Nebenberuflich selbstständig: Diese 7 Punkte sind wichtig

Business Schuhe nebeneinander verkehrt

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen ist derzeit ein Trend. Im Jahr 2013 gab es laut KfW-Gründungsmonitor 562.000 Gründungen im Nebengewerbe, 2014 lag diese Zahl bei 868.000. Dabei handelt es sich fast immer um Einzelgründungen. Ein Unternehmen zu gründen ist immer eine Herausforderung, ob im Haupt- oder im Nebenerwerb. Dabei sind einige rechtliche, buchhalterische und steuerliche Vorschriften zu beachten.
 

1. Selbstständig im Neben- oder Haupterwerb – wo ist der Unterschied?

Im Nebenerwerb selbstständig zu sein bedeutet, dass Sie einen Hauptberuf haben und sich zusätzlich um Ihr Unternehmen kümmern. Der Zeitaufwand liegt bei maximal 18 Stunden pro Woche. Das Einkommen sollte das Haupteinkommen nicht übersteigen.

Ausnahmen von dieser Regelung
Studenten sind im Hauptberuf Studierende. Sie sind günstig krankenversichert, unter 25 Jahren sind sie noch in der Familienversicherung. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 350 Euro pro Monat. Zweimal im Jahr dürfen sie diese Grenze überschreiten. Ist der Verdienst höher oder hat der Student die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten, ist eine eigene Versicherung notwendig. Die Höchstverdienstgrenze liegt bei circa 2000 Euro pro Monat, darüber ist der volle Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.

Beamte dürfen nebenberuflich selbstständig sein, wenn sie nicht mehr als 20 Prozent ihrer wöchentlichen Dienstzeit investieren. Die Einnahmen dürfen 40 Prozent des Endgrundgehaltes nicht übersteigen. Weitere Besonderheiten sind im Bundesbeamtengesetz §§ 99 BBG ff. geregelt.

Arbeitslose dürfen ebenfalls ein Nebengewerbe anmelden. Dabei dürfen sie nicht mehr als 165 Euro monatlich dazuverdienen. Liegt der Verdienst zwischen 165 und 400 Euro, rechnet die Agentur für Arbeit das Einkommen an. Arbeitslose dürfen das Gewerbe erst anmelden, wenn sie den Antrag auf Gründerzuschuss bereits gestellt. Ansonsten lehnt die Behörde den Zuschuss direkt ab.

2. Was bei der Sozialversicherung zu beachten ist

Einnahmen aus einem selbstständigen Nebengewerbe sind sozialabgabenfrei.

Ausnahmen
Scheinselbstständigkeit, also wenn der Selbstständige nur einen Auftraggeber hat, er nicht frei ist in der Gestaltung der Aufträge oder er mehr als 80 Prozent seiner Einnahmen von einem Kunden bekommt, führt zur Rentenversicherungspflicht. Er muss 18,3 Prozent seiner Einnahmen an die Rentenversicherung abführen.

Sobald das Nebengewerbe zur Hauptbeschäftigung wird, wenn beispielsweise die Stundengrenze von 18 Stunden überschritten ist, verlangt die Krankenversicherung ebenfalls einen Beitrag in Höhe von 15,5 Prozent der Umsätze. Dies gilt nur für gesetzlich Versicherte.
 

3. Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer sollten Sie die nebenberufliche Selbstständigkeit Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Sind folgende Kriterien erfüllt, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten:

  • keine Konkurrenz zum Haupterwerb
  • voller Einsatz bei der Arbeit, wie vertraglich vereinbart
  • keine Verwendung betrieblicher Mittel
     

4. Kleingewerbe

Als Kleingewerbetreibender gilt, wer „keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb hat“. Eine Einzelunternehmung oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt hier infrage. Dabei sind bis zu 250.000 Euro Umsatz pro Jahr als Richtwert vorgeschrieben. Als Kleingewerbetreibender unterliegen Sie nicht den Vorschriften des HGB und müssen keine Bilanz erstellen. Eine Eintragung ins Handelsregister, Inventur und Gewinn- und Verlustrechnung entfallen ebenfalls.
 

5. Steuern

Als nebenberuflich Selbstständiger sind Sie dafür verantwortlich Ihre Steuern ordnungsgemäß zu bezahlen. Die wichtigsten Steuerarten dabei sind:

  • Einkommensteuer
    Für die Gewinnermittlung können Sie die einfache Einnahmeüberschussrechnung anwenden. Dazu sind einfach die Ausgaben und Abschreibungen von den Einnahmen abzuziehen. Der so ermittelte Gewinn ist zu versteuern. Gleichzeitig legt das Finanzamt Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest.
     
  • Umsatzsteuer
    Nach § 12 Umsatzsteuergesetz ist jeder Umsatz in Deutschland steuerpflichtig. Haben Sie bei der Gründung die Kleinunternehmerregelung gewählt, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Als Kleinunternehmen gelten Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und im aktuellen Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird.
     
  • Gewerbesteuer
    Sobald Sie ein Gewerbe anmelden, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Gewerbe. Haben Sie zwei Gewerbe angemeldet, steht Ihnen dieser Betrag zweimal zur Verfügung.
     

6. Beitrag an die IHK

Das Gewerbeamt informiert direkt nach der Gewerbeanmeldung die zuständige Handelskammer. Als Gewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied und müssen den Beitrag bezahlen. Als Erstgründer können Sie sich die ersten vier Jahre von der Beitragspflicht befreien lassen.
 

7. Nebenberuflich selbstständig in der Digitalwirtschaft

In diesem Fall ergeben sich Besonderheiten bezüglich des Konkurrenzschutzes gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Bei digitalen Dienstleistungen handelt es sich um immaterielle Dienstleistungen und Produkte. Dabei gibt es auch keine geografischen Grenzen. Am besten ist es, mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, was er tolerieren kann und was Sie lieber unterlassen sollten. Bei einer Selbstständigkeit in der Digitalwirtschaft liegt der große Vorteil darin, dass nur sehr wenig Anfangskapital notwendig ist. Ein Blog oder ein Onlineshop lässt sich mit wenig Geld realisieren.
 

Unser Fazit

Als nebenberuflich Selbstständiger ist am Anfang neben dem notwendigen Know-how auch sehr viel Disziplin gefragt. Die Freizeit verringert sich um einen großen Teil, damit Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erstellen und vermarkten können. Allerdings sind die Anforderungen in der Verwaltung dieselben, wie an einen hauptberuflichen Gründer, denen dafür allerdings mehr Zeit zur Verfügung steht. Der nebenberufliche Einstieg bietet den großen Vorteil, dass die Selbstständigkeit aus einer finanziell gesicherten Situation heraus beginnt. Das Haupteinkommen kommt aus der regulären Arbeit. Dennoch profitieren Sie von der persönlichen Weiterentwicklung durch Ihre Selbstständigkeit.

Eine Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt und trägt auf jeden Fall auch zu Ihrer persönlichen Weiterentwicklung bei.

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