Steuerarten

Zu beachten: Auch für Existenzgründer gibt es keine speziellen steuerlichen Vergünstigungen. Daher ist jeder Existenzgründer – wie jeder andere Steuerzahler auch – darauf angewiesen, die geltenden Steuergesetze optimal zu nutzen.

Als Selbstständige/r hat man es mit verschiedenen Steuern zu tun

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem Gewinn, der mit dem Unternehmen – nach Abzug aller Betriebsausgaben – erwirtschaftet wird.

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit geht das Finanzamt hier von den Angaben aus, die der Existenzgründer über den zu erwartenden Gewinn macht. Von dem Einkommen, das zu versteuern ist, bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Das Einkommen, welches über dem Grundfreibetrag hinaus erwirtschaftet wurde, muss versteuert werden. Das Finanzamt legt pro Jahr eine gewisse Summe fest, die einmal im Vierteljahr als Vorauszahlung überwiesen werden muss. Im Folgejahr wird die Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr erstellt und eine eventuelle Steuerschuld mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer betrifft Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften.
 

Gewerbesteuer

Wer ein Gewerbe ausübt, also keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, ist verpflichtet, Gewerbesteuer zu bezahlen. Diese Steuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Unternehmens, wobei natürliche Personen sowie Personengesellschaften einen Freibetrag (24.500 Euro pro Jahr) geltend machen können. Gewerbesteuer wird pro Quartal vorausbezahlt. Sie kann nicht als Betriebsausgabe (bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer) abgesetzt werden.


Lohnsteuer

Lohnsteuer wird vom Unternehmer einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet, wenn Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden.


Umsatzsteuer/Vorsteuer

Die Umsatzsteuer – oder auch Mehrwertsteuer genannt – wird auf beinahe jeden Umsatz erhoben, der getätigt wird. Die Mwst wird immer dann fällig, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Derzeit (Stand November 2009) beträgt der allgemeine Mehrwertsteuer-Satz 19 Prozent, der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz liegt bei 7 Prozent.

Vorsteuer wird für beinahe alle Einkäufe (die sich auf das Unternehmen beziehen) gezahlt. Unternehmer sollten darauf achten, dass die Vorsteuer auf den Rechnungen, die der Unternehmer bezahlen muss, immer gesondert als Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
 

  • Umsatzsteuervoranmeldung
    Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird sowohl die Umsatzsteuer angegeben, die der Unternehmer eingenommen hat, als auch die Vorsteuer, die der Unternehmer bei seinen Einkäufen bezahlt hat. Das Finanzamt erhält die Differenzsumme aus einbehaltener Umsatzsteuer und bezahlter Vorsteuer.

    In den ersten beiden Kalenderjahren nach der Gründung eines Unternehmens müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen immer einmal im Monat abgegeben und der Steuerbetrag an das Finanzamt abgeführt werden.
     

Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung §19) können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen und müssen demzufolge keiner Umsatzsteuervoranmeldung nachkommen. Hierbei gilt: Die Umsätze im vorhergehenden Kalenderjahr haben 17.500 Euro nicht überstiegen und übersteigen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 Euro. Existenzgründer, die als Kleinunternehmer gelten, dürfen auf den Rechnungen, die sie ausstellen, keine Umsatzsteuer ausweisen. Demzufolge können Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Zu beachten: Existenzgründer, die mit hohen Investitionsaufwendungen rechnen und bei denen somit hohe Vorsteuerbeträge anfallen, sollten sich genau beraten lassen, ob es in diesem Fall nicht sinnvoller ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Hinweis: In der Regel ist es so, dass Existenzgründer in der Anfangsphase nur geringe oder keine Steuern zahlen. Jeder Unternehmer sollte aber bedenken: Laufen die Geschäfte gut, erhöhen sich auch die Steuerforderungen. Um nicht später in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, sollte jeder Existenzgründer von Beginn an daran denken, Geld für die Steuerzahlungen zurückzulegen. Zudem sind Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommensteuer immer vierteljährlich zu entrichten.

Wichtig: Um typische Fehler zu vermeiden und sich im Dschungel der Steuern und Steuergesetze besser zurechtzufinden, sollte sich jeder Existenzgründer am besten bereits vor der Gründung seines Unternehmens steuerlich beraten lassen. Sinnvoll ist es, einen Steuerberater zu beauftragen und/oder eine Gründerberatung in Anspruch zu nehmen

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