Die wichtigsten Informationen zur Gewerbeanmeldung im Schnelldurchlauf

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Selbstständigkeit: Zum einen wäre da die freiberufliche Tätigkeit und zum anderen das Gewerbe. Während beide Arten dem Finanzamt mitzuteilen sind, bedarf es nur beim Gewerbe eines Gewerbescheins. Dazu sind einige Aspekte zu beachten, die wir in diesem Artikel auf die wesentlichen Inhalte herunterbrechen wollen.
 

Freiberufliche Tätigkeit vs. Gewerbe: Das sind die Unterschiede

Bevor es an die Anmeldung geht, ist zu prüfen, ob es sich bei der Selbstständigkeit überhaupt um ein Gewerbe handelt. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet hier zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.

Wenn die geplante Selbstständigkeit also unter die wissenschaftlichen, erzieherischen, unterrichtenden oder künstlerischen Tätigkeiten fällt, ist die Anmeldung eines Gewerbes nicht notwendig. Stattdessen muss lediglich das Finanzamt über die Pläne informiert werden, das wiederum eine Steuernummer ausstellt.

Ist die Selbstständigkeit hingegen auf Dauer angelegt und dient der Gewinnerzielung, handelt es sich um ein Gewerbe. Folglich ist das Gewerbeamt die richtige Anlaufstelle zur Anmeldung.
 

Die richtige Anlaufstelle für die Gewerbeanmeldung

Eine solche Stelle gibt es in jeder Stadt, wodurch die Hürden relativ gering sind. Trotzdem gilt es, im Vorfeld einige Vorkehrungen zu treffen. Der angehende Gewerbetreibende muss die nötigen Dokumente vorlegen, damit das Amt die Berechtigung ausstellen kann.

Dies geht entweder persönlich vor Ort oder alternativ über das Internet. Wer das Gewerbe Anmelden online erledigt, spart einiges an Zeit. Daher wird es immer häufiger als bevorzugte Option genutzt. Bei den Kosten gibt es jedoch keine Unterschiede, da diese immer im Bereich von 20 bis 60 Euro liegen.

Welche Dokumente genau vorzulegen sind, hängt von Faktoren wie der Branche des Gewerbes ab. Wer sich beispielsweise als Handwerker selbstständig machen möchte, muss einen Nachweis seiner beruflichen Qualifikation erbringen.
 

Das Finanzamt muss informiert werden

Wenn das Gewerbeamt die Anmeldung bestätigt hat, muss das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das gilt übrigens für Gewerbetreibende und Freiberuflicher gleichermaßen, obwohl Freiberufler den vorherigen Schritt überspringen können. Da das Gewerbeamt die Übermittlung übernimmt, können Gewerbetreibende erst einmal abwarten, bis ihnen das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Freiberufler müssen diesen dagegen selbst herunterladen und ausfüllen.

Haben Gewerbetreibende den Bogen erhalten, sollten sie ihn möglichst schnell ausfüllen. Alle dort aufgeführten Felder müssen komplett und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden, damit die nächsten Schritte erfolgen können. Um Fehler bei den Angaben zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann vor allem bei den wichtigen Angaben zu den erwartenden Gewinnen Tipps geben, da er sich mit den Einzelheiten auskennt.
 

Mitgliedschaft bei der Handelskammer ist Pflicht

Ein weiterer Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern liegt in der Pflicht zur Mitgliedschaft in der Handelskammer. Diese schickt einen weiteren Bogen, der Auskünfte über die Einkünfte verlangt. Sind diese sehr gering, müssen allerdings trotz der Mitgliedschaft keine Mitgliedsbeiträge bezahlt werden.

 

Alle weiteren Schritte richten sich nach den Feinheiten

Die in diesem Artikel genannten Schritte sind eine allgemeine Anleitung auf dem Weg zum eigenen Gewerbe. Natürlich bedarf es für die vollständige Anmeldung je nach Größe oder Branche des Gewerbes noch weiterer Dokumente.

Die Prozedur im Einzelfall können angehende Gewerbetreibende bei den zuständigen Stellen erfragen, um auch wirklich alle Auflagen zu erfüllen. Das gilt auch für die verschiedenen Rechtsformen, die sinnvoll sein könnten.

 

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