Selbstständig machen mit DIY Produkten (Selbstgemachtes)

Do it yourself (DIY)! Dieses Motto könnte für Existenzgründer nicht passender sein, denn sie müssen sich selbst und ständig um alles kümmern, damit das geschäftliche Vorhaben zu einem Erfolg werden kann. Da do it yourself Produkte sich in den letzten Jahren einer immer größeren Beliebtheit erfreuen und die Werbung sowie zahlreiche Kanäle im Internet teils prägen, soll in diesem Beitrag eine Geschäftsidee auf der Basis dieses Trends skizziert werden: selbstständig machen mit DIY Produkten. Die Möglichkeiten sind jedenfalls sehr groß und kreativ, denn im Grunde ließe sich alles selber herstellen. Dabei muss das Rad der Zeit nicht komplett neu erfunden werden, denn auch in der handgemachten Neuauflage von Produkten mit individuellem Charme kann für potenzielle Kunden ein sehr großer Reiz liegen.
Tipp zum Einstieg: Ein wenig Inspiration gefällig?
Gründer brauchen die eine zündende Idee, bevor der Weg in die berufliche Selbstständigkeit Fahrt aufnehmen kann. Selbst hergestellte Produkte können sich in jedem Bereich ansiedeln: Von Mode, Möbeln, Gebrauchsgegenständen/Gadgets, Accessoires bzw. hin zu originellen Geschenkideen ist alles vorstellbar. Da eine Konkretisierung spätestens im Businessplan zu erfolgen hat, kann ein wenig Inspiration nicht schaden. Wer sich mit DIY Produkten selbstständig machen will, aber noch keine konkreten Vorstellungen hat, kann sich die gut gefüllte Liste mit Geschäftsideen hier auf selbststaendig.de anschauen. Die eine oder andere Idee eignet sich sehr gut, um DIY Produkte im kreativ-handwerklichen Bereich herzustellen und reichweitenstark zu vermarkten.
Dieser Beitrag wird zeigen, worauf es strategisch und formal ankommt. Natürlich wird der Blick auch auf relevante Rahmenbedingungen und den einen oder anderen Erfahrungswert von Gründern im DIY-Bereich gerichtet.
Der Fahrplan zum eigenen DIY-Geschäft
Die folgende Übersicht dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung durch Steuerberater, Kammer oder Behörde – je nach Produktart können weitere Auflagen gelten.
- Produktidee konkretisieren und die Zielgruppe benennen.
- Marktgängigkeit testen, etwa über einen Marktstand oder eine kleine Testauflage.
- Material- und Zeitaufwand je Stück ehrlich erfassen.
- Prüfen, ob sich der nötige Verkaufspreis am Markt durchsetzen lässt.
- Klären, ob die Tätigkeit gewerblich oder künstlerisch-freiberuflich einzuordnen ist.
- Bei handwerksnahen Tätigkeiten die Handwerkskammer zur Einordnung befragen.
- Bei Nebenerwerb die Zustimmung des Arbeitgebers und den Arbeitsvertrag prüfen.
- Gewerbe anmelden und die Tätigkeit präzise beschreiben.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Umsätze nicht zu hoch schätzen.
- Entscheiden, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt wird.
- Ggf. Eintragung bei der Handwerkskammer vornehmen.
- Prüfen, welche Produktvorschriften für die eigene Warengruppe gelten.
- GPSR-Pflichtangaben für jedes Online-Angebot vorbereiten.
- Bei Verpackungen und Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren.
- Marken- und Designrechte Dritter prüfen, eigene Schutzrechte erwägen.
- Verkaufskanäle auswählen und deren Provisionen gegenrechnen.
- Bei eigenem Shop Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung einrichten.
- Produktfotos und Beschreibungen erstellen, die den Mehrwert zeigen.
- Versandkosten und Verpackung in die Kalkulation aufnehmen.
- Kennzahlen erfassen: Deckungsbeitrag je Produkt, Stunden je Stück, Retourenquote.
- Engpässe früh erkennen und über Personal oder Fertigungsauslagerung nachdenken.
- Sortiment auf die tatsächlich profitablen Artikel zuspitzen.
Analyse der Ausgangslage
Wie bereits angedeutet, muss das do it yourself Konzept zu Beginn konkretisiert werden. Gründer müssen Klarheit darüber erlangen, welche Produkte sie produzieren und zu auskömmlichen Gewinnmargen verkaufen können. Abgesehen vom handwerklichen Können müssen auch die notwendigen Ressourcen für die Fertigung, die Lagerung und den Versand (Logistik!) vorhanden sein. Und dann sollte es sich um Produkte handeln, für die es am Markt eine belastbare Nachfrage gibt (dazu später noch mehr). Es nützt wenig, wenn die Produkte nur dem Gründer gefallen, beim Publikum aber wenig bis gar keine Kauflaune aufkommen lassen.
Generell zeigt sich, dass die vor einigen Jahren noch überall anzutreffende ‚Geiz ist geil‘ Mentalität nachgelassen hat. Viele Verbraucher legen explizit keinen großen Wert auf beliebige Produkte von der Stange. Gefragt sind eher individuelle Kreationen mit besonderem Mehrwert, was auf die meisten do it yourself Produkte zutreffen sollte. Dem Megatrend der Individualisierung folgend sind viele Kunden auf der Suche nach Produkten und Einrichtungsgegenständen, die abgesehen von Design und Funktion eine persönliche, sehr individuelle Geschichte erzählen. Und hier sind wir mitten in den großen Verkaufspotenzialen von DIY Produkten angelangt. In Baumarktwerbung wird do it yourself offen als positiv besetztes Motto angesprochen und der Erfolg großer Internetplattformen für selbstgemachte Produkte zeigt, dass es sich um einen nachhaltigen Trend und eben nicht um eine Eintagsfliege handelt.
Vorteile dieser Geschäftsidee auf den Punkt gebracht
Im wahrgenommenen (Mehr)wert liegt die wirtschaftliche Chance dieser Geschäftsidee. Kunden werden tendenziell für individuelle Produkte tiefer in die Tasche greifen als für beliebige, industrielle Massenware. Konkret heißt das: Wenn das Geschäftsmodell klug und ganzheitlich aufgestellt ist, sollten sich auskömmliche Gewinnmargen erzielen lassen.
Wie stehen die Deutschen zu do it yourself?
Das Interesse am Heimwerken und am kreativen Selbermachen ist in Deutschland breit verankert und reicht weit über eine kleine Szene hinaus. Getragen wird es von zwei unterschiedlichen Motiven: dem Wunsch, etwas selbst zu gestalten, und dem Wunsch, Individuelles zu besitzen, ohne es selbst herstellen zu müssen. Für Gründer ist vor allem die zweite Gruppe relevant, denn sie ist die zahlende Kundschaft. Wer selbst bastelt, kauft eher Material – wer bewundert, kauft das fertige Produkt.
Diese Unterscheidung hat unmittelbare Folgen für die Positionierung. Ein Angebot, das sich an die aktiven Selbermacher richtet (Material, Bausätze, Kurse), funktioniert anders als eines, das fertige Einzelstücke verkauft. Beides ist tragfähig, aber die Zielgruppen überschneiden sich weniger, als es auf den ersten Blick scheint.
Wie passen Selbstgemachtes und Digitalisierung zusammen?
Das positive Image, das mit Sicherheit verkaufsfördernd wirken wird, hat viel damit zu tun, dass Heimwerken und Basteln wieder verstärkt zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden sind. Als bewusster Gegenentwurf zur digitalen Welt ziehen viele Menschen bewusst den Stecker und besinnen sich wieder auf traditionelle Werte und Produkte. Und letztlich sind handwerklich gemachte DIY Produkte und die Chancen der digitalen Welt kein Widerspruch, sondern eine vielversprechende Symbiose: Immer häufiger wird DIY im Internet gelebt. Blogs, Videos und spezielle Magazine inszenieren das Thema voller Lebendigkeit, sodass es greifbar wird.
Das muss auch der Anspruch eines Gründers in diesem Bereich werden. Es gilt, von Anfang an Präsenz zu zeigen und für Interessenten auffindbar zu sein. Auch so genannte Digital Natives können sich für DIY Produkte interessieren, zumal diese ja durchaus auch einen modernen und innovativen Charakter annehmen können. Denn bei der Wahl von Materialien und Funktionen sind der erfinderischen Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Um das eigene Produkt konsequent zu schützen, sollte direkt zu Beginn über gewerbliche Schutzrechte nachgedacht werden – bei DIY-Produkten sind das in der Praxis meist das Designrecht für die Gestaltung und die Marke für den Namen, seltener ein Patent. In jedem Fall kann als Fazit zur Analyse der Ausgangslage festgehalten werden, dass DIY ganz klar mit der modernen Welt assoziiert wird. Gründer brauchen daher nicht zu befürchten, mit ihrem Angebot in irgendeiner Form verstaubt zu wirken.
Gewerbe anmelden oder nicht? Die zentrale Statusfrage
Kaum eine Frage wird im DIY-Bereich häufiger gestellt – und kaum eine wird häufiger falsch beantwortet. Die Grenze verläuft nicht am Umsatz und nicht daran, ob es „nur ein Hobby" ist.
Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht in Verbindung mit einer planmäßigen, auf Dauer angelegten Tätigkeit. Wer regelmäßig Selbstgemachtes anbietet, um damit Geld zu verdienen, betreibt ein Gewerbe – unabhängig davon, ob nebenbei oder hauptberuflich, und unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Ein Gewerbe muss dann vor Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Der verbreitete Glaube, bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze sei „handgemachtes Verkaufen ohne Gewerbe" erlaubt, ist falsch. Es gibt keinen Freibetrag, unterhalb dessen die Anmeldepflicht entfällt. Was es gibt, sind Erleichterungen bei der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung) und ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer – beides setzt die Anmeldung aber voraus, es ersetzt sie nicht. Wer gelegentlich Aussortiertes vom Dachboden verkauft, betreibt dagegen kein Gewerbe; wer planmäßig herstellt, um zu verkaufen, schon.
Kann Selbstgemachtes freiberuflich sein?
Eine freiberufliche Tätigkeit ließe sich im künstlerischen Bereich anhand einer besonderen Qualifikation ggf. rechtfertigen. Maßgeblich ist dabei nach § 18 EStG die eigenschöpferische Leistung: Wer frei gestaltet und dabei eine eigene künstlerische Aussage verwirklicht, kann als Künstler eingeordnet werden. Wer nach vorgegebenen Mustern oder nach Kundenwunsch fertigt, ist in aller Regel gewerblich tätig – auch bei hoher handwerklicher Qualität.
Schwierig wird es mit dem freiberuflichen Status außerdem, wenn irgendwann nicht mehr alle Arbeiten mit den eigenen Händen erledigt werden. Und diese Perspektive ist ja im Falle eines anzustrebenden Wachstumskurses bereits angelegt. Die Einordnung nimmt das Finanzamt vor, nicht der Gründer selbst. Im Grenzbereich zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Handwerk lohnt es sich, die Einordnung früh klären zu lassen – eine nachträgliche Umqualifizierung durch das Finanzamt führt zu Gewerbesteuernachzahlungen.
Gewerbe oder Freiberuf? Status prüfen
Und was ist mit der Handwerkskammer?
Je nach Tätigkeit kann neben der Gewerbeanmeldung eine Eintragung bei der Handwerkskammer hinzukommen. Die Handwerksordnung unterscheidet zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A, mit Meisterpflicht), zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2). Für die Anlagen B1 und B2 ist kein Meisterbrief erforderlich, wohl aber die Eintragung.
Ob eine konkrete DIY-Tätigkeit darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer etwa näht, Schmuck fertigt oder Möbel baut, sollte die Einordnung vor der Anmeldung mit der örtlichen Handwerkskammer klären. Der Anruf dort kostet nichts und verhindert die unangenehme Variante, bei der die Kammer sich später von selbst meldet.
DIY: Perspektiven für eine Existenzgründung
Schaut man Beispiele von erfolgreichen Gründern an (was im Zuge der Planung sehr inspirierend sein kann!), so kristallisieren sich folgende Grundtendenzen heraus:
Erstens ist es möglich, aus einem geliebten Hobby einen wirtschaftlichen Erfolg zu machen bzw. ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen. Bei vielen Existenzgründungen geschieht dies über den Nebenerwerb. Das bringt trotz einer hohen Arbeitsbelastung den enormen Vorteil der finanziellen Entlastung mit. Läuft das Geschäft und erreichen die Umsätze mit DIY Produkten eine nennenswerte Höhe, so steht dem Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit nichts mehr im Wege.
Zweitens sollten Gründer ehrlicherweise mit der Erkenntnis starten, dass ein schneller Erfolg eher unwahrscheinlich ist. Wer sich mit DIY Produkten erfolgreich selbstständig machen will, wird viel Arbeit auch in Marketing und Vertrieb investieren müssen. Erfahrungsgemäß werden die Gewinne in den ersten beiden Jahren noch nicht sehr üppig ausfallen.
Beim Start im Nebenerwerb lohnt ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen eine Anzeige der Nebentätigkeit oder die Zustimmung des Arbeitgebers. Untersagt werden darf sie in der Regel nur, wenn berechtigte Interessen berührt sind – etwa bei Konkurrenztätigkeit oder wenn die Arbeitsleistung leidet. Wer das vorab klärt, erspart sich später eine unangenehme Diskussion.
Strategische Alternative: selbstständig machen mit Upcycling
Wer mit den Chancen der Zeit gehen möchte und den aktuellen Zeitgeist mit einer Geschäftsidee aufnehmen will, kann sich auch mit einer alternativen Geschäftsausrichtung befassen: selbstständig machen mit Upcycling. Der bewusste Umgang mit knappen Ressourcen spielt im Alltag vieler Menschen mittlerweile eine große Rolle. Warum also nicht alte Produkte kreativ und funktional aufhübschen, anstatt sie arglos wegzuwerfen? Das Interesse an Wiederverwendung und Reparatur ist in den vergangenen Jahren spürbar gewachsen, sodass es für selbstgemachte Kreationen aus vorhandenem Material durchaus einen Markt gibt. Beim Marketing bietet sich die Chance, gezielt auf Nachhaltigkeit und Umweltaspekte zu setzen.
Zu bedenken ist dabei eine rechtliche Feinheit: Wer fremde Markenware umgestaltet und weiterverkauft, bewegt sich im Markenrecht auf schwierigem Terrain. Solange das Produkt erkennbar aus dem Originalprodukt hervorgeht und als solches beworben wird, drohen Auseinandersetzungen mit dem Markeninhaber.
Businessplan & Erprobungsphase: Es wird ernst!
Erfolg mit DIY Produkten wird mit viel Arbeit verbunden sein. Denn es reicht nicht, nur Produkte in ansprechender Qualität zu erstellen. Sie müssen reichweitenstark vermarktet und vertrieben werden, wofür nicht weniger Ressourcen aufzubringen sein werden. Umso wichtiger erscheint es, mit dem Businessplan die Grundlagen für Erfolg mit dieser Geschäftsidee zu legen. Alle Abläufe vom Einkauf der Materialien, der Produktion bis hin zur Vermarktung müssen schlüssig und vor allem potenzialorientiert auf den Punkt gebracht werden. Der Standort spielt nur eine zentrale Rolle, falls ein Ladenlokal für DIY Produkte eröffnet werden soll. Ansonsten bietet das Internet als Vertriebsweg sehr reichweitenstarke Optionen für den Verkauf, ggf. auch je nach Produkt über die eigenen Landesgrenzen hinaus. Wer einen im Businessplan genau zu beziffernden Kapitalbedarf decken will, wird mit diesem wichtigen Gründungsdokument überzeugen müssen. Denn nur so werden sich Geldgeber oder andere Investoren gewinnen lassen.
Besondere Herausforderungen im DIY-Bereich
Da es sich bei DIY Produkten um sehr individuelle und teils auch eigenwillige Kreationen handeln kann, sollte vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit auf jeden Fall die Marktgängigkeit bzw. -tauglichkeit der Idee untersucht werden. Wie kommen die Produkte an? Gibt es tatsächlich Hinweise, dass die Annahmen in Bezug auf das Absatzpotenzial realistisch sind? Testverkäufe an einem Marktstand oder auch Online-Befragungen (nicht nur mit Freunden und Verwandten) können in diesem Kontext sehr aufschlussreich sein. Eventuell ergibt sich auch konkreter Optimierungsbedarf, der noch vor der offiziellen Aufnahme der Geschäftstätigkeit umgesetzt werden kann.
Die unterschätzte Rechenfrage: Was kostet ein Stück wirklich?
Hier scheitern in der Praxis die meisten DIY-Geschäftsmodelle, und zwar nicht am Absatz, sondern an der Kalkulation. Der typische Fehler: Material plus ein Aufschlag ergibt den Preis – die eigene Arbeitszeit taucht in der Rechnung gar nicht auf. Wer drei Stunden an einem Stück sitzt, für das er 15 Euro über dem Materialwert erlöst, arbeitet für einen Stundenlohn, der jede Kalkulation entwertet.
Dazu kommen die unsichtbaren Zeiten, die niemand bezahlt und die trotzdem anfallen: Produktfotos, Beschreibungen, Kundenanfragen, Verpacken, der Weg zur Post, Buchhaltung. In vielen DIY-Betrieben übersteigen diese Nebenzeiten die reine Fertigungszeit. Sinnvoll ist deshalb, den eigenen Stundensatz zu bestimmen und dann rückwärts zu prüfen, welche Produkte ihn überhaupt hergeben.
Wer wissen will, welcher Jahresumsatz nötig ist, damit am Ende ein auskömmlicher Unternehmerlohn steht, rechnet es am besten von den eigenen Fixkosten her durch:
Vertrieb: Wie sollten DIY Produkte verkauft werden?
Wer diese Geschäftsidee eher klassisch leben will, kann ein kleines Ladengeschäft mit integrierten Werkstatt- und Produktionsräumen eröffnen. Durch einen Internetshop kann das traditionelle Element mit den Wachstumschancen der Digitalisierung gekoppelt werden. Für viele Geschäftskonzepte kann ein professionell aufgestellter Onlineshop als Verkaufsbasis bereits völlig ausreichen, zumal sich die monatliche Kostensituation sehr viel schlanker als mit einem Ladenlokal gestalten lässt.
Das Internet wird also in welcher Form auch immer für nachhaltige Verkaufserfolge eine Schlüsselrolle spielen müssen. Daher sind neben einem eigenen Onlineshop für DIY Produkte weitere Absatzmöglichkeiten und deren Konditionen zu prüfen. Zu denken ist an diverse Plattformen und Marktplätze, wobei sich einige sogar auf das Segment DIY Produkte spezialisiert haben. Mit dem Ziel, die Verkaufsaktivitäten auf eine breite Basis zu stellen, sollten Existenzgründer alle Optionen offen prüfen. Dazu gehört auch, die Konditionen zu hinterfragen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Bei zu hohen Kosten durch Provisionen sind Alternativen ggf. die bessere Wahl bzw. keine Bereicherung für die eigene Geschäftsidee.
| Verkaufsweg | Stärke | Was zu bedenken ist |
|---|---|---|
| Handmade-Marktplatz | Passende Zielgruppe, Reichweite ohne eigenes Marketing | Provisionen und Gebühren mindern die Marge dauerhaft, Abhängigkeit von den Plattformregeln |
| Eigener Onlineshop | Volle Kontrolle über Preis, Daten und Kundenbeziehung | Rechtspflichten liegen vollständig beim Betreiber, Reichweite muss selbst aufgebaut werden |
| Märkte und Messen | Direkter Kundenkontakt, sofortiges Feedback zum Produkt | Standgebühr und ganze Tage Zeitaufwand, stark wetter- und saisonabhängig |
| Wiederverkäufer und Concept Stores | Größere Stückzahlen, planbarer Absatz | Einkaufspreis liegt deutlich unter dem Endkundenpreis, Kalkulation muss das hergeben |
| Eigenes Ladenlokal | Sichtbarkeit und Erlebnis vor Ort | Höchste Fixkosten, bindet Anwesenheit während der Öffnungszeiten |
Rechtliche Pflichten beim Verkauf an Verbraucher
Sobald an Privatkunden verkauft wird, gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Händler – der handgemachte Charakter ändert daran nichts. Zwei Punkte werden dabei besonders oft übersehen:
Produktsicherheit (GPSR). Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 unmittelbar. Wer selbst herstellt, ist Hersteller im Sinne der Verordnung – mit entsprechenden Pflichten. Jedes Online-Angebot muss Name und Anschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit enthalten, dazu Angaben zur Produktidentifikation und, wo nötig, Warnhinweise. Marktplätze setzen das inzwischen technisch durch: Angebote ohne diese Angaben werden gesperrt. Für Kleinserien und Einzelstücke gibt es keine Ausnahme.
Verpackungsgesetz. Wer Ware versendet oder verpackt abgibt, muss sich vor dem ersten Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Eine Bagatellgrenze existiert nicht – auch der Karton für das einzelne verkaufte Stück zählt.
Bei bestimmten Produktgruppen kommen weitere Vorschriften hinzu, die Gründer regelmäßig unterschätzen: Spielzeug fällt unter die Spielzeugrichtlinie mit CE-Kennzeichnung, Kerzen und Kosmetik unterliegen eigenen Regelwerken, bei Textilien greift die Textilkennzeichnungsverordnung, und alles, was mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss lebensmittelecht sein. Wer selbstgemachte Seife, Kinderspielzeug oder Kerzen verkaufen will, sollte diese Anforderungen klären, bevor die erste Charge entsteht.
Social-Media-Aktivitäten im Marketing-Plan
Es dürfte klar sein, dass Social-Media-Kanäle oder auch ein Blog nicht mehr fehlen dürfen, um die eigenen Produkte bekannt(er) zu machen. Dabei zeigt sich gerade im DIY-Bereich in den letzten Jahren ganz deutlich, dass professionelles Marketing immer wichtiger wird. Daher sind bei fehlendem Fachwissen Investitionen in einen suchmaschinenoptimierten Webshop mit Sicherheit für nachhaltige Verkaufserfolge gut angelegt.
Da die Vermarktung über Instagram und Co. für solche individuellen Produkte immer wichtiger wird, sind auch hier Expertenkenntnisse ein klarer Vorteil. Das betrifft allein das Erstellen von Videos und attraktiven Produktbildern. Es muss darum gehen, die Besonderheit (Alleinstellungsmerkmale) von DIY Produkten in den Fokus zu rücken und relevante Informationen für interessierte Kunden auf vielen Kanälen zu kommunizieren. Eine besondere qualitative oder funktionale Beschaffenheit sowie nutzbare Individualisierungsoptionen können dabei strategisch im Fokus stehen. Wer alles selber machen kann und/oder will, sieht sich mit einem hohen Arbeitspensum belastet. Aber das ist der Preis, den die meisten Selbstständigen in der Startphase zu zahlen haben.
Bei aller Reichweite lohnt der nüchterne Blick auf den Aufwand: Die Zeit für Content-Produktion ist Arbeitszeit, die nicht in die Fertigung fließt. Wer sie nicht in die Kalkulation einrechnet, wundert sich am Jahresende über den Stundenlohn.
Handlungsbedarf frühzeitig erkennen: In jedem Fall sollte der kritische Pfad beim anzustrebenden Wachstum immer genau verfolgt werden. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die eigenen Ressourcen nicht mehr ausreichen, um die vorhandene Nachfrage mit der vorgesehenen Qualität zu bedienen. Gründer sollten daher für alle Optionen gewappnet sein und frühzeitig nach Personal sowie Optionen zur Produktionsausweitung suchen!
Was die erste Einstellung tatsächlich kostet, lässt sich vorab durchrechnen – das Arbeitgeberbrutto liegt deutlich über dem vereinbarten Lohn:
Voraussetzungen, um sich mit DIY Produkten selbstständig zu machen
Von fundamentaler Wichtigkeit ist, dass Gründer in dem betreffenden Bereich wirklich handwerklich oder in einer anderen Weise kreativ begabt sind. Das wird die Basis für überzeugende Produkte sein, die schließlich gekauft werden müssen. Erfahrungen in der Preiskalkulation bzw. Betriebsführung sind als klarer Vorteil zu werten, um zu keiner Zeit den Überblick zu verlieren.
Rein formal muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eigene Produkte mit dem klaren Ziel der Gewinnerzielung verkauft werden sollen. Ob im Zuge der Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen oder Pflichten zu erfüllen sind, hängt im Einzelfall vom konkreten Leistungsspektrum ab.
Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt planen
Die gesetzlichen Anforderungen für die Produktart beachten
Je nach Produktart müssen Existenzgründer prüfen, ob es zu beachtende Auflagen gibt, damit diese Art von Produkt überhaupt verkauft werden darf. Zu denken ist an Produkt- bzw. Sicherheitstests und offizielle Gütesiegel. Diese wiederum können den Vorteil bei der Vermarktung mitbringen, dass sich Produkte leichter verkaufen lassen.
Weitere formale Rahmenbedingungen
Die Einnahmen aus der Tätigkeit sind steuerpflichtig. Die gewerbliche Tätigkeit muss zu Beginn steuerlich erfasst werden. Für die Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Sie kann genutzt werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr 25.000 Euro netto nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro netto nicht übersteigt. Auf diese Weise kann in Rechnungen legal auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichtet werden, was gerade im Privatkundenbereich ein Vorteil sein kann.
Die Kehrseite sollte man kennen: Ohne Umsatzsteuerausweis entfällt der Vorsteuerabzug. Wer zu Beginn viel Material, Werkzeug oder Maschinen anschafft, verschenkt damit unter Umständen mehr, als der Wettbewerbsvorteil beim Preis einbringt. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, greift die Regelbesteuerung sofort ab dem betreffenden Umsatz – nicht erst im Folgejahr.
Kleinunternehmer-Grenze prüfen
Bei der Gewerbesteuer greift für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro, der in der Anfangsphase meist nicht ausgeschöpft wird:
Für die laufende Erfassung von Material, Belegen und Verkäufen empfiehlt sich früh eine passende Lösung, die auch die Anforderungen an die E-Rechnung abdeckt:
Buchhaltungssoftware vergleichen
Und damit die Steuernachzahlung nicht zur bösen Überraschung wird, sollte von Anfang an zurückgelegt werden:
DIY: Verdienst mit selbstgemachten Produkten?
Hier sind konkrete Summen fehl am Platz, zumal viele Gründer mit DIY Produkten ‚lediglich‘ nebenberufliche Einkünfte erzielen. Diese Summen würden den tatsächlichen Mittelwert nach unten verfälschen. Im Businessplan sollten Gründer die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten mit DIY Produkten selber beantworten können. Eine angenommene Abnahmemenge im Monat zu einem Gewinn von X Euro zeigt abzüglich aller Kosten und Steuern, mit welchen Gewinnen zu rechnen ist. In jedem Fall wird eine durchdachte kaufmännische Kalkulation die Basis für Gewinne bzw. die Möglichkeit sein, sich als Unternehmer einen Lohn auszahlen zu können. Gerade im DIY-Bereich besteht je nach Originalität und Kreativität in Bezug auf die Gewinnmarge viel Spielraum, da sich der tatsächliche Verkaufspreis durch wahrgenommene Mehrwerte höher ansetzen lässt.
Der entscheidende Punkt dabei ist die Skalierungsgrenze: Handarbeit lässt sich nicht beliebig vervielfachen. Wer ausschließlich selbst fertigt, ist durch die eigenen Arbeitsstunden gedeckelt – mehr Umsatz geht dann nur über höhere Preise, nicht über mehr Stücke. Wer wachsen will, muss irgendwann entweder Personal einstellen, Teile der Fertigung auslagern oder das Sortiment auf Produkte zuspitzen, die in kürzerer Zeit einen höheren Deckungsbeitrag bringen. Diese Weichenstellung sollte man bewusst treffen und nicht dem Zufall überlassen.
Tücken und häufige Fehler im DIY-Geschäft
- Arbeitszeit nicht eingepreist: Der häufigste und teuerste Fehler. Material plus Aufschlag ist keine Kalkulation.
- Nebenzeiten ignoriert: Fotografieren, Beschreiben, Verpacken und Versenden sind Arbeitszeit und gehören in den Preis.
- Zu breites Sortiment: Jede Variante bindet Material und Aufmerksamkeit. Wenige gut kalkulierte Artikel schlagen viele halbherzige.
- Gewerbeanmeldung aufgeschoben: „Erst mal schauen, ob es läuft" führt zu rückwirkenden Anmeldungen und vermeidbarem Ärger mit dem Finanzamt.
- Fremde Motive und Marken verwendet: Lizenzfiguren, Logos oder geschützte Muster auf Selbstgemachtem sind ein klassischer Abmahngrund.
- Kennzeichnungspflichten übersehen: Fehlende GPSR-Angaben führen inzwischen direkt zur Sperrung von Angeboten auf Marktplätzen.
- Nur auf einer Plattform verkauft: Wer seinen gesamten Absatz über einen Marktplatz abwickelt, ist dessen Regel- und Gebührenänderungen ausgeliefert.
Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit DIY Produkten‘
- Selbstgemachtes bzw. do it yourself Produkte liegen im Trend, da sich viele Menschen wieder auf Traditionelles als Gegengewicht zur rasanten Digitalisierung besinnen.
- Treffen die angedachten DIY Produkte wirklich den Zeitgeist und handelt es sich somit um eine potenzialreiche Geschäftsidee? Ein Markteignungstest sollte möglichst VOR dem Verkaufsstart belastbare Antworten geben.
- Beim Marketing muss auf möglichst vielen Kanälen auf Reichweite gesetzt werden, wobei sich im DIY-Bereich in den letzten Jahren eine klare Professionalisierung erkennen lässt.
- Unabhängig von Haupt- oder Nebenerwerb wird in der Regel ein Gewerbe anzumelden sein – eine umsatzabhängige Freigrenze für die Anmeldepflicht gibt es nicht.
- Nur bei echter eigenschöpferischer Gestaltung kommt eine freiberufliche Einordnung als Künstler in Betracht; Fertigung nach Kundenwunsch ist gewerblich.
- Seit Geltung der GPSR muss jedes Online-Angebot Herstellerangaben und Kontaktmöglichkeit enthalten; hinzu kommt die LUCID-Registrierung für Verpackungen.
- Um auskömmliche Gewinne mit dem Verkauf von DIY Produkten erzielen zu können, muss die eigene Arbeitszeit vollständig in die Preiskalkulation eingehen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...









