten macht nur noch gut die Hälfte des Auftragsvolumens aus.

Das Monopol ist gefallen…und kaum einer weiß es

Wer sich selbstständig als Schornsteinfeger machen möchte, sollte wissen, dass sich die Rahmenbedingungen mit dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) grundsätzlich geändert haben. Während Schornsteinfeger früher quasi bis zur Rente einen festen Bezirk hatten, ist die Bestellung heute nach § 8 SchfHwG auf sieben Jahre befristet – danach muss der Bezirk neu ausgeschrieben werden. Es sei denn, sie wollen als freier selbstständiger Schornsteinfeger beruflich aktiv werden. Die einstige Monopolstellung für Schornsteinfeger ist gefallen, die Existenzgründung findet also in einem Umfeld statt, das nun von wesentlich mehr Konkurrenz und Dynamik geprägt ist. Diese und weitere Rahmenbedingungen und zu treffenden Entscheidungen sollen in diesem Beitrag skizziert werden.

Existenzgründung als Schornsteinfeger: selbstständig machen in einem traditionellen Handwerk

  • Perspektiven: Was bedeutet der Verlust des Monopols?
  • Standort und strategische Entscheidungen
  • Leistungsspektrum: neue Betätigungsfelder
  • Verdienstmöglichkeiten als selbstständiger Schornsteinfeger
  • Voraussetzungen, um sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen

Schornsteinfeger werden? Analyse der Ausgangslage

Vor der Neuordnung des Schornsteinfegerrechts war es einfacher, sich selbstständig als Schornsteinfeger zu machen. Von der zuständigen Vergabebehörde bekamen Schornsteinfeger einen festen Kehrbezirk zugeteilt. Aufträge und Kunden waren somit klar vorgegeben. Diese Handwerkszunft konnte den Luxus nutzen, quasi einfach Termine bei Kunden auszumachen. Es gab somit nie Probleme, für Aufträge bzw. Auslastung zu sorgen. Mittlerweile aber ist dieses Monopol gefallen und das Arbeitsumfeld ist womöglich nicht mehr so klar umrissen und verlässlich: Das macht die Existenzgründung als Schornsteinfeger tendenziell schwieriger. Insgesamt ist der Markt nun von mehr Wettbewerb gekennzeichnet, Kunden können sich ihren Schornsteinfeger für die freien Leistungen selbst aussuchen. Allerdings weiß das noch kaum jemand, sodass die Strukturen und Denkweisen ziemlich eingefahren erscheinen. Die Existenzgründung als Schornsteinfeger sollte angesichts dessen nicht als Selbstläufer unterschätzt werden!

Bewerbungsverfahren für Schornsteinfeger

Nun ist es so, dass sich Schornsteinfeger auf einen Posten für einen Bezirk bewerben müssen (hierbei wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gesprochen). Freie oder neu zu besetzende Kehrbezirke werden von der zuständigen Behörde öffentlich ausgeschrieben; sie wählt unter den Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung aus. Wer an einem solchen Verfahren teilnimmt, das nunmehr alle sieben Jahre vorgesehen ist, kann bei der Existenzgründung weiterhin den Komfort eines Bezirks genießen. Zu beachten ist dabei zweierlei: Die Bestellung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Bestellte das 67. Lebensjahr vollendet, und wer bestellt ist, darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamwerden der Bestellung auf einen anderen Kehrbezirk bewerben. Aber nicht mehr in dem selben Umfang wie früher, denn mittlerweile drängen immer mehr freie Schornsteinfeger auf den Markt. Diese dürfen alle Aufgaben übernehmen, die nicht zu hoheitlichen Tätigkeiten gehören. Zu hoheitlichen Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers gehören:

  • Feuerstättenschau/gesetzliche Sicherheitsprüfungen
  • Kontrolle von Betriebs-/Brandsicherheit
  • Abnahme von Schornsteinen und Feuerstätten
  • Durchführung von behördlich angeordneten Maßnahmen, wenn Eigentümer ihren Wartungsverpflichtungen nicht nachkommen
  • Erstellung von Feuerstättenbescheiden

Welche Auswirkungen haben die neuen Rahmenbedingungen?

Obwohl der Markt in Bewegung gekommen ist und neue Betriebe entstanden sind, ist der von Kritikern befürchtete Preiskampf bis dato nicht eingetreten. Das sind in wirtschaftlicher Hinsicht gute Nachrichten für alle, die sich als Schornsteinfeger selbstständig machen wollen. Durch neu gewonnene Freiheiten holen sich immer mehr Hauseigentümer mehrere Angebote ein, die Preise sind dadurch aber nicht nennenswert gesunken. Zur Größenordnung: Es gibt bundesweit rund 7.700 Kehrbezirke, und im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sind rund 7.500 Betriebe mit etwa 21.000 Beschäftigten organisiert, die zusammen etwa 30 Millionen Haushalte betreuen (ZIV, Stand 2023).

Selbstständig machen als Schornsteinfeger: Voraussetzungen (Erlaubnis)

Auch wenn sich die Chancen, Optionen und Rahmenbedingungen in den letzten Jahren gravierend geändert haben, so ist eines als verlässliche Konstante gleich geblieben: Das Handwerk des Schornsteinfegers zählt zu den gefahrengeneigten Gewerben. Im Rahmen der Existenzgründung ist somit die Meisterpflicht zu beachten, wie es ein Blick in die Anlage A der Handwerksordnung verrät – das Schornsteinfegerhandwerk steht dort unter Nummer 12. Wer selbstständig arbeiten will, muss sich in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen; der Meisterbrief ist dafür die Voraussetzung. Eine Besonderheit: Für das Schornsteinfegerhandwerk gilt die Altgesellenregelung nicht – ohne Meisterprüfung geht es hier nur über eine Ausnahmebewilligung. Erst nach der Eintragung kann die notwendige Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.

Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste erstellen

Welche Ausnahmen es von der Meisterpflicht generell gibt, lesen Sie unter Gewerbe ohne Meister anmelden.

Gründungsfahrplan: Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Die folgende Übersicht dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

  • Entscheiden: Bewerbung um einen Kehrbezirk oder Start als freier Schornsteinfeger.
  • Bei freier Tätigkeit: Standort- und Konkurrenzanalyse erstellen.
  • Leistungsspektrum festlegen, auch jenseits von Kehrarbeiten.
  • Businessplan mit Finanz- und Kapitalbedarfsplan aufsetzen.
  • Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk ablegen.
  • Ohne Meisterbrief: Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer prüfen.
  • Zusatzqualifikationen für Energieausweise und Gebäudeenergieberatung erwerben.
  • In die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen.
  • Eintragung in das Schornsteinfegerregister beim BAFA veranlassen.
  • Gewerbe anmelden.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
  • Bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
  • Ausschreibungen der zuständigen Behörde beobachten.
  • Bewerbungsunterlagen zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zusammenstellen.
  • Sperrfrist beachten: frühestens zwei Jahre nach einer Bestellung auf einen anderen Bezirk bewerben.
  • Fahrzeug, Mess- und Kehrgeräte beschaffen.
  • Software für Feuerstättenbescheide und Terminplanung auswählen.
  • Stundensatz und Preisliste für die freien Leistungen kalkulieren.
  • Steuerrücklagen einplanen.
  • Betriebshaftpflicht abschließen.
  • Rentenversicherungspflicht als Handwerker klären.
  • Berufsunfähigkeitsabsicherung prüfen.
  • Krankenversicherung als Selbstständiger klären.

Ein sehr krisensicheres Betätigungsfeld

Für den Schritt in die Selbstständigkeit als Schornsteinfeger spricht vor allem, dass es sich um ein sehr krisensicheres Betätigungsfeld handelt. Geheizt wird immer und gesetzliche Sicherheitsbestimmungen sehen ohnehin vor, dass Heizanlagen in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen. Die potenzielle Auftragslage dürfte für Schornsteinfeger also völlig konjunkturunabhängig zu keinem Problem werden.

Neue Aufgaben für das Schornsteinfegerhandwerk

Mit der Existenzgründung als Schornsteinfeger besteht auch die Chance, sich leistungstechnisch vom einstigen Kern der Tätigkeit wegzubewegen und somit ein größeres Leistungsspektrum zu erschließen. Ganz in diesem Sinne haben sich vor allem seit der Energiewende neue Aufgabenfelder für Schornsteinfeger erschlossen. Wer die nötigen Qualifikationen hat, kann Energieausweise ausstellen und in Sachen Feuerschutz Lösungen an den Kunden bringen. Die Aufgaben des klassischen Bezirksschornsteinfegers (Bauabnahmen und Feuerstättenschau) machen nur noch knapp die Hälfte der Umsätze aus. Gerade jenseits dieser Kernkompetenz besteht die Möglichkeit, sich erfolgreich als freier Schornsteinfeger zu etablieren. Dafür ist als Qualifikation allerdings der Meistertitel vorzuweisen (dazu später noch mehr). Je nach Umfang des angebotenen Leistungsspektrums wird an der Gründung eines Unternehmens kein Weg vorbeigehen. Insofern muss die Geschäftsidee im Businessplan von Beginn an klare Züge annehmen und in eine zielfokussierte Richtung weisen.

Wer den Schwerpunkt auf die Energieberatung legen möchte, findet die Anforderungen unter selbstständig machen als Energieberater; angrenzende Gewerke sind der Kaminbauer und der Heizungsinstallateur.

Standort bzw. strategische Ausrichtung

Wie bereits angekündigt, gibt es seit dem Fall des Monopols für Schornsteinfeger zwei grundsätzliche Optionen für die Selbstständigkeit:

  • Selbstständig machen als freier Schornsteinfeger (keine Übernahme hoheitlicher Aufgaben möglich)
  • Bewerbung um einen Kehrbezirk in einem Ausschreibungsverfahren (Bestellung auf sieben Jahre befristet)
MerkmalBevollmächtigter BezirksschornsteinfegerFreier Schornsteinfeger
Zugangöffentliche Ausschreibung, Auswahl nach Eignungjederzeit nach Eintragung in die Handwerksrolle
Dauerauf sieben Jahre befristet, Ende spätestens mit 67unbefristet
Hoheitliche Aufgabenja (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Abnahmen)nein
Auslastungdurch den Bezirk weitgehend planbarmuss selbst akquiriert werden
Preisgestaltungfür hoheitliche Leistungen nach Gebührenordnungfrei verhandelbar
Meisterbrieferforderlicherforderlich

Wer sich um einen Kehrbezirk bewirbt, muss sich um den Standort keine Sorgen machen. Dieser ist samt Aufgabenbereich klar umrissen. Wer sich selbstständig als freier Schornsteinfeger macht, sollte hingegen eine Standort- und Konkurrenzanalyse im Businessplan vornehmen. Daraus sollte hervorgehen, welche Aufgaben jenseits der hoheitlichen Aufträge übernommen werden können und welche Konkurrenzbetriebe dafür schon vorhanden sind.

Leistungsspektrum mit neuen Möglichkeiten

Da sich der Beruf des Schornsteinfegers im Wandel befindet, können gerade freie Selbstständige ihren Kunden auch Leistungen jenseits der Wartung von Heizungsanlagen bieten. Einige Betriebe bieten ihren Kunden sogar an, Kamine und Abgasanlagen zu installieren. Das Schornsteinfegerrecht sieht aber vor, dass Schornsteinfeger eigens installierte Anlagen nicht selber überprüfen dürfen. Hierfür setzt die Vergabebehörde wiederum einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein. Auch im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und Feuer-Sicherheitstechnik ergeben sich neue Aufgabenbereiche, die selbstständige Schornsteinfeger selbstverständlich nachfrageorientiert vermarkten sollten. Wer sich für die Option der Existenzgründung als freier Schornsteinfeger entscheidet, kann aktiv auf Kunden zugehen und professionelle Dienstleistungen vermarkten. Da viele Kunden noch nicht wissen, dass das Monopol gefallen ist, gilt es, beim Marketing auf diesen Aspekt hinzuweisen. Die neuen Handlungsspielräume sollten im Businessplan potenzial- und zukunftsorientiert geschildert werden, auch um mögliche Kapitalgeber zu überzeugen.

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Passives Marketing reicht nicht mehr!

Die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks wird in das Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingetragen – Rechtsgrundlage ist § 3 SchfHwG. Dabei handelt es sich um ein Register, das Hauseigentümern und Behörden dabei hilft, sich einen Überblick über die zugelassenen Betriebe zu verschaffen; die Meldung erfolgt über die Handwerkskammer, bei der die Eintragung in die Handwerksrolle besteht. Wenn man so will, handelt es sich hier um eine indirekte bzw. passive Form des Marketings. Wer allerdings besonders als freier Schornsteinfeger von Kunden gefunden werden will, wird mit Flyern, Werbung in lokalen Printmedien und vor allem mit einer reichweitenstarken Homepage auf sich aufmerksam machen müssen. Nochmals sei daran erinnert, dass Kunden nun von sich aus auf Schornsteinfeger zugehen können. Auch wenn die Mehrheit das noch nicht so weiß, gilt es trotzdem, sich klug für die Zukunft zu positionieren.

Wie sich Aufträge im Handwerk gezielt gewinnen lassen, zeigt der Beitrag Kunden gewinnen im Handwerk.

Wie viel verdient ein selbstständiger Schornsteinfeger?

Natürlich sind gute Verdienstmöglichkeiten ein Motiv für den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit. Generell hängt die Höhe des Verdienstes vom individuellen Arbeitspensum ab. Und freie Schornsteinfeger haben die Möglichkeit, individuelle Preise für Dienstleistungen durchzusetzen. In der Startphase kann der monatliche Rohertrag zwischen 3.000 und 4.000 Euro liegen – das ist der Betriebsüberschuss vor Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, nicht ein Nettogehalt. Wer nicht als Einzelkämpfer, sondern mit einem Unternehmen agiert, wird bei guter Auftragslage und wirtschaftlicher Geschäftsführung mit Sicherheit schnell auch weitaus höhere Gewinne einfahren. Dazu aber wird es erforderlich sein, neben dem eigentlichen Handwerk auch sein Können in den Bereich Betriebsführung, Kostenkalkulation und Buchführung unter Beweis zu stellen. Auch diese formalen Erfordernisse werden den Arbeitsalltag prägen und entsprechend Ressourcen binden.

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Herausforderungen: Stillstand bedeutet Rückschritt

Die Analyse der Rahmenbedingungen hat gezeigt, dass sich in den letzten Jahren viel bewegt hat. Auch wenn die Auswirkungen bis dato nicht nennenswerter Natur sind, so kann sich dies in den kommenden Jahren ändern. Ob als Bezirksschornsteinfeger oder freier Vertreter dieser Handwerkskunst: Es gilt, die Rahmenbedingungen genau zu beobachten und daraus neue Chancen für die eigene Tätigkeit abzuleiten. Die Technik entwickelt sich rasant weiter, sodass Fortbildungen zur Selbstständigkeit dazugehören. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kunden immer die modernsten und sichersten Lösungen nutzen (= Mehrwerte für das Marketing!). Der neue Wettbewerb in diesem Handwerksbereich macht es für Existenzgründer erforderlich, sich stärker über Mehrwerte und Alleinstellungsmerkmale zu definieren bzw. abzuheben. Dies sollte idealerweise schon im auszuarbeitenden Businessplan deutlich werden: Erfolgreiche Existenzgründer sind immer auch Visionäre. Daher kann es nur förderlich sein, ein realistisches Bild von zukünftigen Marktchancen und deren zielorientierter Ergreifung zu zeichnen.

Notwendiger Versicherungsschutz als selbstständiger Schornsteinfeger

Auch wenn die Arbeit sicherlich nicht mehr so körperlich wie vor einigen Jahrzehnten ist, so sind die langfristigen Belastungen nicht zu unterschätzen. Entsprechend ist für das Rentenalter vorzusorgen. Für diese handwerkliche Tätigkeit besteht Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI, weil das Schornsteinfegerhandwerk ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A ist und der Betriebsinhaber in der Handwerksrolle eingetragen wird. Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen kann eine Befreiung beantragt werden. Insofern kann und sollte die Altersvorsorge auf zwei unabhängige Säulen gestellt werden. Ebenso die individuelle Vorteilhaftigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu prüfen – gerade bei einer Tätigkeit auf Dächern und Leitern.

Hinzu kommt die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft, die die gesetzliche Unfallversicherung für den Betrieb und seine Beschäftigten trägt.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist in jedem Fall ein Muss, denn Schäden durch Fehler bei der Arbeit können sehr schnell ein immenses finanzielles Ausmaß annehmen. Bei einer übersehenen Undichtigkeit an der Abgasanlage stehen Personenschäden im Raum, für die der Inhaber je nach Rechtsform mit dem Privatvermögen einsteht; als Deckungssumme gelten drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden als Untergrenze.

Betriebshaftpflicht: kostenloses Angebot anfordern

Dass eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, versteht sich von selbst.

Fazit: Es spricht vieles dafür, selbstständiger Schornsteinfeger zu werden

Auch wenn das sicherlich bequeme Monopol für Schornsteinfeger weggefallen ist und der Weg in die Selbstständigkeit etwas schwieriger geworden ist, so spricht angesichts eines krisen- und auftragssicheren Umfeldes sehr viel für diesen Schritt. Dieser Beitrag dürfte verdeutlicht haben, dass es sich um eine Geschäftsidee mit Zukunft bzw. attraktiven Perspektiven handelt. Es ist auch nicht abwegig, die neuen Rahmenbedingungen als Chance zu sehen, da – wie im Beitrag skizziert – zwei strategische Grundausrichtungen realisierbar sind. Wer sich nicht dem Druck der nunmehr notwendigen Bewerbung um einen Kehrbezirk alle sieben Jahre aussetzen will, kann sich als freier Schornsteinfeger selbstständig machen. Einige so genannte hoheitliche Aufgaben entfallen dann zwar, aber es eröffnen sich neue Aufgabenbereiche in diesem mittlerweile stark modernisierten sowie facettenreichen Handwerksberuf.

Kurzzusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Schornsteinfeger‘

  • Das einstige Kehrmonopol ist durch die Neuordnung des Schornsteinfegerrechts Geschichte, der Markt ist (bisher ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Preis) durch mehr Wettbewerb gekennzeichnet
  • Wer sich nunmehr als Schornsteinfeger selbstständig machen will, kann sich um einen Bezirk bewerben (Bestellung auf sieben Jahre befristet) oder als freier Schornsteinfeger selbstständig tätig sein
  • Zu beachten ist, dass viele Kunden noch gar nicht wissen, dass sie sich einen Schornsteinfeger selber aussuchen können. Je nach Standort und Ausrichtung sind deutlich mehr Anstrengungen als in früheren Jahren nötig
  • Der Aufgabenbereich ist in den letzten Jahren jenseits von Kehrarbeiten und der Feuerstättenschau gewachsen. Gerade im Bereich Sicherheit vor Feuer und Energieausweise (energetische Gebäudesanierung) sowie Einbau von Feuerstätten ergeben sich neue Handlungsfelder
  • Wer sich als Schornsteinfeger selbstständig machen will, braucht zwingend einen Meistertitel und die Eintragung in die Handwerksrolle; die Altgesellenregelung gilt hier nicht
  • Die Berechtigung wird zusätzlich in das Schornsteinfegerregister beim BAFA eingetragen

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