Sinnvolle und notwendige Versicherungen für Existenzgründer

Neben der obligatorischen Krankenversicherung, bei der Selbstständige grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Variante haben, sollte schon vor der eigentlichen Existenzgründung der Bedarf an zusätzlichen Versicherungspolicen geklärt werden. Folgenschwere Fehler, Irrtümer oder Schäden durch Dritte können schnell zu existenzbedrohenden Situationen führen, wenn ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Generell gilt (auch für etwaige private Krankenzusatzversicherungen): eine Versicherung muss rechtzeitig abgeschlossen werden, also bevor ein Schadensszenario eingetreten ist. Der richtige Zeitpunkt für das Abschließen von Versicherungspolicen liegt somit vor der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister, sofern dies nötig ist. Im Folgenden sollen in aller Kompaktheit vier wichtige Versicherungen betrachtet werden, darunter auch zeitgemäße Lösungen.
Ein absolutes Muss: die Betriebshaftpflichtversicherung
Eine solche Betriebshaftpflichtversicherung tritt immer ein, wenn Mitarbeiter das Eigentum Dritter beschädigen oder aber es zu einem Personenschaden kommt (etwa wenn ein Kunde in den Geschäftsräumen stürzt). Die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen können ohne eine entsprechende Versicherung schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen. Es versteht sich von selbst, dass alle Versicherungen bestmöglich auf die betrieblichen Erfordernisse zurechtgeschnitten werden. Für beratende Berufe empfiehlt sich auch der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt wertvolle Güter
Mit einer solchen Versicherung können Gründer ihr wertvolles Geschäftsinventar schützen. Man bedenke, dass Güter oder Materialien sehr viel Kapital binden, das geschützt werden sollte. Auch bei Einbrüchen kann eine solche Police effektive Hilfe leisten. Wichtig: Auch bei angemieteten Geschäftsräumen übernimmt der Vermieter "nicht" die Haftung für Ihre Einrichtung. Tipp: Immer den Ertragsausfall separat mitversichern, damit Ihre fehlenden Einnahmen nach einem Versicherungsschaden ausgeglichen werden.
Cyber-Risk-Versicherung: Moderne Antwort auf virtuelle Bedrohungen
Gerade im aufstrebenden IT-Bereich werden aktuell sehr viele Start-Ups hochgezogen. In diesem Geschäftsbereich empfiehlt sich eine Cyber-Risk-Versicherung, um sich vor Datenpannen oder Hackerangriffen zu schützen, wie sie fast schon zur täglichen Realität geworden sind. Zudem sollten Gründer sowie Unternehmer generell beachten, dass eine Informationspflicht bei etwaigen Datenpannen besteht.
Directors&Officers-Versicherung als Option prüfen
Diese Versicherungslösung empfiehlt sich vor allem für Chefs oder auch Führungskräfte, die über gewisse Entscheidungskompetenzen verfügen. Je nach Rechtsform und Rahmenbedingungen kann es sein, dass der Entscheidungsträger auch mit seinem Privatvermögen für Fehlentscheidungen haften muss. Manager bzw. Entscheidungsträger können sich individuell absichern oder aber mit einer solchen Police wird die gesamte Führungsriege abgesichert. Das Haftungsrisiko lässt sich mit einer solchen Versicherung wesentlich eingrenzen.
Die Notwendigkeit für Versicherungen ergibt sich aus den Unternehmensspezifikationen
Alle Versicherungen haben ihre Berechtigung, sie sind aber nicht unbedingt für jedes Unternehmen uneingeschränkt zu empfehlen. Wichtig ist es, bereits im Vorfeld der Existenzgründung den Bedarf an Absicherung ergebnisoffen zu erörtern und so eine angepasste Lösung zu finden. Auch Rechenspiele können helfen: Gründer sollten durchrechnen, welche enormen Summen im Schadensfall auf sie zukommen könnten. Sinnvoll kann eine so genannte Eigenschadenkomponente sein, die für Aufwendungen einspringt, die bereits entstanden sind, wenn ein Kunde plötzlich vom Vertrag zurücktritt. Mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen lassen sich Risiken letztlich ‚nur‘ minimieren, aber keinesfalls komplett ausschließen.
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Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...