Welche Versicherungen brauchen Ernährungsberater?

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Heutzutage ist es wichtiger denn je, gut versichert zu sein. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Selbstständige. Freiberufliche Ernährungsberater tragen bei ihrer Arbeit das Gesundheitsrisiko ihrer Patienten und müssen sich für alle möglichen Zwischenfälle absichern. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss überdies an weitere Versicherungen denken. Doch welche Versicherungen sind für selbstständige Ernährungsberater besonders sinnvoll? Das klärt folgender Artikel.
Die Berufshaftpflicht
In den meisten Branchen zählt die Berufshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Das gilt ebenfalls für selbstständige Ernährungsberater. Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Ihrer Klienten. Eine gute Versicherung prüft alle Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Manche Versicherungen vertreten ihre Versicherungsnehmer auch bei Prozessen und wirken so wie eine Rechtsschutzversicherung. Die Berufshaftpflicht greift beispielsweise in folgenden Fällen:
- Ihr Kunde stürzt in Ihrem Büro und verletzt sich dabei.
- Ihr Kunde verträgt ein von Ihnen erhaltenes Lebensmittel nicht und benötigt ärztliche Behandlung.
- Sie beraten Ihren Kunden, obwohl dieser eine unentdeckte Nahrungsmittelunverträglichkeit hat. Daraufhin wird eine ärztliche Behandlung notwendig.
Grundsätzlich schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden sind in den üblichen Tarifen für Ernährungsberater nur dann gedeckt, wenn sie aus einem Personen- oder Sachschaden erwachsen – ein reiner Vermögensschaden, bei dem niemand verletzt und nichts beschädigt wurde, fällt regelmäßig aus der Deckung. Wer auch das absichern will, braucht eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht. Je nach Versicherung und den ausgehandelten Konditionen werden andere Summen geschützt. Um die richtige Versicherung auszuwählen, sollten Sie einen Businessplan erarbeiten, der Ihre Tätigkeitsfelder genau auflistet.
Als Untergrenze für die Deckungssumme gelten drei Millionen Euro; heutiger Marktstandard sind fünf Millionen Euro, und zwar pauschal für Personen- und Sachschäden statt in getrennten Einzelsummen. Getrennte Summen sehen auf dem Papier gleichwertig aus, laufen im Schadenfall aber schnell an der falschen Stelle leer. Achten Sie außerdem darauf, dass Tätigkeits- und Obhutsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind – Schäden an genau der Sache, an der Sie arbeiten oder die man Ihnen anvertraut hat, sind in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen zunächst ausgeschlossen und nur über einen Zusatzbaustein zu haben. Das betrifft Sie überall dort, wo Sie in fremden Räumen arbeiten: in der Klinik, in der Praxis, im Seminarraum des Kunden.
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Diese Berufshaftpflicht ist übrigens abzugrenzen von einer Betriebshaftpflichtversicherung, die bei Gewerbetreibenden greift. Welche der beiden für Sie gilt, hängt an Ihrem steuerlichen Status – und der ist bei Ernährungsberatern weniger eindeutig, als viele annehmen. Eine individuell beratende Tätigkeit auf Basis einer einschlägigen Qualifikation ordnet das Finanzamt in aller Regel den freien Berufen nach § 18 EStG zu. Fehlt die entsprechende Ausbildung, oder kommen Gruppenkurse, Kochkurse und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln dazu, ist der gewerbliche Teil anzumelden. Insofern entscheidet das Finanzamt im Einzelfall, und die Antwort betrifft nicht nur die Steuer, sondern auch die Frage, welche Police überhaupt die richtige ist.
Gewerbe oder Freiberuf? Status in wenigen Minuten klären
Wer den gewerblichen Teil anmelden muss, findet das Vorgehen im Beitrag Gewerbe anmelden beschrieben.
Gewerbeanmeldungs-Plan: Ihre persönliche Checkliste
Wenn Sie Präventionskurse nach § 20 SGB V anbieten wollen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstatten, führt der Weg über die Zentrale Prüfstelle Prävention. Anerkannt werden dort nur bestimmte Qualifikationen – etwa Ökotrophologie, eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Diätassistentin oder eine Zertifizierung über die Fachverbände. Die Kurszertifizierung gilt in der Regel drei Jahre und muss danach erneuert werden.
Eine Inventarversicherung
Wenn Sie sich als Ernährungsberater selbstständig machen, stehen Ihnen verschiedene Arbeitsfelder zur Verfügung. Es ist möglich, sich in eigenen Büroräumlichkeiten niederzulassen und dort zum Beispiel Workshops oder Seminare für Kunden anzubieten. Wenn Sie diese Variante wählen, sollten Sie eine Inventarversicherung abschließen. Diese schützt Ihr betriebliches Hab und Gut vor fast allen denkbaren Gefahren:
- Feuer
- Einbruch/Diebstahl
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Wasserschäden
- etc.
Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Sie müssen gesondert eingeschlossen werden. Wer im Erdgeschoss oder Souterrain berät – und das sind aus Gründen der Barrierefreiheit die meisten Praxisräume –, sollte das ausdrücklich prüfen.
Gerade Ernährungsberater, die Gruppenseminare und -workshops anbieten, benötigen größere Räumlichkeiten. Die Bandbreite an Gegenständen, die dabei zu schützen sind, ist groß. Vom persönlichen Arbeitsplatz mit Computer und Drucker, über Material und Werbegeschenke von Drittfirmen, bis hin zu Sportgeräten ist alles denkbar. Eine Inventarversicherung schützt all dies – außer die persönlichen Besitztümer Ihrer Kunden. Diese sind über Ihre Berufshaftpflicht abgesichert.
Manche Ernährungsberater führen neben der reinen Beratung auch Sport-Workshops durch und besitzen Gymnastikbälle, Yogamatten oder Ähnliches. Auch in diesem Fall sind Sie abgesichert. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie eine detaillierte Aufstellung aller Güter in Ihren Räumlichkeiten vorlegen können. Entscheidend sind hierbei der Kaufwert sowie der aktuelle Wert der Gegenstände. Nur wenn dieser eindeutig nachzuweisen ist, zahlt die Versicherung die benötigte Summe.
Größere Anschaffungen für Praxis und Seminarraum schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab; je nach Anschaffungswert greifen dabei unterschiedliche Regeln.
Abschreibungsrechner: Nutzungsdauer und AfA für Ihre Anschaffungen
Autoversicherungen
Wer als Ernährungsberater in Kliniken, Universitäten, auswärtigen Praxen oder direkt bei Kunden arbeitet, benötigt in der Regel einen Firmenwagen. So kommen Sie schnell und sicher zu allen Terminen und können Ihre Materialien und Arbeitsmittel unkompliziert transportieren. Doch auch für Ihren Firmenwagen benötigen Selbstständige eine gute Versicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Dienstfahrzeuge in Deutschland verpflichtend. Darüber hinaus lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung für Selbstständige, da sie auch bei beispielsweise selbstverschuldete Parkunfälle oder Unfälle mit gegnerischer Fahrerflucht absichert. Dies ist sinnvoll, wenn Sie häufig in unbekannten Gegenden unterwegs sind und dort auch parken müssen.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Firmenfahrzeug auch privat nutzen, können Sie die Kfz-Versicherungen immer noch teilweise über Ihre Firma abrechnen – auch bei der Steuer. Dann müssen Sie lediglich darauf achten, die privaten Anteile genau auszurechnen und von der Versicherungspolice abzuziehen. Ob sich dabei die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch günstiger rechnet, hängt von Fahrleistung und Privatanteil ab.
Firmenwagenrechner: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch
Mitarbeiter versichern
Größere Praxen im Gesundheitswesen kommen nicht ohne Mitarbeiter aus. Ob eine Rezeptionistin für die Terminplanung oder ein weiterer Ernährungsberater als Angestellter – mit steigendem Umsatz benötigen Sie Personal. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der BGW, anmelden und versichern. So sind Ihre Arbeitnehmer gegen Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert und in diesen Fällen muss nicht die Krankenkasse die Behandlungskosten tragen.
Die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der BGW ist verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie die Mitarbeiter, sobald der Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, anmelden müssen. Sonst drohen empfindliche Strafen. Unabhängig davon müssen Sie den Betrieb selbst binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der BGW anmelden – auch als Ein-Personen-Betrieb ohne jeden Angestellten. Und der zweite, teurere Irrtum: Als Unternehmer stehen Sie nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür müssen Sie die freiwillige Unternehmerversicherung gesondert beantragen; sie beginnt erst am Tag nach Eingang des Antrags bei der BGW.
Mitarbeiterkosten-Rechner: Was ein Angestellter wirklich kostet
Die privaten Versicherungen
Wie jeder Selbstständige sollten sich auch Ernährungsberater gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit versichern. Vor allem Ernährungsberater, die allein, ohne Personal, arbeiten, können sonst schnell in die Insolvenz rutschen. Deshalb sind drei Versicherungen für Selbstständige unerlässlich: die Kranken-, die Pflege- und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Diese beiden Versicherungen gehen in der Regel Hand in Hand, werden aber getrennt geführt: Auch privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, das ist keine freiwillige Zusatzleistung. Bei der Krankenversicherung haben Gründer die freie Wahl: Sie können sich privat oder gesetzlich versichern. Die Unterschiede liegen bei den zu zahlenden Beiträgen sowie den Leistungen. Die Leistungen der privaten Versicherungen sind häufig frei wählbar, und die Beiträge richten sich nicht nach den persönlichen Einkünften, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Genau darin liegt der Unterschied: In der gesetzlichen Kasse steigt der Beitrag mit dem Einkommen, in der privaten mit dem Alter und dem Leistungsumfang. Ob der Wechsel sich rechnet, ist deshalb eine Einzelfallfrage und keine Regel – pauschal günstiger ist die private Versicherung nicht. Wer über 55 Jahre alt ist, kommt zudem faktisch nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück.
Krankenkassenrechner: Ihr GKV-Beitrag als Selbstständiger
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sich als Ernährungsberater selbstständig macht, weiß, welche Faktoren zu einem gesunden Leben gehören. Dennoch gibt es keine absolute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Ein Unfall auf dem Weg zu einem Kunden kann schnell zum Problem werden. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell vor den Folgen einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit. An diese Versicherung sollte daher jeder Selbstständige denken, auch wenn der Blick in die Zukunft noch so weit weg wirkt. Achten Sie beim Vertrag darauf, dass er auf die abstrakte Verweisung verzichtet – sonst müssen Sie sich auf einen anderen, schlechter bezahlten Beruf verweisen lassen, bevor die Rente fließt.
Zwischen dem ersten Krankheitstag und einer anerkannten Berufsunfähigkeit liegt allerdings eine Lücke, die viele übersehen: Wer als Selbstständiger sechs Wochen ausfällt, bekommt kein Geld vom Chef, während Miete, Beiträge und Leasingraten weiterlaufen. Diese Lücke schließt das Krankentagegeld.
Krankentagegeld-Bedarfsrechner: Wie viel Sie wirklich brauchen
Was Ihr Honorar tragen muss, damit all diese Beiträge gedeckt sind, lässt sich vorab kalkulieren – die betrieblichen Policen sind Fixkosten und gehören in den Stundensatz eingerechnet, nicht in die Rubrik „gelegentliche Ausgaben".
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...









