Zuschüsse für Gesundheit und Soziales

Angestellte mit Fitnessmatte im Büro

Der Sektor „Gesundheit und Soziales“ ist für Unternehmen verhältnismäßig rar mit Zuschussprogrammen ausgestattet. Es gibt weniger als ein halbes Dutzend bundesweit geltende Programme sowie weniger als insgesamt 50 bundeslandgebundene Zuschüsse – das sind im Schnitt 3 Stück pro Bundesland.
 

Gesundheit und Soziales sind weitgehend Aufgaben der öffentlichen Hand

Der Bereich Gesundheit und Soziales gilt in erster Linie für Programme, die sich an Kinder und Jugendliche, Frauen, Senioren und Migranten richten. Vor allem will die Bundesregierung damit Projekte und Einrichtungen fördern, die für die Betreuung der genannten Gruppen ausgerichtet sind. Zugriff auf die Programme haben vorwiegend öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kommunen sowie Verbände oder Vereinigungen. Auch gibt es Einzelprogramme für Privatpersonen, die zum Beispiel die Unterstützung von bildungsbenachteiligten oder behinderten Menschen zum Thema haben. Die folgenden zwei ausführlicher beschriebenen Zuschüssen gelten für Unternehmen mit Sitz im Bundesgebiet. Danach folgt eine Auflistung von Zuschüssen, die nach Bundesländern sortiert sind.
 

Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Bei der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher geht es darum, jungen Menschen einen Einstieg ins Arbeitsleben zu bieten, indem sie für sechs oder zwölf Monate in einem Betrieb arbeiten können. Um das zu finanzieren erhalten Unternehmen Zuschüsse. Zuständig ist die örtliche Bundesagentur für Arbeit. Anträge dürfen Betriebe stellen, die einer jungen Personen ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis anbieten. Die Vermittlungsperspektiven der begünstigten Person muss im Vergleich zu anderen Bewerbern eingeschränkt sein. Auch, wenn der oder die Jugendliche noch nicht voll ausbildungsfähig, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt ist, können Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Das Höchstalter liegt bei 25 Jahren. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 243 Euro pro Monat für die vereinbarte Beschäftigungsdauer. Hinzu kommt ein Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
 

Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (Sozialpartnerrichtlinie)

Die Sozialpartnerrichtlinie wird von der Regiestelle „Fachkräfte sichern“ mit Sitz in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt Köln koordiniert. Antragsteller im Sinne der Richtlinie dürfen neben Tarifparteien und Sozialpartnern auch juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften sein. Natürliche Personen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens operieren, sind nicht als Antragsteller zugelassen.

Im Rahmen des Zuschussprogramms sollen in sich geschlossene Projekte mit langfristigen Auswirkungen gefördert werden. Folgende Projekte sind zuschussfähig:

  • Entwicklung und Konzeption von Strukturen zur Personalentwicklung

  • Entwicklung und Konzeption von Strukturen zur Weiterbildung, bei denen Netzwerke eine Rolle spielen

  • Branchendialoge in Gang setzen und langfristig etablieren

  • Gleichstellung von Frauen und Männern und der damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten, die Betriebe ausüben müssen, um die Gleichstellung zu erreichen

  • Entwicklung und Konzeption von Arbeitszeitmodellen und Karriereperspektiven, die sich an den Lebensphasen von Beschäftigten orientieren

Die Projekte sollen dem Staat dabei helfen, Fachkräfte in deutschen Betrieben zu entwickeln, zu sichern und dem demographischen Wandel anzupassen.

Der Zuschuss ist monetär nicht festgeschrieben, die Richtlinie gibt nur darüber Auskunft, dass maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtaufgaben förderfähig sind. Das bedeutet, dass Sie pro 1000 Euro Kosten mit maximal 700 Euro Zuschuss rechnen können.
 

Landesprogramme im Überblick

Gerade einmal zwei bundesweit geltende Programme stehen über 50 Landesprogrammen gegenüber, die Sie unter Umständen beantragen können. Manche Bundesländer greifen dabei tiefer, andere weniger tief in die Tasche. Nicht immer müssen Betriebe oder Mitarbeiter in dem Bundesland ihren Wohnsitz vorweisen, in dem die Förderung gewährt wird. Manchmal reicht es aus, wenn der Arbeitsplatz oder der Wohnort im Bundesland liegt. Für Betriebe, die Mitarbeiter über Bundeslandgrenzen hinweg beschäftigen, kann das ein Vorteil sein. Die folgende Tabelle zeigt Zuschuss-Programme aus dem Bereich Gesundheit und Soziales auf und sortiert die Programme dabei nach Bundesländern von A bis Z.
 

Baden-Württemberg

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Arbeit Inklusiv

 

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg; zuständiger Integrationsfachdienst Baden-Württemberg

 

Ausbildung Inklusiv

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg; zuständiger Integrationsfachdienst Baden-Württemberg

 

Investitionen Kinderbetreuung

Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

 

Solitaire Kurzzeitpflege

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Bayern

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

Förderung von Integrationsprojekten

Zuständiges ZBFS-Integrationsamt

 

Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes

Landesamt für Gesundheit und soziales

 

 

Berlin

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Soziale Stadt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; ARGE Programmdienstleistern GbR

 

Zukunftsinitiative Stadtteil

Der paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.; ARGE Programmdienstleister GbR; Senatsverwaltung für Kultur und Europa

 

Zuwendungen für ein unentgeltliches WLAN in Berliner Plankrankenhäusern

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Brandenburg

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Inklusive Ausbildung und Arbeit in Betrieb und inklusive Ion Initiative II – AlleImBetrieb

Landesamt für Soziales und Versorgung

 

Stärkung der landärztlichen Versorgung

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Hamburg

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Hamburgische Investitions- und Förderbank

 

Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Integrationsprojekte

Zuständiges Integrationsamt

 

Quartiersorientierte Wohnformen und Nachbarschaftspflege – wohnen bleiben im Quartier

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Förderung von Innovationsprojekten in Telemedizin und E-Health

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

 

Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen

Landeswohlfahrtsverband Hessen

Niedersachsen

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Wohnen und Pflege im Alter

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nordrhein-Westfalen

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Hausärzte-Förderrichtlinien

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

 

Integration unternehmen! -Investive Förderung von Integrationsprojekten

Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Landschaftsverband Rheinland; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

 

LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Landschaftsverband Rheinland

 

LWL-Budget für Arbeit

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

 

Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asyl begehrende

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Saarland

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Förderung von Integrationsprojekten

Landesamt für Soziales

 

Überlassung von Hausärzten und Fachärzten im ländlichen Raum

Landesamt für Soziales

Sachsen

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Sächsische Aufbaubank

 

Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheit-Leerzeile und Pflegewirtschaft

Sächsische Aufbaubank

 

Demographie, Familie und Gesundheit

Sächsische Aufbaubank

 

Mikroprojekte – Lokales Kapital für soziale Zwecke

Sächsische Aufbaubank

 

Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Kommunaler Sozialverband Sachsen

 

Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnraum

Sächsische Aufbaubank

 

Förderung entstandene Umsatzsteuer im Rahmen des EU-Schulprogramms

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung

Zuständige Agentur für Arbeit

Sachsen-Anhalt

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Sprachkurs für der Richtlinie 2014-2020

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

 

Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung – aktive Eingliederung

Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 

Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung – Familien stärken – Perspektiven eröffnen

Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen wohlfahrtsverbandsunabhängiger Träger

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

 

Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich

Ministerium für große Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

 

Förderung von seniorenpolitischen Maßnahmen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

 

Fonds für Barrierefreiheit

Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Thüringen

Programmbezeichnung

zuständige Stelle

 

Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum

Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen


 

Fazit: Zuschussprogramme prüfen und Förderungen beantragen

Möglicherweise sind einige der aufgeführten Programme für Sie interessant. Im nächsten Schritt liegt es nun an Ihnen, die Einzelheiten der Programme genau zu studieren und sich bei Fragen mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Scheuen sie sich nicht vor gezielten Rückfragen, denn die Gelder stehen bereit und die Förderstellen haben ein Interesse daran, diese zu verteilen. Vielleicht kommt es für Sie infrage, einem behinderten Menschen einen Arbeitsplatz einzurichten oder einem jungen Menschen, der durch das soziale Raster gefallen ist, eine Chance zu bieten? Dann sind Zuschüsse aus diesem Bereich eine Hilfe für Ihr Vorhaben. Viel Erfolg bei der Antragstellung!

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