Zuschüsse für Gesundheit und Soziales

Der Sektor „Gesundheit und Soziales“ ist für Unternehmen verhältnismäßig rar mit Zuschussprogrammen ausgestattet. Es gibt weniger als ein halbes Dutzend bundesweit geltende Programme sowie weniger als insgesamt 50 bundeslandgebundene Zuschüsse – das sind im Schnitt 3 Stück pro Bundesland.
Gesundheit und Soziales sind weitgehend Aufgaben der öffentlichen Hand
Der Bereich Gesundheit und Soziales gilt in erster Linie für Programme, die sich an Kinder und Jugendliche, Frauen, Senioren und Migranten richten. Vor allem will die Bundesregierung damit Projekte und Einrichtungen fördern, die für die Betreuung der genannten Gruppen ausgerichtet sind. Zugriff auf die Programme haben vorwiegend öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kommunen sowie Verbände oder Vereinigungen. Auch gibt es Einzelprogramme für Privatpersonen, die zum Beispiel die Unterstützung von bildungsbenachteiligten oder behinderten Menschen zum Thema haben. Die folgenden zwei ausführlicher beschriebenen Zuschüssen gelten für Unternehmen mit Sitz im Bundesgebiet. Danach folgt eine Auflistung von Zuschüssen, die nach Bundesländern sortiert sind.
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
Bei der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher geht es darum, jungen Menschen einen Einstieg ins Arbeitsleben zu bieten, indem sie für sechs oder zwölf Monate in einem Betrieb arbeiten können. Um das zu finanzieren erhalten Unternehmen Zuschüsse. Zuständig ist die örtliche Bundesagentur für Arbeit. Anträge dürfen Betriebe stellen, die einer jungen Personen ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis anbieten. Die Vermittlungsperspektiven der begünstigten Person muss im Vergleich zu anderen Bewerbern eingeschränkt sein. Auch, wenn der oder die Jugendliche noch nicht voll ausbildungsfähig, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt ist, können Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Das Höchstalter liegt bei 25 Jahren. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 243 Euro pro Monat für die vereinbarte Beschäftigungsdauer. Hinzu kommt ein Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (Sozialpartnerrichtlinie)
Die Sozialpartnerrichtlinie wird von der Regiestelle „Fachkräfte sichern“ mit Sitz in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt Köln koordiniert. Antragsteller im Sinne der Richtlinie dürfen neben Tarifparteien und Sozialpartnern auch juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften sein. Natürliche Personen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens operieren, sind nicht als Antragsteller zugelassen.
Im Rahmen des Zuschussprogramms sollen in sich geschlossene Projekte mit langfristigen Auswirkungen gefördert werden. Folgende Projekte sind zuschussfähig:
Entwicklung und Konzeption von Strukturen zur Personalentwicklung
Entwicklung und Konzeption von Strukturen zur Weiterbildung, bei denen Netzwerke eine Rolle spielen
Branchendialoge in Gang setzen und langfristig etablieren
Gleichstellung von Frauen und Männern und der damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten, die Betriebe ausüben müssen, um die Gleichstellung zu erreichen
Entwicklung und Konzeption von Arbeitszeitmodellen und Karriereperspektiven, die sich an den Lebensphasen von Beschäftigten orientieren
Die Projekte sollen dem Staat dabei helfen, Fachkräfte in deutschen Betrieben zu entwickeln, zu sichern und dem demographischen Wandel anzupassen.
Der Zuschuss ist monetär nicht festgeschrieben, die Richtlinie gibt nur darüber Auskunft, dass maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtaufgaben förderfähig sind. Das bedeutet, dass Sie pro 1000 Euro Kosten mit maximal 700 Euro Zuschuss rechnen können.
Landesprogramme im Überblick
Gerade einmal zwei bundesweit geltende Programme stehen über 50 Landesprogrammen gegenüber, die Sie unter Umständen beantragen können. Manche Bundesländer greifen dabei tiefer, andere weniger tief in die Tasche. Nicht immer müssen Betriebe oder Mitarbeiter in dem Bundesland ihren Wohnsitz vorweisen, in dem die Förderung gewährt wird. Manchmal reicht es aus, wenn der Arbeitsplatz oder der Wohnort im Bundesland liegt. Für Betriebe, die Mitarbeiter über Bundeslandgrenzen hinweg beschäftigen, kann das ein Vorteil sein. Die folgende Tabelle zeigt Zuschuss-Programme aus dem Bereich Gesundheit und Soziales auf und sortiert die Programme dabei nach Bundesländern von A bis Z.
Baden-Württemberg | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Arbeit Inklusiv
| Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg; zuständiger Integrationsfachdienst Baden-Württemberg |
| Ausbildung Inklusiv | Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg; zuständiger Integrationsfachdienst Baden-Württemberg |
| Investitionen Kinderbetreuung | Zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
| Solitaire Kurzzeitpflege | Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg |
Bayern | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum | Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
| Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte | Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
| Förderung von Integrationsprojekten | Zuständiges ZBFS-Integrationsamt |
| Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes | Landesamt für Gesundheit und soziales
|
Berlin | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Soziale Stadt | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen; ARGE Programmdienstleistern GbR |
| Zukunftsinitiative Stadtteil | Der paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.; ARGE Programmdienstleister GbR; Senatsverwaltung für Kultur und Europa |
| Zuwendungen für ein unentgeltliches WLAN in Berliner Plankrankenhäusern | Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung |
Brandenburg | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Inklusive Ausbildung und Arbeit in Betrieb und inklusive Ion Initiative II – AlleImBetrieb | Landesamt für Soziales und Versorgung |
| Stärkung der landärztlichen Versorgung | Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg |
Hamburg | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum | Hamburgische Investitions- und Förderbank |
| Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
| Integrationsprojekte | Zuständiges Integrationsamt |
| Quartiersorientierte Wohnformen und Nachbarschaftspflege – wohnen bleiben im Quartier | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Förderung von Innovationsprojekten in Telemedizin und E-Health | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration |
| Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen | Landeswohlfahrtsverband Hessen |
Niedersachsen | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Wohnen und Pflege im Alter | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
Nordrhein-Westfalen | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Hausärzte-Förderrichtlinien | zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen |
| Integration unternehmen! -Investive Förderung von Integrationsprojekten | Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Landschaftsverband Rheinland; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH |
| LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion | Landschaftsverband Rheinland |
| LWL-Budget für Arbeit | Landschaftsverband Westfalen-Lippe |
| Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen | zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asyl begehrende | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz |
Saarland | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Förderung von Integrationsprojekten | Landesamt für Soziales |
| Überlassung von Hausärzten und Fachärzten im ländlichen Raum | Landesamt für Soziales |
Sachsen | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Digitalisierung im Gesundheitswesen | Sächsische Aufbaubank |
| Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheit-Leerzeile und Pflegewirtschaft | Sächsische Aufbaubank |
| Demographie, Familie und Gesundheit | Sächsische Aufbaubank |
| Mikroprojekte – Lokales Kapital für soziale Zwecke | Sächsische Aufbaubank |
| Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Förderung des seniorengerechten Umbaus von Wohnraum | Sächsische Aufbaubank |
| Förderung entstandene Umsatzsteuer im Rahmen des EU-Schulprogramms | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
| Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung | Zuständige Agentur für Arbeit |
Sachsen-Anhalt | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Sprachkurs für der Richtlinie 2014-2020 | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung – aktive Eingliederung | Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung – Familien stärken – Perspektiven eröffnen | Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen wohlfahrtsverbandsunabhängiger Träger | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren |
| Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich | Ministerium für große Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren |
| Förderung von seniorenpolitischen Maßnahmen | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren |
| Fonds für Barrierefreiheit | Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein |
Thüringen | Programmbezeichnung | zuständige Stelle |
| Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum | Stiftung für Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen |
Fazit: Zuschussprogramme prüfen und Förderungen beantragen
Möglicherweise sind einige der aufgeführten Programme für Sie interessant. Im nächsten Schritt liegt es nun an Ihnen, die Einzelheiten der Programme genau zu studieren und sich bei Fragen mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Scheuen sie sich nicht vor gezielten Rückfragen, denn die Gelder stehen bereit und die Förderstellen haben ein Interesse daran, diese zu verteilen. Vielleicht kommt es für Sie infrage, einem behinderten Menschen einen Arbeitsplatz einzurichten oder einem jungen Menschen, der durch das soziale Raster gefallen ist, eine Chance zu bieten? Dann sind Zuschüsse aus diesem Bereich eine Hilfe für Ihr Vorhaben. Viel Erfolg bei der Antragstellung!
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